Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bestehende verkehrliche Situation
beizubehalten.
Begründung
Die Straße Zum
Schafsweg befindet sich zwischen der Wassenbergstraße und der Berliner Straße.
Sie hat einen geraden Verlauf und ist ca. 130 m lang, kurz hinter der
30-Zonen-Beschilderung befindet sich in Fahrtrichtung eine Baumscheibe zur
Verkehrsberuhigung in der Fahrbahn. Ebenfalls befindet sich auf der westlichen
Seite der Straße ein ca. 1,00 m breiter gepflasterter Gehweg. Die Fahrbahn hat
eine Breite von ca. 4,70 m, dies lässt den Begegnungsverkehr Pkw/Pkw bzw.
Lkw/Rad zu.
Aus der
Geometrie heraus ergibt sich in dieser Straße keine Gefahrenlage.
Es handelt sich
um eine 30 km/h-Zone, Fußgänger und Rad fahrende Kinder werden sicher auf dem Gehweg
geführt. Aufgrund der Straßenlänge und der Baumscheibe bzw. der parkenden
Anwohner/Besucher ist eine hohe Fahrgeschwindigkeit unwahrscheinlich.
Um dies durch
Fakten zu untermauern, wurden sowohl die örtliche Polizeistation als auch die
Kreispolizeibehörde, Dezernat GS3 Verkehrsangelegenheiten / Unfallstatistik
befragt. Ebenso wurden Verkehrszählungen durchgeführt.
Stellungnahme der Polizeistation
Emmerich vom 24.06.2011:
„Zum Schafsweg“ und „Johannes –
Derksen – Weg“ in 46446 Emmerich am Rhein
Vereinbarungsgemäß sollten an der
o.a. Örtlichkeit Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Hierzu wurden am
17., 21. und 22.06.2011 Verkehrskontrollen in dem o.a. Bereich durchgeführt.
Die beiden Straßen befinden sich in
einer Tempo 30-Zone innerhalb geschlossener Ortschaft im Ortsteil Leegmeer.
Die Straße „Zum Schafsweg“ hat eine
Länge von 130 Metern. In Fahrtrichtung Berliner Straße ist in Höhe des Hauses
„Zum Schafsweg 2a“ am rechten Fahrbahnrand ein Baum gepflanzt. Der Baumstamm
ragt ca. 1 Meter in die Fahrbahn und ist mit einer Warnbake gesichert.
Während aller Kontrollzeiten waren
auf der Straße „Zum Schafsweg“ ständig ein-, meistens jedoch zwei oder drei
Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand zum Halten oder Parken abgestellt.
Wie zu beobachten war, trugen der
Baum und die parkenden Fahrzeuge, insbesondere bei Gegenverkehr, erheblich zur
Geschwindigkeitsreduzierung bei.
Am 17.06.2011 (10.00 Uhr – 10.20
Uhr) und 21.06.2011 (14.30 Uhr – 15.00 Uhr) wurden jeweils verdeckte Kontrollen
durchgeführt. Es herrschte an beiden Tagen wenig bis mäßiger Fahrzeugverkehr.
Augenscheinlich waren keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.
Gleichwohl erfolgte am 22.06.2011
(10.45 Uhr – 11.30 Uhr) auf der Straße „Zum Schafsweg“ eine
Geschwindigkeitsüberwachung mittels eines Lasermessgerätes. In der besagten
Zeit wurde die Straße durch 15 PKW, 1 Motorrad und 3 Fahrrädern frequentiert.
Die hierbei gefahrenen
Geschwindigkeiten lagen zwischen 10 km/h und 32 km/h.
Ein PKW – Fahrer wurde mit einem
Verwarnungsgeld belegt, da die erreichte Geschwindigkeit mit seinem PKW
(abzüglich des Toleranzwertes von 3 km/h) 44 km/h betrug.
Die Unfallstatistik der
Kreispolizeibehörde der letzten 5 Jahre hat ergeben, dass sich auf der Straße
Zum Schafsweg seit dem 01.01.2006 lediglich 2 Unfälle ereignet haben; die
jedoch nicht auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind:
21.03.2006 Unfallflucht Ein Pkw hat eine Einfassung
beschädigt und sich
unerlaubt
vom Unfallort entfernt
24.05.2007 Pkw / Mofa Beim Fahren aus einer Ausfahrt hat
ein Pkw einen Mofafahrer
übersehen
– Ein Leichtverletzter
Die an einem
repräsentativen Tag, dem 28.06.2011, durchgeführte Verkehrszählung stellt eine
Verkehrssituation dar, die der Stellungnahme der Polizei entspricht.
Der Mittelwert
der gefahrenen Geschwindigkeiten beträgt 27,5 km/h.
Der ermittelte
Wert V85 beträgt 35,7
km/h.
Die
Geschwindigkeit V85 ist die
Höchstgeschwindigkeit, die von 85 Prozent aller Fahrzeuge nicht überschritten
wird.
Die
durchschnittliche Frequentierung ist mit 32 Kfz/h ermittelt worden (1 Kfz / 2
min.).
Diese Frequenz
liegt für eine derartige Erschließungsstraße im untersten Bereich.
Zusammenfassend
kann somit dargestellt werden, dass es auf der Straße Zum Schafsweg kein
Handlungsbedarf besteht.
Es sind weder zusätzliche straßenbauliche noch
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich, da sich aus den aufgezeigten
Geschwindigkeiten, den Unfallgeschehnissen sowie der Verkehrsfrequenz keine
Gefahrenlage ergibt.
Die Verwaltung schlägt daher aufgrund
der nachgewiesenen nicht vorliegenden Erfordernissen vor, die jetzige
verkehrliche Situation beizubehalten.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister