in zukünftigen Baugebieten,
hier: Neufestlegung des Gebäudedämmstandards gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt folgende Neufestlegung des Gebäudedämmstandards:
- Festsetzung eines erhöhten Gebäudedämmstandards für alle Neubauten,
der die Transmissionswärmeverlustwerte der geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) aus
dem Jahre 2009 um 30 %
unterschreitet
Sachdarstellung :
Im Januar 2008 hat der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein im Zusammenhang mit der Zertifizierung zum European Energy
Award (EEA) neue Instrumente in der Bauleitplanung beschlossen, die den
sparsameren Umgang mit Energie zum Ziel haben.
Konsens
war eine Mischung aus freiwilligen Angeboten an die jeweiligen
Bauherren - wie z.B. dem Bonusmodell
oder dem Energieberatungsangebot mit Luftdichtigkeitstest und Thermographie -,
gekoppelt mit vorzugebenden Standards, die im Laufe der Zeit zu energetisch
anspruchsvollerem Bauen führen sollen. Dazu zählen für die Verwaltung
selbstverpflichtende Maßnahmen wie ‚solarenergetische Vorprüfungen’ bei der
Erstellung neuer Bebauungspläne ebenso wie die Festsetzung erhöhter
Dämmstandards in Neubaugebieten, die durch die Stadt oder stadtnahe Investoren
entwickelt werden.
Dass dabei der für neue Wohn- und
Verwaltungsgebäude vorzugebende, energetische Standard über die seinerzeitige,
gesetzliche Minimalanforderung hinausgehen sollte, lag auf der Hand und wurde
insofern auch im Rat beschlossen, als man sich für einen Gebäudedämmstandard
aussprach, der die Transmissionswärmeverlustwerte der damals geltenden
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 um
30 % unterschritt.
Diese Festsetzung ist für heutige
Verhältnisse veraltet, längst gibt es eine neue EnEV aus dem Jahre 2009.
Die Verwaltung durchläuft augenblicklich
das Reaudit für den European Energy Award. Anlässlich dieser Rezertifizierung
schlägt sie dem Rat vor, den seinerzeitigen Beschluss zu aktualisieren und auf
die geltende EnEV 2009 Bezug zu nehmen. Damit ändert sich am bestehenden
Wortlaut nichts außer dem Hinweis auf das Datum.
‚Der auf die wärmeübertragende
Gebäudehülle bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust muss den Grenzwert gemäß EnEV (vom 01.02.2002
i.d.F. vom 01.08.2009) um 30 % unterschreiten.’
Wie bereits im Ratsbeschluss von 2008
soll der neue Wärmedämmstandard in alle Grundstückskaufverträge aufgenommen und
seine Einhaltung vertraglich zugesichert werden. Ebenfalls soll die Festsetzung
in die städtebaulichen Verträge und in die Durchführungsverträge aufgenommen
werden, so dass sie auch Gegenstand der Kaufverträge zwischen Bauherren und
kirchlichen Erbbaurechtsgebern wie auch Baugebietsentwicklern der
Kreditinstitute und anderer Anbieter von Grundstücken werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter