Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 und unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2021
1. stellt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den geprüften
Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung vom 28.05.2024 fest.
2. beschließt der Rat den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage
zuzuführen.
3. beschließt der Rat dem Bürgermeister hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2021 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates vom 28.05.2024 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 10.09.2024 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung vom 28.05.2024 gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.
Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter