hier: Eingabe Nr. 9/2010 des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick vom 28.10.2010
Der Aussschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle nicht stattzugeben
Sachdarstellung :
Derzeit gibt es lt. Unterlagen des
Schulamtes ca. 10 Schüler, die aus dem Ortsviertel Reeser Strasse /
Hubertusstrasse / Hauptstrasse / Jägerweg die Grundschule in Praest besuchen.
Die genannte Wohnlage hat Anschluss an
das Schulbusnetz über die Linie 93.
Die roten Punkte
markieren die vorhandene und die gewünschte Haltestelle
Der reguläre Schülerbus setzt am
Emmericher Bahnhof ein, bedient die Ortslage an der ihr am nächsten liegenden
Haltestelle ‚Kindergarten’ (Ecke Hauptstrasse/ Dreikönige, hier links im Bild)
um 7:38 Uhr, verfolgt seinen Linienweg über Dreikönige nach Dornick und zurück
über die Pionierstrasse, bevor er über die Grüne Strasse um 7:56 Uhr die Schule
erreicht.
Ein weiterer Einsatzwagen setzt morgens um
7:30 Uhr an der Haltestelle ‚Kindergarten’ ein. Sein Linienweg führt ihn
verkürzt direkt über die Hauptstrasse zur Pionierstrasse, dann zum Bahnweg und
den Bahnweg entlang bis zur Ortslage Praest, wo er um 7:49 an der Schule
eintrifft.
In beiden Fällen ist die Haltestelle
‚Kindergarten’ die der genannten Wohnlage am nächsten liegende.
Der CDU-Ortsverband spricht sich für
eine neue Haltestelle an der Ecke Hagenackerweg / Hauptstrasse aus. Der Standort dieser neuen Haltestelle würde
den Schulweg zum Bus um ca. 200 Meter
verkürzen. Der neue Standort lässt nicht viel Raum, schon gar nicht für eine
Haltestelle mit Überdachung, wie gewünscht, da unmittelbar neben der
vorgesehenen Stelle ein tiefer Entwässerungsgraben lang läuft. Weiterer Platz
für einen ggfs. erforderlichen Fahrradständer gibt es an der besagten Stelle
nicht.
Eine kürzlich durchgeführte
Ausschreibung für die Errichtung von 3 Haltestellen mit Wartehäuschen ergab
eine Investitionssumme von 6.206,- € pro
Haltestelle (ohne Fahrradständer und Beleuchtung). Derzeit gibt es keine
Möglichkeit, die Errichtung einer einzelnen Haltestelle zu Zwecken der
Schülerbeförderung aus Mitteln des VRR bezuschussen zu lassen, so dass die
genannte Investitionssumme komplett aus Mitteln des städtischen Haushaltes finanziert
werden müsste. Mittel dieser Art sind aktuell in den Haushalt für 2011 nicht
eingestellt.
Lt. Schülerbeförderungsregelungen haben
die Schüler erst ab einer Entfernung von 1000 Meter zur nächsten Haltestelle
des ÖPNV das Anrecht auf gesonderte Aufwendungen, z.B. in Form der Beförderung
per Schülerspezialverkehr.
Die Verwaltung spricht sich gegen die
Errichtung der gewünschten Haltestelle aus, da sie nur eine Schulwegsverkürzung
von ca. 200 m bewirkt, dies in keinem Verhältnis zum erforderlichen finanziellen
Aufwand steht, und der gewünschte Aufstellort räumlich sehr beengt ist.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter