hier: Eingabe Nr. 11/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.10.2010
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschießt die bestehende straßenverkehrsrechtliche Situation beizubehalten.
Sachdarstellung :
Der Sportplatz
Dreikönige sowie der Bolzplatz Hagenackerweg befinden sich beide außerhalb der
geschlossenen Ortschaft zwischen der Ortschaften Vrasselt und Dornick.
Die Lage der
Orteingangstafeln begründet sich aus der bestehenden Bebauung.
An beiden
Plätzen besteht eine sogenannte Alleinlage, die ein Versetzen der Ortstafeln
und somit eine straßenverkehrsrechtliche Integrierung in die Ortschaften
ausschließen, da gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung einer
Ortstafel zumindest eine einseitige Bebauung beginnen muss. Lückenbebauung ist
hier möglich, jedoch sollte die Bebauung als Einheit erkennbar sein.
Dies ist nicht
der Fall.
Hierdurch
schließt sich die Verlängerung der 30 km/h-Zone aus, da diese entsprechend der
Straßenverkehrsordnung nur innerhalb einer Ortsdurchfahrt ausgewiesen werden
darf.
Im Bereich des
Sportplatzes besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. Die Straße wird ausschließlich von
ortskundigen Bewohnern der Ortschaften Vrasselt und Dornick genutzt, denen die
Situation bekannt ist. Sie hat einen geraden Verlauf und ist übersichtlich.
Unfälle haben in den letzten 3 Jahren nicht stattgefunden.
Entlang des
Sportplatzes sowie des angrenzenden Parkplatzes besteht ausreichend
straßenferne Fläche zur Versammlung vor Auswärtsspielen. Des Weiteren hat bei
Fahrten mit Kindern und Jugendlichen ausreichend Betreuungspersonal anwesend zu
sein, dass u. a. auch die Wartezeit überwacht.
Im Bereich des
Bolzplatzes wurde bereits im Dezember 2007 das Verkehrszeichen “Kinder“ mit dem
Zusatz “Bolzplatz“ aufgestellt, um Kraftfahrer auf den Bolzplatz und den damit
verbundenen Gefahren durch unachtsame Kinder aufmerksam zu machen. Der
Kraftfahrer hat hier gemäß der Straßenverkehrsordnung seine Geschwindigkeit
anzupassen.
Da der Hagenackerweg
ein übersichtlicher nahezu gerader Weg ohne Bebauung ist und auch hier
ausschließlich Bewohner der beiden Ortschaften verkehren, denen die Situation
bekannt ist, erübrigt sich eine zusätzliche Beschilderung.
Auch hier hat
ebenfalls in den letzten 3 Jahren kein Unfall stattgefunden.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der
Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen
Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern.
Es ist keine Gefahrenlage vorhanden, die
über das normale Maß im Straßenverkehr hinausgeht und eine zusätzliche
Beschilderung notwendig macht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter