Betreff
Aufhebung der Öffnung der Straße Praestsches Feld zum Bahnweg,
hier: Eingabe Nr. 14/2010 des Herrn Achim Schmitz, Bahnweg 239, vom 28.08.2010
Vorlage
05 - 15 0358/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die bestehende Verkehrsführung beizubehalten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 (05-140739/2007E1) nachfolgenden Beschluss gefasst:

“Der Rat beschließt die Öffnung der Straße Praestsches Feld bis zum Abschluss der Baumaßnahme bestehen zu lassen und im Sinne einer Einbahnstraßenregelung vom Bahnweg kommend für Lkw und Pkw zuzulassen. Die Heinrich-Bienen-Straße wird für den Pkw-Verkehr in beide Richtungen und für den Lkw-Verkehr aus Richtung Raiffeisenstraße geöffnet. Die Schwester-Bertranda-Straße wird für den Pkw-Verkehr in beide Richtungen geöffnet. Der Lkw-Verkehr wird über die Grüne Straße aus dem Baufeld heraus fließen können und der Pkw-Verkehr wird für beide Richtungen zugelassen.“

 

Die angesprochenen Tiefbaumaßnahmen westlich der Straße Praestsches Feld befinden sich zur Zeit noch in der Ausführung und werden voraussichtlich, nach Rücksprache mit dem Erschließungsträger, der Volksbank Emmerich-Rees eG, in ca. 1,5 Jahren fertig gestellt sein. Dem Ratbeschluss entsprechend hat die aktuelle Verkehrssituation bis zu diesem Zeitpunkt Bestand.

 

Die Missachtung der Verkehrszeichen betreffend, wurde die für den fließenden Verkehr zuständige örtliche Polizeistation gebeten hier zu kontrollieren und ggfls. zu sanktionieren. Die Korrektur, der fälschlicherweise in den üblichen Navigationssystemen dargestellten Befahrbarkeit der Straße Praestsches Feld, wurde an die größten Softwarehersteller NAVTEQ und Teleatlas weitergeleitet. Eine umgehende Änderung wurde zugesagt.

 

Ebenfalls in der o.g. Ratssitzung wurde die Verwaltung um Prüfung einer Möglichkeit zur nochmaligen Aufstellung des Verkehrszeichens “Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h“ im Bereich der Wohnbebauung gebeten.

Als Ergebnis ist darzustellen, dass die Wiederholung von Zonenbeschilderungen, hier 30-km/h-Zone, nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht und somit nicht zulässig ist. StVO-konform sind jedoch Fahrbahnpiktogramme, die bereits am 12.08.2008 im Bereich Grüne Straße und Bahnweg aufgebracht wurden.

 

Bezüglich der im Antrag angesprochenen Eisenbahnüberführung Praestsches Feld ist zu sagen, dass diese selbstverständlich auch für die Stadt Emmerich am Rhein eine Baumaßnahme mit hoher Priorität darstellt.       

Dieses Bauwerk wird im Zuge der Maßnahme Ausbaustrecke ABS 46/2 errichtet werden. Träger der Gesamtmaßnahme ist jedoch die Deutsche Bahn AG, die u. a. für den Planfeststellungsabschnitt 33, Bereich Stadtgrenze Rees bis einschl. BÜ Jahnstraße, die Durchführung eines Planverfahrens bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragen wird.

 

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Veranlassung besteht, die vom Rat beschlossene Verkehrsregelung (Einfahrtmöglichkeit vom Bahnweg in das Baugebiet und Sperrung des ausfahrenden Verkehrs aus dem Baugebiet auf den Bahnweg) abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter