Betreff
Erneuter Antrag auf Ausweisung von Baugrundstücken auf der Randfläche zu Dornick,
hier: Eingabe Nr. 10/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.12.2010
Vorlage
05 - 15 0362/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.

 

Sachdarstellung :

 

1.    Ratsbeschluss vom 24.06.2008

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 für den Pionierübungsplatz Dornick die Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung als bindende Grundlage i. S. eines städtebaulichen Konzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die Ausschreibung des Geländes und die sich daran anschließenden Bauleitplanungen beschlossen (s. Anlage).

 

 

2.    Beschreibung der Variante 2

 

Die mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorabgestimmte Variante 2 sieht eine Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 0,6 ha vor. Die Dorfstraße wird durch vier Wohneinheiten arrondiert und durch eine zweite Baureihe, die durch einen Hof erschlossen ist, ergänzt. Die bestehenden Siedlungsgrenzen werden eingehalten, so dass sich die neue Bebauung in das Ortsbild einfügt.

Insgesamt ergibt sich hierdurch die Möglichkeit zur Entwicklung von 7 bis 10 zusätzlichen Wohneinheiten für den Ortsteil Dornick.

 

Die Freiflächen zwischen dem großen bestehenden Lagerhaus im Südosten und der Bebauung der Dorfstraße sollen für eine landwirtschaftliche Nutzung, wie beispielsweise für eine Obstwiese oder für Tierhaltung genutzt werden.

 

Das Lagerhaus sowie die dazugehörigen nördlichen Freiflächen sollen erhalten werden. Im Bereich des Anschlusses an die Pionierstraße wird ein öffentlicher Parkplatz für Besucher und Freizeitnutzer vorgesehen.

 

Für den Hafen ist eine sanfte touristische Nutzung geplant. Die bestehenden Kaianlagen werden erhalten und können zum Anlegen von kleineren Booten und Kanus genutzt werden. Im Sinne der FFH- und VSG-Verträglichkeit soll eine touristische Nutzung jedoch nicht gezielt gefördert und keine neuen baulichen Anlagen ergänzt werden.

 

 

3.    Verfahrensstand

 

Bezüglich des Themas Entwässerung des Gebietes wurden eine Entwässerungsstudie zur Rahmenplanvariante 2 und eine ingenieurtechnische Überprüfung des Pumpwerks in Auftrag gegeben, welche empfehlen, die Pumpstation zur Entwässerung des Gebietes dauerhaft zu erhalten.

 

Eine abschließende Klärung des Sachverhaltes – insbesondere in Bezug auf die Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung des Pumpwerks – steht noch aus. Trotz mehrfacher Nachfrage sind die dazu notwenigen  Planunterlagen von Seiten der Bundeswehrverwaltung bisher nicht geliefert worden. Die Verwaltung wird das Thema auch künftig mit Nachdruck verfolgen..

 

Nach Klärung der o.g. Sachverhalte fällt die Liegenschaft in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

 

Daran schließt sich die Vermarktungsphase mit der Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren zur Umsetzung der Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung Pionierübungsplatz Dornick an.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter