Betreff
Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2024 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 17 1742/2025
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

 

1.       den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2024 festzustellen und

 

2.       den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein und Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 618.575,31 € in die Gewinnrücklage der KBE,

 

3.       den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für die Jahresabschlüsse 2024 bis 2028 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2024 liegt nunmehr mit der Bilanz (siehe Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (Anlage 3) vor. In der Anlage 4 ist der gesamte Prüfbericht einschließlich des Lageberichtes beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible erläutert den Bericht in der Sitzung des Betriebsausschusses am 11.06.2025 und steht zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung. Die Gesamtausgabe des Jahresabschlusses 2024 wird - soweit möglich - ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus.

Gemäß § 4c der EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es erforderlich, über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2024 einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, da nunmehr das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Anmerkung zum Ergebnisverwendungsvorschlag 2024: Im Jahr 2024 hat KBE an die Stadt Emmerich am Rhein bereits 760.141,00 € gezahlt (Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.2023 über eine Vorababführung i.H.v. 760.141,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible hat zu keinen Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Die KBE hat das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.378.716,31 € abgeschlossen. Das Jahresergebnis ist als gut zu bezeichnen. Die Abführung an die Stadt Emmerich am Rhein / Eigenkapitalverzinsung ist in der geforderten Höhe wirtschaftlich vertretbar.

 

Für weitere Details, wie zum Beispiel ein Plan-Ist-Vergleich wird auf den Lagebericht in Anlage 4 zum Prüfbericht verwiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Jochem Vervoorst

Betriebsleiter