Betreff
Einführung neuer Instrumente in der Bauleitplanung zur Umsetzung von mehr Energieeffizienz
in zukünftigen Baugebieten,
hier: Neufestlegung des Gebäudedämmstandards gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Vorlage
05 - 15 0472/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt folgende Neufestlegung des Gebäudedämmstandards:

 

  • Festsetzung eines erhöhten Gebäudedämmstandards für alle Neubauten, der die Transmissionswärmeverlustwerte der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)  aus dem Jahre  2009 um 30 % unterschreitet

 

Sachdarstellung :

 

Im Januar 2008 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein im Zusammenhang mit der Zertifizierung zum European Energy Award (EEA) neue Instrumente in der Bauleitplanung beschlossen, die den sparsameren Umgang mit Energie zum Ziel haben.

 

Konsens  war eine Mischung aus freiwilligen Angeboten an die jeweiligen Bauherren  - wie z.B. dem Bonusmodell oder dem Energieberatungsangebot mit Luftdichtigkeitstest und Thermographie -, gekoppelt mit vorzugebenden Standards, die im Laufe der Zeit zu energetisch anspruchsvollerem Bauen führen sollen. Dazu zählen für die Verwaltung selbstverpflichtende Maßnahmen wie ‚solarenergetische Vorprüfungen’ bei der Erstellung neuer Bebauungspläne ebenso wie die Festsetzung erhöhter Dämmstandards in Neubaugebieten, die durch die Stadt oder stadtnahe Investoren entwickelt werden.

 

Dass dabei der für neue Wohn- und Verwaltungsgebäude vorzugebende, energetische Standard über die seinerzeitige, gesetzliche Minimalanforderung hinausgehen sollte, lag auf der Hand und wurde insofern auch im Rat beschlossen, als man sich für einen Gebäudedämmstandard aussprach, der die Transmissionswärmeverlustwerte der damals geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)  2007 um 30 % unterschritt.

 

Diese Festsetzung ist für heutige Verhältnisse veraltet, längst gibt es eine neue EnEV aus dem Jahre  2009.

 

Die Verwaltung durchläuft augenblicklich das Reaudit für den European Energy Award. Anlässlich dieser Rezertifizierung schlägt sie dem Rat vor, den seinerzeitigen Beschluss zu aktualisieren und auf die geltende EnEV 2009 Bezug zu nehmen. Damit ändert sich am bestehenden Wortlaut nichts außer dem Hinweis auf das Datum.

‚Der auf die wärmeübertragende Gebäudehülle bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust  muss den Grenzwert gemäß EnEV (vom 01.02.2002 i.d.F. vom 01.08.2009)  um  30 % unterschreiten.’

 

Wie bereits im Ratsbeschluss von 2008 soll der neue Wärmedämmstandard in alle Grundstückskaufverträge aufgenommen und seine Einhaltung vertraglich zugesichert werden. Ebenfalls soll die Festsetzung in die städtebaulichen Verträge und in die Durchführungsverträge aufgenommen werden, so dass sie auch Gegenstand der Kaufverträge zwischen Bauherren und kirchlichen Erbbaurechtsgebern wie auch Baugebietsentwicklern der Kreditinstitute und anderer Anbieter von Grundstücken werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter