hier: Information der Gremien
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zukünftig so zu verfahren.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Erstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) werden Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial) sind gem. § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Spätestens mit Satzungsbeschluss werden dem Rat der Stadt die Belange zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt. Die öffentlichen und privaten Belange sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die Darstellung und der Beschluss der Abwägung wurden in den bisherigen Ratsvorlagen, wenig leserfreundlich, in Fließtextform vorgelegt. Andere Kommunen und plangebende Behörden sind dazu übergegangen, die Einwendungen mit entsprechender Stellungnahme tabellarisch aufzuführen. Dementsprechend liefern inzwischen auch die externen Planungsbüros eine Abwägungstabelle. In der Tabelle werden in einer Spalte die Einwendungen (im Wortlaut) dargestellt, in einer anderen Spalte der entsprechende Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Dieses Vorgehen führt zu einer deutlich besseren Übersicht und verursacht bei der Verwaltung weniger Arbeitsaufwand, da die vorbereitete Abwägungstabelle als Anlage zur Vorlage beigefügt werden kann.
Der Rat entscheidet nach wie vor über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. der Tabelle.
Wichtiger Hinweis: Bei der Entscheidung müssen die einzelne Punkte der Abwägung durch den Rat bzw. die Gremien geprüft werden. Bei Bedarf muss der Abwägungsvorschlag der Verwaltung (in einzelnen Punkten) geändert werden. Dies ist bei der Beschlussfassung explizit zu berücksichtigen.
Nachfolgend sind die bisherige Darstellung der Abwägung und die neue Systematik zur Information dargestellt.
Bisher erfolgte die Darstellung der
eingegangenen Stellungnahmen in der Vorlage nach dem folgenden Schema
(Beispiel):
Der Ratsbeschluss zu der Stellungnahme unter dem Beschlussvorschlag erfolgte nach diesem Schema:
Künftig soll die Darstellung der Belange einschließlich der Abwägung wie
folgt aussehen (Beispiel):
Der
Beschlussvorschlag gem. Tabelle lautet in Zukunft wie folgt (Beispiel):
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter