hier: 2. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt
Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben.
Sachdarstellung :
Die Satzung über die Ehrung von Personen, die sich um das Wohl der Stadt Emmerich am Rhein besonders verdient gemacht haben wurde vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 31.01.2006 beschlossen; in Kraft getreten am 04.02.2006 und zuletzt durch die 1. Änderungssatzung vom 22.06.2022 geändert.
Gemäß § 3 dieser Satzung kann dem zu Ehrenden eine Ehrenplakette verliehen werden, die in § 3 Abs. 1 wie folgt beschrieben wird:
“ (1) Die aus Silber
gefertigte Ehrenplakette hat einen Durchmesser von 10 cm. Sie trägt auf der
Vorderseite ein Abbild des Stadtsiegels, auf der Rückseite sind der Name des
Geehrten und das Verleihungsdatum eingraviert.”
Die vorstehende Beschreibung entspricht nicht dem aktuellen Format der Ehrenplakette; die Satzung bedarf insofern der Modifizierung. Vorgeschlagen und in der 2. Änderungssatzung (Anlage 1) entsprechend abgebildet wird mithin die folgende
Neufassung des § 3 Abs. 1:
“(1) Die
Ehrenplakette wird in Form einer Trophäe verliehen, in die das Abbild des
Stadtsiegels prominent eingearbeitet ist. Auf der Trophäe sind der Name des
Geehrten oder der Geehrten und das Jahr der Verleihung eingraviert.”
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister