hier: 6. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Anlage 1 dargestellte 6. Nachtragssatzung
zur Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
In dem Haushaltsbegleitbeschluss zur nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Stadt Emmerich am Rhein (Rat 13.12.2022), wird die Verwaltung beauftragt Maßnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm umzusetzen. Dies betrifft u.a. auch den Bereich der Hundesteuer. Die derzeitig gültige Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 02.12.1997 (in der Fassung der 5. Nachtragssatzung; siehe Anlage 1) ist zu überarbeiten. Die maßgeblichen Steuersätze wurden letztmalig zum 01.01.2011 angepasst.
Beim Vergleich der Kommunen im Kreis Kleve ergibt sich im Hinblick auf die Steuersätze für die Haltung eines Hundes das folgende Bild für das Jahr 2023:
Stadt/Gemeinde |
Steuersatz |
Bedburg-Hau |
70 € (Erhöhung in 2023 von 60 € auf 70 €) |
Geldern |
72 € (Erhöhung in 2023 von 60 €auf 72 €) |
Goch |
65 € |
Issum |
72 € |
Kalkar |
75 € |
Kerken |
78 € |
Kevelaer |
70 € |
Kleve |
60 € |
Kranenburg |
54 € |
Rees |
60 € |
Rheurdt |
72 € |
Straelen |
66 € |
Uedem |
72 € |
Wachtendonk |
72 € |
Weeze |
70 € |
Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 68,53 Euro.
Der durchschnittliche Steuersatz aller Kommunen in NRW für das Jahr 2022 liegt bei 84,11 Euro (Quelle: Bund der Steuerzahler NRW e.V. „Hundesteuersätze in den nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahr 2022).
Für die Haltung von zwei Hunden:
Stadt/Gemeinde |
Steuersatz |
Bedburg-Hau |
90 € (Erhöhung in 2023 von 75 € auf 90 €) |
Geldern |
102 € |
Goch |
100 € |
Issum |
96 € |
Kalkar |
100 € |
Kerken |
110 € |
Kevelaer |
90 € |
Kleve |
90 € |
Kranenburg |
72 € |
Rees |
78 € |
Rheurdt |
108 € |
Straelen |
102 € |
Uedem |
90 € |
Wachtendonk |
84 € |
Weeze |
100 € |
Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 94,13 Euro.
Für die Haltung von drei und jeden weiteren Hund:
Stadt/Gemeinde |
Steuersatz |
Bedburg-Hau |
115 € (Erhöhung in 2023 von 95 € auf 115 €) |
Geldern |
120 € |
Goch |
115 € |
Issum |
108 € |
Kalkar |
125 € |
Kerken |
140 € |
Kevelaer |
110 € |
Kleve |
108 € |
Kranenburg |
90 € |
Rees |
96 € |
Rheurdt |
162 € |
Straelen |
108 € |
Uedem |
108 € |
Wachtendonk |
96 € |
Weeze |
130 € |
Dies entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 115,40 Euro.
Aktuell beträgt der Steuersatz der Stadt Emmerich am Rhein:
a) für einen Hund: 60 Euro pro Jahr
b) für zwei Hunde: 84 Euro pro Jahr
c) für drei und jeden weiteren Hund: 120 Euro pro Jahr
Die obigen Steuersätze der Stadt Emmerich am Rhein liegt somit sowohl im Vergleich der Kommunen im Kreis Kleve, als auch im Vergleich aller Kommunem im Land NRW, deutlich unter den Durchschnittswerten.
Eine Ausnahme bilden die Gebühren für drei und mehr Hunde. Da hier der Steuersatz aktuell über dem durchschnittlichen Satz der übrigen kreisangehörigen Kommunen liegt, ist eine Anpassung zunächst nicht vorgesehen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen den Steuersatz gem. § 2 wie folgt zu ändern:
- Haltung eines Hundes 72 € (60 €)
- Haltung von zwei Hunden je Hund 96 € (84 €)
(Der bisherige Steuersatz ist in Klammern ausgeführt).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Infolge der Erhöhung der Hundesteuer ist ab dem Haushaltsjahr 2024 mit folgenden jährlichen Mehreinnahmen (Produkt 16.01.01, Konto 40320000) zu rechnen:
- Haltung eines Hundes: rd. 25.800,00 €
- Haltung von zwei Hunden: rd. 4.900,00 €
Insgesamt: rd. 30.700,00 €
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister