Beschlussvorschlag :
Der Integrationsrat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung.
Sachdarstellung :
Der Integrationsrat sollte sich nach der Wahl möglichst
schnell seinen eigentlichen Aufgaben widmen können. Die Geschäftsordnung
bestimmt u. a. die Aufgaben des/der Vorsitzenden und die Zusammenarbeit in der
Vertretung sowie weiterer Sitzungsregularien.
Verwaltungsseitig wurde ein auf Mustersatzungen basierender Entwurf vorbereitet (s. Anlage 1). Berücksichtigt und entsprechend eingearbeitet wurden die Besonderheiten, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen für den Integrationsrat ableiten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4
Gez.
Der Vorsitzende