hier: Evaluation und Fortschreibung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Anlagerichtlinie in
der dargestellten Form anzupassen.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat mit Wirkung zum 01.07.2022 die Einführung einer Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Emmerich am Rhein (Anlagerichtlinie) beschlossen. Hintergrund der Einführung war die Schaffung einer Regelungsgrundlage für sämtliche Kapitalanlagen der Stadt Emmerich am Rhein.
Die Anlagerichtlinie sieht in Nr. 14 vor, dass die Richtlinien dem Rat bis zum 30.06.2025 zur erneuten Prüfung und ggf. Aktualisierung vorzulegen sind.
Seit Einführung der Anlagerichtlinie hat die Stadt Emmerich am Rhein keinerlei neuen Anlageformen gebildet. Lediglich die bereits im Vorfeld vorhandene Anlage im Bereich des KVR-Fonds (Kommunaler Versorgungsrücklagen Fonds) wurde weiter fortgeführt.
Als Gründe für diese Entscheidung lassen sich zum einen der geringe Bestand an liquiden Mitteln aufführen, welcher zeitweise keine Kapitalanlagen ermöglichte. Zum anderen führten die hohen Anforderungen der Anlagenrichtlinie zu weiteren Hemmnissen bei potenziellen Anlageentscheidungen. So konnten zum Beispiel Kreditinstitute mit einem institutsgesicherten Einlagesystem nicht berücksichtigt werden, da das zugrundeliegende Rating nicht vollständig den Anforderungen der Anlagenrichtlinie entsprach.
Die Anlagerichtlinie verfolgt den Grundgedanken, die Vorgaben des § 90 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) umzusetzen und somit bei Geldanlagen eine ausreichende Sicherheit bei einem angemessenen Ertrag zu gewährleisten. Dabei ist der Sicherheit grundsätzlich Vorrang vor dem Ertrag zu geben.
In der Gesamtschau werden die aktuellen Kriterien diesem Grundsatz nur teilweise gerecht, da die Ratingentscheidung die institutssichernden Einlagesicherungssysteme überwiegt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Punkt 11 der Anlagenrichtlinie dahingehend zu ergänzen, dass bei Kreditinstituten mit institutssichernden Einlagensicherungssystemen ein Rating von A+ bzw. A1 als ausreichend erachtet wird.
Im Evaluationszeitraum bis zum 30.06.2025 sollten Erfahrungen mit der neuen Anlagerichtlinie erworben werden. Aufgrund der oben genannten Gründe wurden bislang keine Anlagen getätigt, sodass keine entsprechenden Erfahrungen auszuwerten sind. Daher schlägt die Verwaltung eine Verlängerung des Evaluationszeitraums um 2 Jahre mithin bis zum 30.06.2027 vor. In diesem Zeitraum sollen dann auch die Erfahrungen aus der vorgeschlagenen Änderung der Anlagenrichtlinie mit einfließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die angestrebte Anpassung ermöglicht die Erzielung von Kapitalerträgen. Für das Jahr 2025 werden zunächst rd. 15.000 Euro Zinserträge erwartet, welche bisher nicht in der Planung vorgesehen waren.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister