hier: Eingabe Nr. 10/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.12.2010
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Baureifmachung der Grundstücke im Bereich des Pionierübungsplatzes Dornick in Absprache mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weiter voranzutreiben.
Sachdarstellung :
1. Ratsbeschluss vom
24.06.2008
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat
in seiner Sitzung am 24.06.2008 für den Pionierübungsplatz Dornick die Variante
2 der Städtebaulichen Rahmenplanung als bindende Grundlage i. S. eines
städtebaulichen Konzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die Ausschreibung
des Geländes und die sich daran anschließenden Bauleitplanungen beschlossen (s.
Anlage).
2. Beschreibung der
Variante 2
Die mit der Bezirksregierung Düsseldorf
vorabgestimmte Variante 2 sieht eine Wohnbaufläche mit einer Größe von ca. 0,6
ha vor. Die Dorfstraße wird durch vier Wohneinheiten arrondiert und durch eine
zweite Baureihe, die durch einen Hof erschlossen ist, ergänzt. Die bestehenden
Siedlungsgrenzen werden eingehalten, so dass sich die neue Bebauung in das
Ortsbild einfügt.
Insgesamt ergibt sich hierdurch die
Möglichkeit zur Entwicklung von 7 bis 10 zusätzlichen Wohneinheiten für den
Ortsteil Dornick.
Die Freiflächen zwischen dem großen
bestehenden Lagerhaus im Südosten und der Bebauung der Dorfstraße sollen für
eine landwirtschaftliche Nutzung, wie beispielsweise für eine Obstwiese oder
für Tierhaltung genutzt werden.
Das Lagerhaus sowie die dazugehörigen
nördlichen Freiflächen sollen erhalten werden. Im Bereich des Anschlusses an
die Pionierstraße wird ein öffentlicher Parkplatz für Besucher und
Freizeitnutzer vorgesehen.
Für den Hafen ist eine sanfte
touristische Nutzung geplant. Die bestehenden Kaianlagen werden erhalten und
können zum Anlegen von kleineren Booten und Kanus genutzt werden. Im Sinne der
FFH- und VSG-Verträglichkeit soll eine touristische Nutzung jedoch nicht
gezielt gefördert und keine neuen baulichen Anlagen ergänzt werden.
3. Verfahrensstand
Bezüglich des Themas Entwässerung des
Gebietes wurden eine Entwässerungsstudie zur Rahmenplanvariante 2 und eine ingenieurtechnische
Überprüfung des Pumpwerks in Auftrag gegeben, welche empfehlen, die Pumpstation
zur Entwässerung des Gebietes dauerhaft zu erhalten.
Eine abschließende Klärung des
Sachverhaltes – insbesondere in Bezug auf die Kosten für Instandsetzung und
Instandhaltung des Pumpwerks – steht noch aus. Trotz mehrfacher Nachfrage sind
die dazu notwenigen Planunterlagen von
Seiten der Bundeswehrverwaltung bisher nicht geliefert worden. Die Verwaltung
wird das Thema auch künftig mit Nachdruck verfolgen..
Nach Klärung der o.g. Sachverhalte fällt
die Liegenschaft in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA).
Daran schließt sich die
Vermarktungsphase mit der Einleitung der entsprechenden Bauleitplanverfahren
zur Umsetzung der Variante 2 der Städtebaulichen Rahmenplanung
Pionierübungsplatz Dornick an.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter