Betreff
Antrag auf Verlängerung der Tempo-30-Zone auf der Straße Dreikönige und Hagenackerweg,
hier: Eingabe Nr. 11/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.10.2010
Vorlage
05 - 15 0357/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschießt die bestehende straßenverkehrsrechtliche Situation beizubehalten.

 

Sachdarstellung :

 

Der Sportplatz Dreikönige sowie der Bolzplatz Hagenackerweg befinden sich beide außerhalb der geschlossenen Ortschaft zwischen der Ortschaften Vrasselt und Dornick.

Die Lage der Orteingangstafeln begründet sich aus der bestehenden Bebauung.

An beiden Plätzen besteht eine sogenannte Alleinlage, die ein Versetzen der Ortstafeln und somit eine straßenverkehrsrechtliche Integrierung in die Ortschaften ausschließen, da gemäß der Straßenverkehrsordnung zur Aufstellung einer Ortstafel zumindest eine einseitige Bebauung beginnen muss. Lückenbebauung ist hier möglich, jedoch sollte die Bebauung als Einheit erkennbar sein.

Dies ist nicht der Fall.

Hierdurch schließt sich die Verlängerung der 30 km/h-Zone aus, da diese entsprechend der Straßenverkehrsordnung nur innerhalb einer Ortsdurchfahrt ausgewiesen werden darf.

 

Im Bereich des Sportplatzes besteht bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h. Die Straße wird ausschließlich von ortskundigen Bewohnern der Ortschaften Vrasselt und Dornick genutzt, denen die Situation bekannt ist. Sie hat einen geraden Verlauf und ist übersichtlich. Unfälle haben in den letzten 3 Jahren nicht stattgefunden.

Entlang des Sportplatzes sowie des angrenzenden Parkplatzes besteht ausreichend straßenferne Fläche zur Versammlung vor Auswärtsspielen. Des Weiteren hat bei Fahrten mit Kindern und Jugendlichen ausreichend Betreuungspersonal anwesend zu sein, dass u. a. auch die Wartezeit überwacht. 

 

Im Bereich des Bolzplatzes wurde bereits im Dezember 2007 das Verkehrszeichen “Kinder“ mit dem Zusatz “Bolzplatz“ aufgestellt, um Kraftfahrer auf den Bolzplatz und den damit verbundenen Gefahren durch unachtsame Kinder aufmerksam zu machen. Der Kraftfahrer hat hier gemäß der Straßenverkehrsordnung seine Geschwindigkeit anzupassen.

Da der Hagenackerweg ein übersichtlicher nahezu gerader Weg ohne Bebauung ist und auch hier ausschließlich Bewohner der beiden Ortschaften verkehren, denen die Situation bekannt ist, erübrigt sich eine zusätzliche Beschilderung.

Auch hier hat ebenfalls in den letzten 3 Jahren kein Unfall stattgefunden.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Straßenverkehrsordnung, keine Möglichkeit besteht, die vorhandenen Zonenbeschilderungen (Ortstafeln und 30 km/h-Zone) zu verlängern.

Es ist keine Gefahrenlage vorhanden, die über das normale Maß im Straßenverkehr hinausgeht und eine zusätzliche Beschilderung notwendig macht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter