Betreff
Bauvorhaben St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees gGmbH,
Umbau der Geriatrie sowie Erweiterung der Abt. für innere Medizin an der Burgstraße,
hier: Entfernung von vier Bäumen
Vorlage
05 - 15 0178/2010
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Genehmigung der Fällung der Bäume nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.

Sachdarstellung :

 

Am 22.12.2009 beantragte das St. Willibrord-Spital unter dem Az.: 1038/2009 den Neubau Burgstraße, Umbau der Geriatrie sowie die Erweiterung der Inneren Medizin. Mit dem geplanten Bauvorhaben schafft das Willibrord-Spital die Voraussetzungen, die bisher im Betriebsteil Rees untergebrachte Fachabteilung für Geriatrie nach Emmerich zu verlagern. Des Weiteren wird der derzeit im Krankenhaus an verschiedenen Stellen angesiedelte Funktionsbereich der Inneren Medizin zentralisiert, womit ebenfalls ganz entscheidend die Qualität der Patientenversorgung gesteigert werden kann.

 

Unter dem Az.: 39/2010 wurde am 20.01.2010 ein Antrag für den Abbruch des jetzt vorhandenen Seniorenheims gestellt. Durch die Veränderung der Größe und Lage des Anbaus sowie die städtebauliche parallele Anpassung des Baukörpers an den Straßenverlauf der Burgstraße, ist die Fällung der beantragten Bäume entsprechend der Baumfällliste für die Erteilung der Baugenehmigung zwingend erforderlich.

Aus diesem Grunde hat das St. Willibrord-Spital den Antrag gestellt, die vier Bäume, die im Bereich der Baustelle zu dem o. g. Bauvorhaben stehen, zu fällen.

 

Als Anlage ist ein Lageplan sowie eine Baumfällliste der im Lageplan mit Ziffer 1 - 4 gekennzeichneten Bäume beigefügt.

 

Das Krankenhaus beabsichtigt, mit den Abbrucharbeiten des Gebäudes im Juli 2010 zu beginnen. In Absprache mit dem Krankenhaus sollen die entsprechend der Baumschutzsatzung erforderlichen Ersatzpflanzungen auf dem Gelände des Krankenhauses oder in einer anderen Einrichtung der Holding Pro Homine gepflanzt werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild: Ja, Kapitel 5.1

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter