Betreff
Umstellung der Systematik in der Darstellung der Vorlagen bei Bebauungsplänen;
hier: Information der Gremien
Vorlage
05 - 17 1761/2025
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, zukünftig so zu verfahren.

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Erstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) werden Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial) sind gem. § 2 Abs. 3 BauGB zu ermitteln und zu bewerten. Spätestens mit Satzungsbeschluss werden dem Rat der Stadt die Belange zur Entscheidung (Abwägung) vorgelegt. Die öffentlichen und privaten Belange sind gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Die Darstellung und der Beschluss der Abwägung wurden in den bisherigen Ratsvorlagen, wenig leserfreundlich, in Fließtextform vorgelegt. Andere Kommunen und plangebende Behörden sind dazu übergegangen, die Einwendungen mit entsprechender Stellungnahme tabellarisch aufzuführen. Dementsprechend liefern inzwischen auch die externen Planungsbüros eine Abwägungstabelle. In der Tabelle werden in einer Spalte die Einwendungen (im Wortlaut) dargestellt, in einer anderen Spalte der entsprechende Abwägungsvorschlag der Verwaltung. Dieses Vorgehen führt zu einer deutlich besseren Übersicht und verursacht bei der Verwaltung weniger Arbeitsaufwand, da die vorbereitete Abwägungstabelle als Anlage zur Vorlage beigefügt werden kann.

 

Der Rat entscheidet nach wie vor über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. der Tabelle.

Wichtiger Hinweis: Bei der Entscheidung müssen die einzelne Punkte der Abwägung durch den Rat bzw. die Gremien geprüft werden. Bei Bedarf muss der Abwägungsvorschlag der Verwaltung (in einzelnen Punkten) geändert werden. Dies ist bei der Beschlussfassung explizit zu berücksichtigen.

 

Nachfolgend sind die bisherige Darstellung der Abwägung und die neue Systematik zur Information dargestellt.

Textfeld: IV.	Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB

1.	Kreis Kleve, Schreiben vom 03.08.2016

Untere Immissionsschutzbehörde

Es wird aus immissionsschutzrechtlicher Sicht auf die Stellungnahme vom 15.06.2016 (AZ 6.1-612002/02) zur landesplanerischen Abstimmung zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. 

Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Anregungen zur 89. Flächennutzungsplanänderung, die ebenfalls den Bebauungsplan Nr. E 18/13 - VEP Neumarkt- betreffen, wird auf die Darstellung der Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung auf die Vorlage zur 89. Flächennutzungsplanänderung (Vorlage 05-16 0833/2016) verwiesen. 

2.	Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 05.08.2016

Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) wird klargestellt, dass entgegen der Angaben in Kapitel 4 der Begründung zum Bebauungsplan liegt das Vorhaben gemäß der aktuellen Hochwassergefahren- und -risikokarten innerhalb der Gebiete, die erst ab einem Hochwasserereignis HQ100 des Rheins durch Versagen oder Überströmen von Hochwasserschutzeinrichtungen überschwemmt werden können. 

Stellungnahme der Verwaltung
Die Begründung wird entsprechend der Anregung angepasst.

Bisher erfolgte die Darstellung der eingegangenen Stellungnahmen in der Vorlage nach dem folgenden Schema (Beispiel):

 

Der Ratsbeschluss zu der Stellungnahme unter dem Beschlussvorschlag erfolgte nach diesem Schema:

Textfeld: IV.	Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß 
§ 4 Abs. 1 BauGB

1.	Der Rat beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.	Der Rat beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Künftig soll die Darstellung der Belange einschließlich der Abwägung wie folgt aussehen (Beispiel):

 

 


 

Textfeld: Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Anlage 1 zu. Der Beschlussvorschlag gem. Tabelle lautet in Zukunft wie folgt (Beispiel):

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter