Betreff
Bahnübergang Teilplan Elten Haagsche Straße, hier: Eingabe von Herrn Dieter Ambrosius, von-Lochner-Str. 13 und Frau Elisabeth Smarra, von-Lochner-Str. 5
Vorlage
05 - 15 0453/2011
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beauftragt diese, bei Vorliegen aussagekräftiger Planunterlagen (Vorplanung) eine Bürgerinformation durchzuführen.  Im Übrigen bleibt der Ratsbeschluss vom 31.05.2011 bestehen. 

 

Begründung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 31.05.2011 wurde eine Änderung des bis dato gültigen Bahnübergangbeseitigungskonzeptes hinsichtlich der Bahnübergänge Sonderwykstraße bis einschließlich Zevenaarer Straße (B8) beschlossen.

 

Diese Änderung wurde bereits in der Sitzung der Arbeitsgruppe ÖPNV / SPNV am 06.10.2010 diskutiert und für den ersten Abstimmungstermin im Verkehrsministerium NRW am 12.01.2011 freigegeben. Das Ministerium erachtete das vorgelegte Konzept dem Grunde nach für prüffähig, sofern sich das Vorhaben wirtschaftlich darstellen ließe. Die Wirtschaftlichkeit wurde nunmehr festgestellt. Der neue Konzeptvorschlag der Stadt kann finanziell durchaus mit dem der Bahn bzw. des Empfehlungsgremiums konkurrieren. Er sieht 0,6 Mio € weniger Ausgaben vor, der Eltener Sportplatz müsste bei dieser Lösung nicht verlegt werden und die Deutsche Bahn könnte ein Überführungsbauwerk einsparen.

Das Landesverkehrsministerium wird in Kürze zu einem weiteren Abstimmungstermin einladen und hat darum gebeten, dass die Stadt Emmerich am Rhein hierzu politisch abgestimmte Lösungsvorschläge vorlegt.

Entsprechend wurde in der o.g. Ratssitzung verfahren.

 

Bei dem Ratsbeschluss vom 31.05.2011 handelt es sich, wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, des Haupt- und Finanzausschusses und auch in der Sitzung des Rates erläutert, um einen Beschluss, der als denkbares Szenario für die Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn AG, dem Bund und dem Land NRW hinsichtlich des Teilplans Elten dienen wird. Erst ein, heute noch nicht bestimmbares konsensuales Ergebnis dieser Abstimmung, wird den Straßenbaulastträger (Land NRW) und die Deutsche Bahn AG in die Lage versetzen, mit der eigentlichen Vorplanung zu beginnen. Diese Vorplanung ermöglicht es dann, die gewünschten Informationen transparent zu machen, da erst zu diesem Zeitpunkt konkretisierte darstellungsfähige Pläne und Unterlagen – dann auch solche zu dem Aspekt des „Wo“ bezogen auf Ihre Kernfrage nach der Anbindung der L 472 an die B 8 - vorliegen. Erst diese werden, vergleichbar mit dem in Hüthum praktiziertem Vorgehen, eine inhaltlich hinlänglich bestimmte Bürgerinformation ermöglichen.

 

Daran anschließen wird sich das eigentliche Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses förmlichen Verfahrens findet abermals eine umfassende Bürgerinformation über die genauen Planungsabsichten statt.

Jedem, dessen Belange durch die Maßnahme berührt werden, wird ausreichend Gelegenheit eingeräumt, hierzu Stellung zu nehmen und Einwendungen zu erheben.

In diesem Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, findet somit die umfassende Abwägung aller Belange statt.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

 

Weitere Unterschriften liegen der Verwaltung vor.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister