Betreff
Verkehrsberuhigung "Zum Schafsweg", hier: Eingabe der Anwohner 'Zum Schafsweg und Johannes-Derksen-Straße'
Vorlage
05 - 15 0469/2011
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bestehende verkehrliche Situation beizubehalten.

 

Begründung

 

Die Straße Zum Schafsweg befindet sich zwischen der Wassenbergstraße und der Berliner Straße. Sie hat einen geraden Verlauf und ist ca. 130 m lang, kurz hinter der 30-Zonen-Beschilderung befindet sich in Fahrtrichtung eine Baumscheibe zur Verkehrsberuhigung in der Fahrbahn. Ebenfalls befindet sich auf der westlichen Seite der Straße ein ca. 1,00 m breiter gepflasterter Gehweg. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 4,70 m, dies lässt den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw bzw. Lkw/Rad zu.

 

Aus der Geometrie heraus ergibt sich in dieser Straße keine Gefahrenlage.

Es handelt sich um eine 30 km/h-Zone, Fußgänger und Rad fahrende Kinder werden sicher auf dem Gehweg geführt. Aufgrund der Straßenlänge und der Baumscheibe bzw. der parkenden Anwohner/Besucher ist eine hohe Fahrgeschwindigkeit unwahrscheinlich.

 

Um dies durch Fakten zu untermauern, wurden sowohl die örtliche Polizeistation als auch die Kreispolizeibehörde, Dezernat GS3 Verkehrsangelegenheiten / Unfallstatistik befragt. Ebenso wurden Verkehrszählungen durchgeführt.

 

Stellungnahme der Polizeistation Emmerich vom 24.06.2011:

„Zum Schafsweg“ und „Johannes – Derksen – Weg“ in 46446 Emmerich am Rhein

 

Vereinbarungsgemäß sollten an der o.a. Örtlichkeit Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Hierzu wurden am 17., 21. und 22.06.2011 Verkehrskontrollen in dem o.a. Bereich durchgeführt.

Die beiden Straßen befinden sich in einer Tempo 30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaft im Ortsteil Leegmeer.

Die Straße „Zum Schafsweg“ hat eine Länge von 130 Metern. In Fahrtrichtung Berliner Straße ist in Höhe des Hauses „Zum Schafsweg 2a“ am rechten Fahrbahnrand ein Baum gepflanzt. Der Baumstamm ragt ca. 1 Meter in die Fahrbahn und ist mit einer Warnbake gesichert.

Während aller Kontrollzeiten waren auf der Straße „Zum Schafsweg“ ständig ein-, meistens jedoch zwei oder drei Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zum Halten oder Parken abgestellt.

Wie zu beobachten war, trugen der Baum und die parkenden Fahrzeuge, insbesondere bei Gegenverkehr, erheblich zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.

 

Am 17.06.2011 (10.00 Uhr – 10.20 Uhr) und 21.06.2011 (14.30 Uhr – 15.00 Uhr) wurden jeweils verdeckte Kontrollen durchgeführt. Es herrschte an beiden Tagen wenig bis mäßiger Fahrzeugverkehr. Augenscheinlich waren keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.

Gleichwohl erfolgte am 22.06.2011 (10.45 Uhr – 11.30 Uhr) auf der Straße „Zum Schafsweg“ eine Geschwindigkeitsüberwachung mittels eines Lasermessgerätes. In der besagten Zeit wurde die Straße durch 15 PKW, 1 Motorrad und 3 Fahrrädern frequentiert.

Die hierbei gefahrenen Geschwindigkeiten lagen zwischen 10 km/h und 32 km/h.

Ein PKW – Fahrer wurde mit einem Verwarnungsgeld belegt, da die erreichte Geschwindigkeit mit seinem PKW (abzüglich des Toleranzwertes von 3 km/h) 44 km/h betrug.

 

Die Unfallstatistik der Kreispolizeibehörde der letzten 5 Jahre hat ergeben, dass sich auf der Straße Zum Schafsweg seit dem 01.01.2006 lediglich 2 Unfälle ereignet haben; die jedoch nicht auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind:

 

21.03.2006 Unfallflucht           Ein Pkw hat eine Einfassung beschädigt und sich

                                               unerlaubt vom Unfallort entfernt

 

24.05.2007 Pkw / Mofa           Beim Fahren aus einer Ausfahrt hat ein Pkw einen Mofafahrer

                                               übersehen – Ein Leichtverletzter

 

Die an einem repräsentativen Tag, dem 28.06.2011, durchgeführte Verkehrszählung stellt eine Verkehrssituation dar, die der Stellungnahme der Polizei entspricht. 

 

Der Mittelwert der gefahrenen Geschwindigkeiten beträgt 27,5 km/h.

Der ermittelte Wert V85 beträgt 35,7 km/h.

Die Geschwindigkeit V85 ist die Höchstgeschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten wird.

Die durchschnittliche Frequentierung ist mit 32 Kfz/h ermittelt worden (1 Kfz / 2 min.).

Diese Frequenz liegt für eine derartige Erschließungsstraße im untersten Bereich.

 

Zusammenfassend kann somit dargestellt werden, dass es auf der Straße Zum Schafsweg kein Handlungsbedarf besteht.

Es sind  weder zusätzliche straßenbauliche noch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich, da sich aus den aufgezeigten Geschwindigkeiten, den Unfallgeschehnissen sowie der Verkehrsfrequenz keine Gefahrenlage ergibt.

 

Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der nachgewiesenen nicht vorliegenden Erfordernissen vor, die jetzige verkehrliche Situation beizubehalten.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister