Betreff
Ergebnis Prüfauftrag Errichtung einer Lichtanlage an der Skaterbahn "Hinter dem Kapaunenberg";
hier: Eingabe Nr. 11/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0949/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat lehnt die Eingabe ”Errichtung einer Lichtanlage an der Skaterbahn Hinter dem Kapaunenberg” (Eingabe Nr. 11/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein) ab.

 

Sachdarstellung :

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung in der vergangenen Jugendhilfeausschusssitzung am 29.11.2022 beauftragt eine Kostenschätzung für die Errichtung einer Lichtanlage an der Skaterbahn ”Hinter dem Kapaunenberg” vorzulegen und zu eruieren wie die Skateranlage bisher durch die Jugendlichen genutzt wird.

In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Emmerich und der Firma Conpower konnte eine Kostenschätzung erstellt werden.

Die Firma Conpower hat die notwendigen Bemessungen des Skaterplatzes vorgenommen und durch eine Lichtplanung die notwendige Ausleuchtung feststellen können. Laut der Lichtplanung werden vier LED Straßenleuchten Selene mit bis zu 150W benötigt. Damit eine hohe Gleichmäßigkeit erzielt werden kann, wurden bei der Planung acht Meter Masten ausgewählt (Anlage 1). Die Lichtplanung wurde von der Firma Conpower an die Stadtwerke Emmerich übersandt, die daraufhin ein Angebot erstellt haben (Anlage 2).

Eine Ermittlung der Anzahl der Jugendlichen, die den Skaterplatz ”Hinter dem Kapaunenberg” nutzen, lässt sich nicht zuverlässig ermitteln, da die Nutzung des Skaterplatzes wetter- und witterungsabhängig ist. So können sich dort schätzungsweise zwischen 0-30 Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten.

Aufgrund der vorgelegten Kostenschätzung der Stadtwerke Emmerich in Höhe von 22.728,43 Euro netto für die Errichtung der Lichtanlage und der zusätzlichen Folgekosten für Instandhaltung und Energieverbrauch, empfiehlt die Verwaltung die Eingabe ”Errichtung einer Lichtanlage an der Skaterbahn Hinter dem Kapaunenberg” (Eingabe Nr. 11/2022 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein) abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Ablehnung der Eingabe hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen. Ansonsten müssten 22.728,43 Euro überplanmäßig für das Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter