Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

1. nimmt die Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen Budgets zur Kenntnis.

 

2. beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des Ergebnis- und Finanzplans für das Jahr 2023 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen, sowie der Veränderungen aufgrund seiner heute getroffenen Beschlüsse.

 

3. beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2026 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen, sowie der Veränderungen aufgrund seiner heute getroffenen Beschlüsse.

 

4. beschließt den Stellenplan 2023.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 80 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 18. Oktober 2022 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im November und Dezember 2022, sowie im Januar 2023 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen. Unter Hinweis auf die noch nicht bekannten Positionen der Veränderungsliste, wurde der überwiegende Teil der Budgets ohne Empfehlung an den Rat verwiesen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2023 erfolgte ebenso kein Beschluss.

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 4) sind die zwischenzeitlich eingetretenen und sich aus den Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse ergebenen Veränderungen der Haushaltsansätze aufgeführt.

 

 

Haushaltssatzung:

Die aus der Veränderungsliste ergebenen Anpassungen wirken sich entsprechend auf die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen, sowie auf den Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aus.

 

 

Stellenplan:

Der nun vorliegende Stellenplan entspricht dem Stand der 1. Stellenplanänderung für das Jahr 2022 (siehe auch Beschlussfassung Rat 13. Dezember 2022). Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen. Der Stellenplan für das Jahr 2023 ist als Anlage 5 beigefügt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die beschlossene Haushaltssatzung bildet die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln im Haushaltsjahr 2023.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister