Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. §§ 32, 33 Kinderbildungsgestz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2023/24, sowie der Bedarfs- und Ausbauplanung ab dem Kindergartenjahr 2023/24
Vorlage
04 - 17 0948/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze / Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2023/2024. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfüge Änderungen, die sich zwischen dem Beschluss der Jugendhilfeplanung und der Stellung des Zuschussantrages ergeben, vornehmen zu können.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die dauerhafte Erweiterung der Kita Polderbusch um eine fünfte Gruppe, sofern dies vom Träger Zustimmung findet und räumlich umsetzbar ist.

 

3. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer dritten Kita-Gruppe als ”Vorläufergruppe” in der Kindertageseinrichtung St. Johannes, sofern die räumlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Entsprechende Plätze und Kindpauschalen sind in den Anlagen 1 und 2 enthalten. Ebenso werden die Mietpauschalen für drei Kita-Gruppen, vorbehaltlich einer Änderung des Erbbauvertrages, beschlossen.

 

4. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Neubau einer mindestens vier bis sechs gruppigen Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße. Die Anzahl der Gruppen ist von den weiteren Bauplanungen abhängig. Der Neubau wird als Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der KiBiz Pauschalen. Der Investor sowie der Träger stehen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest.

 

5. Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich einer möglichen Umsetzung die Einrichtung von zwei bis drei Überhanggruppen ggfls. in dem Gebäude der ehemaligen Kindertageseinrichtung Gasthausstraße. Die Trägerschaft der Überhanggruppen ist abhängig vom möglichen Investor der neuen Kindertageseinrichtung

 

 

6. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Ausbau einer bis zu vier Gruppen großen Neubau-Kita am Standort Wassenbergstraße. Der Neubau wird als Investorenmodell gebaut, die Mietfinanzierung erfolgt durch die Gewährung der KiBiz-Pauschalen Die Trägerschaft steht zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest.

 

7. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen, wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

8. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, vorbehaltlich möglicher Veränderungen i.R.d. Inbetriebnahme von Überhanggruppen und der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2023/2024, eine eventuelle Überschreitung des Prozentsatzes      gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz, über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus. 

 

9. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen. In diesem Rahmen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, einzelnen Einrichtungen in dem Kindergartenjahr 2023/2024, bis zum Erreichen der Fördersumme, eine entsprechende Bewilligung auszusprechen.

 

10. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag Plätze für gemeindefremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

11. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Anwendung der Regelung des § 55 Abs. 2 KiBiz. Somit werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen. Eine anderweitige Belegung der U3-Plätze erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich und unter namentlicher Angabe der Kinder, die Plätze im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften ”fehlbelegen”. Dies gilt ebenso für die geschaffenen U3- Plätze, die im Rahmen des Ausbauprogramms U6 des Bundes- und Landes gefördert wurden.  

 

12. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, weiterhin für alle investiven Maßnahmen zum Neubau, Ausbau, Erhalt oder Sanierung / Qualitätsverbesserung von U3- und Ü3-Plätzen i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus Kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

13. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für sechs Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben, zu beantragen.

 

Sachdarstellung :

 

  1. Verfahren

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in jedem Jahr die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Deckung des Betreuungsbedarfes der Kinder vor dem Schuleintritt. Die Betreuungszeiten orientieren sich am Bedarf der Eltern und werden in jedem Jahr neu ermittelt. Erstmalig zum Kindergartenjahr 2023/2024 wurde das Kita-Online Verfahren eingeführt. Die Kindertageseinrichtungen und das Jugendamt sind mit der kurzfristigen Umstellung zufrieden. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 sind sowohl in der Anwendung des Kita-Online Verfahrens (z.B. Erweiterung des Elternzugangs) als auch zum generellen Ablauf der Anmeldung Optimierungen geplant (z.B. Tag der offenen Tür in den Kindertageseinrichtungen vor den Anmeldeterminen)

 

Allerdings muss festgehalten werden, dass über Kita-Online nur Auswertungen zu den Neuanmeldungen vorgenommen werden können. Die Kinder, die bereits die Kita besuchen sind hier nicht abgebildet. Für Bestandskinder bestehen häufig Änderungswünsche der Eltern, insbesondere in der Betreuungszeit. Darüber hinaus werden für einzelne Regelplätze Inklusionsplätze benötigt, dies kann eine Gruppenstärkenänderung zur Folge haben. Ebenfalls können Gruppenumwandlungen oder Erweiterungen in den einzelnen Kindergartenjahren hinzukommen.

 

Das Anmeldeverfahren beginnt bereits im November des Vorjahres und findet in engem Austausch mit den Kindertageseinrichtungen statt. Der Elternwille wird bei der Planung so gut es geht berücksichtigt. Am 11.01.2023 hat die Leitungsrunde der Kita-Einrichtungen mit dem Jugendamt Emmerich zu den Neuanmeldungen stattgefunden.

 

Neben den Plätzen in Kindertageseinrichtungen werden Betreuungsplätze in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt, die eine sinnvolle Ergänzung vor allem für die jüngeren Kinder darstellen.

 

 

  1. Demografische Entwicklung

 

Die Zahlen für die demografische Entwicklung wurden in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Stabsstelle Integration und Demografie aus dem Programm Demosim ermittelt. Außerdem erfolgte ein Abgleich mit den Zahlen, die vom kommunalen Rechenzentrum zur Verfügung gestellt werden.

 

Demosim, als Hilfsmittel zur Prognose der weiteren Bevölkerungsentwicklung insgesamt und auf Ortsteilebene, steht lediglich mit Stand zum 01.01.2022 zur Verfügung und kann für aktuellere Berechnungen nicht mehr genutzt werden. Die Stabsstelle Demografie sucht aktuell nach einer Alternative. Aufgrund der zahlreichen außergewöhnlichen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2022 (Zuzüge durch weiteren Ausbau des Kasernengeländes, Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine und weiteren Ländern) sind die vorliegenden Prognosen wenig aussagekräftig. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder können die Zahlen aus der Einwohnermeldestatistik hilfsweise für die Ermittlung des Bedarfs für das Kindergartenjahr 2023/2024 herangezogen werden, auch wenn hier keine Zu- und Wegzüge berücksichtigt sind. Um eine Aussage über den U3 Bedarf machen zu können, müssten zukünftige Geburten und Betreuungsquoten prognostiziert werden, was derzeit seriös nicht möglich ist. Mit einem neuen Programm, das Geburtenwahrscheinlichkeiten pro Altersjahrgang und durchschnittliche Zuzüge in den verschiedenen Altersjahrgängen berücksichtigt, ist die Hoffnung verbunden, künftig auch in diesem Bereich wieder seriöse und aussagekräftige Prognosen für die Zukunft machen zu können. Die Veränderungen des örtlichen Bedarfs aufgrund der sukzessiven Fertigstellungen der Baugebiete "Kasernengelände" und ”Wassenbergstraße” sind zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich ebenfalls realistischer einzuschätzen. Neben Mehrbedarfen ergeben sich daraus vermutlich auch Verschiebungen durch Umzüge von Familien mit und ohne Kindern, die Bedarfe an anderer Stelle entstehen lassen.

 

Eine aktuelle Auswertung der drei- bis sechsjährigen Kinder aus der Einwohnermeldedatei, Stand 01.02.2023 ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Diese Zahlen sind Grundlage für den Kindergartenbedarfsplan 2023/2024 (siehe Anlage 1). Zum Vergleich wurden die Gesamtzahlen der Statistik Stand 01.10.2022 und Stand 01.01.2021 hinzugefügt. Hieran wird ebenfalls deutlich, dass eine Prognose mit den festgestellten Schwankungen derzeit schwierig zu treffen ist.   

 

Die Schaffung neuer Kita-Plätze ist aufgrund der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Emmerich am Rhein zwingend erforderlich. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung gibt es für das Kindergartenjahr 2022/2023 Wartelisten für 83 Ü3- und 38 U3-Plätze (Stand 06.02.2023). Für das Kindergartenjahr 2023/2024 gibt es für Ü3-Plätze 73 und für U3-Plätze 66 Bedarfsanzeigen, die nicht bedient werden können (Stand 15.02.2023). Sollten die vom Jugendamt Emmerich geplanten Überhanggruppen in Betrieb genommen werden, reduzieren sich die Zahlen entsprechend. Allerdings muss bei den hohen U3 Bedarfsanzeigen erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass nicht alle Eltern ein Alternativangebot annehmen würden. Die hohe Anzahl an Kindern auf der Warteliste ist eine Situation, die sich nicht allein in Emmerich zeigt, sondern landesweit.

 

Es wird kontinuierlich an Lösungen gearbeitet, allerdings können diese zeitlich nicht so schnell umgesetzt werden, wie der stark ansteigende Bedarf entstanden ist. Hinzu kommt die Schwierigkeit Räumlichkeiten zu finden, die den Anforderungen an einen Kita-Betrieb gerecht und vom Landschaftsverband Rheinland genehmigt werden. Die Ausweitung von weiteren Überhanggruppen wird u.a. aufgrund des extremen Fachkräftemangels erschwert. Soweit wie möglich bestehen in den vorhandenen Kita-Gruppen bereits Überbelegungen. Neue Gruppen können nicht ohne Personal betrieben werden. Lt. Auskunft der Träger laufen Bewerbungsverfahren für nicht besetzte Stellen bereits ins Leere.

 

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Neubauten eine mehrjährige Vorlauf- und Bauzeit benötigen. Positiv zu werten ist, dass es bereits zwei Standorte gibt an denen neue Kindertageseinrichtungen entstehen können. 

 

Bei allen Planungen ist die Abwägung erforderlich, in welchem Umfang es anhand der langfristigen Kinderzahlen und der stärkeren Schwankungen dauerhaft neuer Gruppen bzw. neuer Kindertageseinrichtungen bedarf. Die Betriebskostenförderung ist angelehnt an eine voll belegte Kita-Gruppe. Somit können mögliche freie Kita-Plätze in einem Kindergartenjahr den Träger in finanzielle Bedrängnis hinsichtlich der Personal-, Mietkosten und der Nichteinhaltung einer Zweckbindung für investive Mittel bringen. Dies erfordert besonders bei einem stadtteilbezogenen Ausbau eine umfassende Betrachtungsweise. Die Ausbaumaßnahmen, die finanziell vom Bund/Land gefördert werden, sind an Zweckbindungsfristen von 5 bis 20 Jahren gebunden.

 

 

  1. Stadtteilbezogene Übersicht über die Entwicklung und Fortschreibung des Betreuungskonzeptes für die Kindergartenbedarfsplanung in Form der anstehenden Projekte

 

1.       Kindergartenbezirk Hüthum Borghees (Bezirk 1 des Bedarfsplanes (Beschluss V Nr. 2))

 

In der Kindertageseinrichtung Polderbusch wird eine fünfte Kita-Gruppe als Überhanggruppe geführt, diese kann im Kindergartenjahr 2023/2024 fortgeführt werden. Diesbezüglich hat am 10.01.2023 eine gemeinsame Begehung mit dem Träger, der Zentralrendantur, der Einrichtungsleitung, der Fachberatung, der Betriebsaufsicht des LVR sowie des Jugendamtes stattgefunden. Diese fünfte Gruppe ist sehr gut in die Kita eingebunden, das Konzept wurde von allen Beteiligten sehr positiv gewürdigt und es bestehen Überlegungen, diese Gruppe ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 dauerhaft zu installieren. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, die räumlichen Gegebenheiten hinsichtlich eines Personalraumes sind noch in der Prüfung. Ebenfalls muss ein entsprechender Kirchenvorstandsbeschluss gefasst werden. Durch die voranschreitende Wohnbebauung auf dem angrenzenden ehemaligen Kasernengelände erfolgen weitere Zuzüge von Familien. Die Kita Räuberhöhle ist ausgelastet, eine Erweiterung der Plätze in der Kita Polderbusch in unmittelbarer Nähe ist somit erforderlich und begründbar.

 

2.       Kindergartenbezirk Elten (Bezirk 2 des Bedarfsplanes)

 

Das ”Nestchen” der Kita Rappelkiste konnte mit 1,5 U3-Kita-Gruppen am 01.12.2022 an den Start gehen.

 

Die Baumaßnahme an dem Familienzentrum St. Martinus konnte derzeit noch nicht beginnen, so dass die Kita-Plätze weiterhin im Rahmen der Überhanggruppe betrieben werden. Der Förderbescheid des LVR über die Landes-/Bundesmittel für den Ausbau sowie der Sanierungsmaßnahme liegt dem Jugendamt Emmerich bisher nicht vor.

 

Bisher gab es für den Bezirk Elten nur eine Tagespflegeperson. Derzeit laufen Gespräche und Planungen dahingehend, dass zwei weitere Tagesmütter ab dem 01.01.2024 an den Start gehen könnten. Damit könnten acht bis zehn weitere U3-Plätze in Kindertagespflege geschaffen werden.

 

3.       Kindergartenbezirk Praest, Vrasselt, Dornick (Bezirk 3 des Bedarfsplanes (Beschluss V Nr. 3))

 

Die Kindertageseinrichtung St. Johannes in Praest soll bekanntlich durch einen Neubau ersetzt werden. Der JHA hat in seiner Sitzung am 10.03.2021 beschlossen, dass die Kita im Neubau durch eine dritte Kita-Gruppe erweitert werden soll. Derzeit sind die Planungen auf Seiten des Trägers für einen Neubau noch nicht abgeschlossen.

 

Aufgrund der Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 besteht derzeit die Überlegung eine dritte Kita-Gruppe als Vorläufer-Gruppe zu installieren. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung stehen hierzu noch weitere Gespräche mit den Beteiligten aus, um eine übergangsmäßige Erweiterung (z.B. Aufstellung Container sowie die Finanzierung) realistisch bewerten zu können. Ebenfalls muss sich die Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer als Träger der Einrichtung hierzu beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen. Damit eine Finanzierung der gesetzlich geförderten Betriebskosten für diese zusätzlichen Plätze grundsätzlich möglich gemacht werden kann, müssen diese in der Kindpauschalmeldung zum 15.03.2023 aufgeführt werden. Ebenfalls unklar ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung, wie mit dem auslaufenden Erbbauvertrag zwischen dem Träger und der Stadt Emmerich für die Kita St. Johannes umgegangen wird. Um Landeszuschüsse zu sichern, werden die möglichen Miet- und Kindpauschalen in Absprache mit dem Jugendamt vom Träger beantragt und in der Meldung zum 15.03.2023 aufgenommen.

 

4.       Kindergartenbezirk Innenstadt und Außenbezirk (Bezirk 4 des Bedarfsplanes (Beschluss V Nr. 4, 5, 6))

 

Die Bezirke Innenstadt und Außenbezirk werden als Gesamtbezirk betrachtet.

 

An dem Familienzentrum Arche Noah werden bekanntlich zwei weitere Kita-Gruppen installiert. Hierzu hat der JHA am 11.03.2021 seinen Beschluss gefasst. Die Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah hat sich aus unterschiedlichen Gründen zeitlich verzögert. Nach der Erweiterung des Familienzentrums erfolgt eine umfangreiche Sanierung des Bestandsgebäudes. Es ist geplant, die Kinder aus dem Bestandsgebäude für die Dauer der Sanierung zunächst im Neubau zu betreuen. Die Inbetriebnahme der gesamten Gruppen ist für das Kindergartenjahr 2024/2025 ab dem 01.08.2024 geplant.

 

In der Kita Heilig Geist wird eine sechste Kita Gruppe als Überhanggruppe in dem Mehrzweckraum der Kita betrieben. Die Einrichtung der Überhanggruppe war für die Dauer der Bauphase der Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah (ursprünglich 01.08.2023) geplant. Nach einem erfolgreichen Gespräch mit dem Träger, der Kita-Leitung, dem LVR und dem örtlichen Jugendamt kann diese im Kindergartenjahr 2023/2024 fortgeführt werden. Die Einbindung der Überhanggruppe in die Kita Heilig-Geist läuft sehr gut und erhielt von allen Seiten viel Lob. Eine dauerhafte Installierung könnte allerdings nur mit einem Anbau realisiert werden. Diese Möglichkeit ist abhängig von den zurzeit geplanten Neubauten der Kindertageseinrichtungen in Emmerich und der weiteren Bevölkerungsentwicklung. Aus Sicht der Verwaltung ist dies zukunftsorientiert eine Option auf weitere steigende Bedarfe einzugehen.

 

Es ist bekannt, dass in der Innenstadt auf dem Grundstück der ehemaligen Kita Gasthausstraße ein Kita-Neubau entstehen soll. Derzeit laufen Planungen das Gebäude der ehemaligen Kita-Gasthausstraße für zwei bis drei Kita-Gruppen vorrübergehend wieder in Betrieb zu nehmen. Das Gebäude und die Außenflächen sind im Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde und sollen veräußert werden. Die evangelische Kirchengemeinde hat sich aktuell grundsätzlich bereit erklärt, dass Bestandsgebäude zu vermieten. Erst wenn feststeht, wer zukünftig Eigentümer und Investor für die neue Kita werden soll, kann an dieser Möglichkeit der Schaffung von Übergangsplätzen in dem ehemaligen Gebäude weitergearbeitet werden. Erschwerend kommt die Frage hinzu, ob der Neubau den Abriss des Bestandsgebäudes bereits bei Baubeginn erforderlich macht. Weiterhin ist die Trägerfrage noch zu klären. Für die Anmeldung der Kind- und Mietpauschalen sind die drei Überhanggruppen Typ I zunächst an den Träger Katholische Waisenhausstiftung, ”angedockt”. Im Laufe des Kindergartenjahres 2023/2024 besteht die Möglichkeit diese, wenn erforderlich, an andere Träger zu verschieben. 

 

Hinsichtlich des Wohnausbaugebietes an der Wassenbergstraße wurden Gespräche mit dem Investor geführt. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in diesem Bereich erfordert ebenfalls die Schaffung neuer Kita-Plätze. Der Eigentümer des Grundstücks hat sich bereit erklärt, als Investor dort eine neue Kita zu bauen. Die Stadt Emmerich am Rhein sieht hierfür den entsprechenden Bedarf. Auf dem vorgesehenen Grundstück kann in Bezug auf die Größe des vorgesehenen Grundstücks maximal eine viergruppige Einrichtung entstehen. Aufgrund der Planungs- und Bauzeit ist mit einer Inbetriebnahme der neuen Einrichtung nicht vor dem 01.08.2024 zu rechnen, von daher sind keine Kindpauschalen und Mieten in der Meldung zum 15.03.2023 eingerechnet. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung steht die zukünftige Trägerschaft für diese Kindertageseinrichtung noch nicht fest. In diesem Zusammenhang bestehen Überlegungen zwei Kita-Gruppen im Bestand zu verlegen. Näheres hierzu wird voraussichtlich in einer der nächsten JHA-Sitzungen mitgeteilt. 

 

Insgesamt arbeitet die Verwaltung weiter intensiv daran die drei Überhanggruppen im Kindergartenjahr 2022/2023 an den Start zu bringen. Die Hürden des Fachkräftemangels liegen dabei allerdings sehr hoch.

 

Aus der Anlage 1 ”Bedarfsplan” sind die zu beschließenden Plätze und Quoten für das Kindergartenjahr 2023/2024 unter Annahme, dass die geplanten Überhanggruppen an den Start gehen können, ersichtlich. Insgesamt ergibt sich unter Abzug der Kinder, die von einer Schulpflicht befreit sind und mit vier Jahren die niederländische Schule besuchen, eine Betreuungsquote für Emmerich gesamt von 97,15 %. Sofern die Überhanggruppen nicht realisiert werden können würde die Quote auf 90,52 % sinken.

 

Fragen zu den einzelnen Ortsteilen können in der JHA-Sitzung beantwortet werden. 

 

Durch die anstehenden Neubau-/Ausbauprojekte, die in der Vorlage für die Kita-Bezirke genannt sind, werden sich die ortsteilbezogenen Quoten zukünftig verändern.

 

Ebenfalls sind aus der Anlage 1 die Zuordnung der einzelnen Kindertageseinrichtungen zu den Ortsteilen, die Entwicklung der Kindergartenplätze, die Aufteilung der Betreuungsumfänge sowie eine Übersicht der Kindertagespflegestellen ersichtlich.

 

Die Betreuungsquote der U3 Kinder beträgt in Zusammenschluss mit den Plätzen in Kindertagespflege 35,78 %. Ohne die Einrichtung der geplanten U3-Überhangplätze würde die Quote auf 34,28 % sinken.

 

 

  1. Platzreduzierungen für Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) (Beschluss V Nr. 7)

 

Bereits in den letzten Jahren erfolgte eine Reduzierung der jeweiligen Gruppenstärke um einen Platz, sofern Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) die Gruppe besuchen. Die vom Land vorgesehene ”Basisleistung I” sieht für die finanzielle Förderung für KmB eine Absenkung der Gruppenstärke oder den Einsatz von zusätzlichem Personal vor.

 

Die Variante ”zusätzliches Personal” gestaltet sich aufgrund des aktuell starken Fachkräfte-mangels in vielen Kindertageseinrichtungen als schwer umsetzbar. Hinzu kommt, dass zu berücksichtigen ist, wie viele KmB eine Gruppe besuchen und welches Behinderungsbild diese Kinder haben. Das Jugendamt der Stadt Emmerich schlägt vor, die Platzreduzierung weiterhin für alle KmB möglich zu machen bzw. beizubehalten, um den Kindertageseinrichtungen und Trägern die Wahlmöglichkeit, zugeschnitten auf die jeweilige Einrichtung, zu geben. Dadurch reduzieren sich jedoch die Platzzahlen einer Einrichtung. Weniger Kinder bekommen einen Platz und es verbleiben mehr Kinder auf der Warteliste.

 

Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Bedarfe für Kinder nach einem Inklusionsplatz genauso wie zu erwartende Schulrückstellungen in Folge der Pandemie zukünftig ansteigen werden und hierdurch ein weiterer Bedarf an neuen Kita-Plätzen entsteht. Derzeit wurden 66 Kinder mit (drohender) Behinderung von den Einrichtungen gemeldet, allerdings sind Nachmeldungen unterjährig möglich.

 

 

  1. Platzreduzierung der Kita-Plätze durch den Anteil der 45 Std. Betreuung (Beschluss V Nr. 8)

 

Die Gruppenstärke reduziert sich im Gruppentyp III durch die Betreuung von mehr als drei Kindern mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden um einen Platz. Danach erfolgt die Reduzierung gestaffelt. Beispielsweise reduziert sich bei einer Betreuung von 11 bis 14 Kindern mit diesem Betreuungsumfang die Platzzahl von 25 auf 22 Plätze. In Zusammenarbeit mit den Kita-Leitungen wird bei dem Anmeldeverfahren versucht, den Vorjahresstand der 45 Std. Betreuung, besonders im Gruppentyp III, soweit es geht beizubehalten. Hierzu muss angemerkt werden, dass Eltern zwar Anspruch auf einen Kita-Platz haben, der Umfang einer Ganztagesbetreuung aber vom Bedarf abhängig ist. Bisher hat die Stadt Emmerich auf eine Nachweispflicht der Eltern bei der Anmeldung eines 45 Std. Betreuungsplatzes abgesehen und setzt auf die Gespräche zwischen den Kita-Leitungen und den Eltern. Hierbei ist auch zu beachten, das Ganztagsplätze nicht ausschließlich nur Vollzeitberufstätigen, sondern auch Familien und Kindern mit einer besonderen Familiensituation zur Verfügung gestellt werden sollen.  

 

Die Jugendhilfeplanung hat gem. § 33 III KiBiz sicherzustellen, dass der Anteil der Kindpauschalen für über dreijährige Kinder, die mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt. Sollte die Quote überschritten werden, ist zur Genehmigung ein entsprechender Antrag beim Land einzuholen. Die Quote wurde inklusiv der geplanten Überhanggruppen berechnet und ist in der Anlage 2 aufgeführt. Bei Erstellung der Vorlage beträgt die Steigerungsrate derzeit -2,61 %. Sollte sich durch eine Verschiebung der Inbetriebnahme der Überhanggruppen oder in der Belegung der Überhanggruppen Änderungen in den Betreuungsumfängen ergeben, kann sich die Quote entsprechend verändern. Mit einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Prozentpunkte ist derzeit nicht zu rechnen, vorsorglich sollte aber ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

 

 

  1. Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz (Beschluss V Nr. 9)

 

Im Rahmen der KiBiz-Novellierung ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes-/ Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im § 48 KiBiz eingeführt. Der Stadt Emmerich am Rhein wird vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Fördervoraussetzungen hat der Jugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen. Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu übernehmen. Die Höhe des Landeszuschusses für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde vom MKFFI NRW noch nicht mitgeteilt. Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land erstattet werden.

 

Derzeit bietet keine Kindertageseinrichtung in Emmerich am Rhein eine Erweiterung der Öffnungszeiten an. Die Kindertageseinrichtung Räuberhöhle hat zum Kindergartenjahr 2022/2023 von der erweiterten Öffnungszeit Abstand genommen. Dies ist dem enormen Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen geschuldet.

 

Hierzu möchte die Verwaltung anmerken, dass es bereits in anderen Kommunen Einschränkungen bei der Regelöffnungszeit gibt, da nicht genügend Personal zur Verfügung steht und die Mindestbesetzung lt. Vorgaben des Landschaftsverbands Rheinland somit nicht eingehalten werden kann. Sollten sich im lfd. Kindergartenjahr noch Träger / Kindertageseinrichtungen melden, die eine erweiterte Öffnungszeit anbieten möchten, ermächtigt der JHA die Verwaltung, Einzeleinrichtungen ohne weiteren JHA-Beschluss im Rahmen der vorgegebenen Förderhöhe die entsprechenden Mittel zu bewilligen.

 

 

  1. Belegung von Kita-Plätzen gemeindefremder Kinder (Beschluss V Nr. 10)

 

Im Rahmen der KiBiz-Bestimmungen können Kita-Plätze mit gemeindefremden Kindern belegt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht allerdings in der Gemeinde des Wohnortes. Da die Kita-Plätze derzeit nicht den Bedarf der ortsansässigen Familien decken können, wird einer Belegung von gemeindefremden Kindern nur in Absprache zwischen der Kindertageseinrichtung und dem Jugendamt in begründbaren Einzelfällen zugestimmt.

 

 

  1. ”Fehlbelegung” intensive geförderter Kita-Plätze (Beschluss V Nr. 11)

 

Förderprogramme U3 / Ü3 / U6

Auszug § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz):

 

”(2) Die Träger von Kindertageseinrichtungen werden von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kindergartengesetz befreit, wenn die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach diesem Gesetz überwiegend genutzt werden. Zweckbindungen für Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, laufen über den ausgesprochenen Zeitraum weiter und gelten als erfüllt, wenn im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden.”

 

Damit in Einzelfällen investiv geförderte U3-Plätze, aus den ”U3 Förderprogrammen” mit Ü3 Kindern belegt werden können ist ein grundsätzlicher Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich. Die anderweitige Belegung soll nur in enger Abstimmung mit dem Träger, der Einrichtungsleistung und dem örtlichen Jugendamt besprochen werden. Ganze Gruppenumwandlungen sind kritisch zu sehen und bedürfen einer gesonderten Prüfung auch im Rahmen der Betriebskostenförderung z.B. der zuschussfähigen Mieten.

 

Im Rahmen des ”U6 Förderprogrammes” können neu geschaffene Plätze flexibel mit U3- oder Ü3-Kindern belegt werden. Der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein Kind unter drei Jahren besteht nicht nachrangig zu einem Betreuungsplatz für Ü3-Kinder. Aus Sicht des Jugendamtes Emmerich soll auch hier eine anderweitige Belegung der investiv geförderten Plätze ebenfalls nur in Einzelfällen erfolgen. Wartelisten für U3-Plätze in den einzelnen Kindertageseinrichtungen müssen hier u.a. Berücksichtigung bei der Entscheidung über die ”Fehlbelegung” finden.   

 

 

  1. Kommunalanteil an den Neu-/Aus-/Umbau- und Sanierungskosten, sowie Qualitätsverbesserung (Beschluss V Nr. 12)

 

Die Fördervoraussetzungen für die Bundes- und Landesmittel sehen einen Eigenanteil der Träger in Höhe von 10 bzw. 30 % der Investitionskosten vor. Um Träger für die erforderlichen Projekte zu gewinnen werden die prozentualen Trägeranteile an den Investitionskosten grundsätzlich aus Kommunalen Mitteln finanziert.

 

Derzeit liegen entsprechende Anträge der Einrichtungen Rappelkiste, St. Georg und St. Martinus beim Landschaftsverband Rheinland zu Prüfung. Zur Sanierungs- und Qualitätsverbesserung in der Kita St. Josef haben Planungen in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt stattgefunden. Die endgültige Entscheidung durch den Träger steht noch aus.

 

 

  1. Gewährung Landeszuschuss für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen (Beschluss V Nr. 13)

 

Kindertagespflege

 

Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt derzeit über 25 aktive Kindertagespflegepersonen, wovon eine Person ausschließlich Randzeitenbetreuung anbietet. Zwei Personen befinden sich derzeit im tätigkeitsbegleitenden Teil der Qualifizierungsmaßnahme und haben im Januar 2023 mit der Betreuung im eigenen Haushalt begonnen. Zum Kindergartenjahr 2023/24 werden planmäßig keine Kindertagespflegepersonen ausscheiden.

 

Im Mai 2023 beginnt der nächste Qualifizierungskurs nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) bei der AWO in Wesel. Hierzu haben sich bisher drei Emmericher Interessierte angemeldet. Diese könnten nach erfolgreicher Prüfung des ersten Teils, im Januar 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Bei der FBS in Kleve hatte bisher das Kreisjugendamt komplette Kurse gebucht, die für Interessierte aus den Kommunen nicht offen waren. Hier hat es eine Änderung gegeben, die auch Emmericher Interessierten ab September 2023 die Möglichkeit eröffnet, die Qualifizierungsmaßnahme in Kleve zu besuchen.

 

Ausbauziel ist weiterhin eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertagespflegepersonen. Ausgehend von durchschnittlich vier bis fünf Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Dazu kommen insgesamt 12 Plätze für Ü3 Kinder. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich sowohl durch ergänzende Betreuung (Randzeiten) als auch aufgrund der Möglichkeit einer Erweiterung der Betreuungsplätze in den Kindertagespflegestellen (bis zu zehn Betreuungsverträge) durch den Abschluss der Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) noch verändern.

 

Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von 500,- € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein sind.

 

Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz in Höhe von pauschal 2.000 € wird für sechs Kindertagespflegepersonen, welche die Qualifikation nach dem QHB absolvieren, beantragt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 grundsätzlich vorgesehen. Veränderungen in den Ausgaben und Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht genau bezifferbar.

Die Betriebskosten und neue investive Maßnahmen für den geplanten Kita-Ausbau müssen in die Haushaltsplanung der kommenden Haushaltsjahre zukünftig eingerechnet werden.

 

Produkt: 1.100.06.01.01

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter