Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023;
hier: - Budget 400 - "Fachbereich 4 - Jugend, Schule, Sport"
Vorlage
04 - 17 0925/2023/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat weist den Antrag XIX/2022 „sofortiges Pausieren des Neu- und Umbauvorhabens des Gesamtschulstandortes ”Grollscher Weg” der CDU-Fraktion zurück.      

 

2. Der Rat beschließt, der Eingabe (4/2023) vom 28.01.2023 zu Ziffer 3., den Kulturbereich rund um das Stadttheater Standort Grollscher Weg einzufrieren/einzustellen und das Stadttheater ggfls. abzureißen, nicht zu folgen.        

 

3. Der Rat beschließt das im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehene Budget 400 - ”Fachbereich 4 - Jugend, Schule und Sport”, zuzüglich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Ratssitzung am 18.10.2022 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 durch den Bürgermeister in den Rat eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Die Einzelbudgets 401 und 402 (Jugend) wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2022 mehrheitlich beschlossen.

In der Sitzung des Schulausschusses am 24.11.2022 wurden die Einzelbudgets 403 bis 415 (Schulen) nicht beschlossen, sondern ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

Zwischenzeitlich liegt ein haushalts-/budgetrelevanter Antrag der CDU-Fraktion vor:

 

Mit Antrag vom 29.11.2022 (Anlage 1) hat die CDU-Fraktion das sofortige Pausieren des Neu- und Umbauvorhabens des Gesamtschulstandortes ”Grollscher Weg” beantragt. (Details siehe Vorlage 04 - 17 0905/2023 zum Schulausschuss vom 26.01.2023).

In der Sitzung des Schulausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses wurde keine Empfehlung an den Rat beschlossen.

 

 

Des Weiteren liegt zwischenzeitlich eine Eingabe im Sinne des § 24 GO (Anlage 2) vor, die dem Rat vorschlägt folgendes zu beschließen:

 

1. Den Gesamtschulstandort Grollscher Weg zu erhalten.

2. Den Standort Grollscher Weg im Bestand zu sanieren oder optional ein Neubau am Standort zu planen.

3. Den Kulturbereich rund um das Stadttheater Standort Grollscher Weg einzufrieren/einzustellen.

Die Eingabe zu den Punkten 1 und 2 geben die vorliegende Planung zum Haushalt 2023 wieder. Der unter Ziffer 3. genannte Vorschlag, den Kulturbetrieb im Stadttheater komplett einzustellen und das Stadttheater abzureißen, erscheint weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich sinnvoll. Der Betrieb des Stadttheaters hat sich seit Jahren bewährt und ist ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Emmerich am Rhein. Ein wirtschaftlicher Vorteil eines möglichen Abrisses/Neubaus des Stadttheaters im Vergleich zu einer Sanierung ist dem Antrag nicht zu entnehmen.

 

Darüber hinaus enthält die Veränderungsliste Positionen, die das Budget 400 betreffen.

 

In Fortsetzung der bereits erfolgten Budgetvorstellung/-beratung in den Sitzungen des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses gilt es nun über das Gesamtbudget, den zwischenzeitlich vorliegenden haushaltsrelevanten Antrag sowie die Eingabe als auch über die Positionen der Veränderungsliste Beschluss zu fassen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen (siehe Haushaltsplanentwurf und Veränderungsliste).

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister