Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und
beauftragt diese, bei Vorliegen aussagekräftiger Planunterlagen (Vorplanung)
eine Bürgerinformation durchzuführen. Im
Übrigen bleibt der Ratsbeschluss vom 31.05.2011 bestehen.
Begründung
In der Sitzung
des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 31.05.2011 wurde eine Änderung des
bis dato gültigen Bahnübergangbeseitigungskonzeptes hinsichtlich der
Bahnübergänge Sonderwykstraße bis einschließlich Zevenaarer Straße (B8) beschlossen.
Diese Änderung wurde bereits in der
Sitzung der Arbeitsgruppe ÖPNV / SPNV am 06.10.2010 diskutiert und für den
ersten Abstimmungstermin im Verkehrsministerium NRW am 12.01.2011 freigegeben.
Das Ministerium erachtete das vorgelegte Konzept dem Grunde nach für prüffähig,
sofern sich das Vorhaben wirtschaftlich darstellen ließe. Die
Wirtschaftlichkeit wurde nunmehr festgestellt. Der neue Konzeptvorschlag der
Stadt kann finanziell durchaus mit dem der Bahn bzw. des Empfehlungsgremiums
konkurrieren. Er sieht 0,6 Mio € weniger Ausgaben vor, der Eltener Sportplatz
müsste bei dieser Lösung nicht verlegt werden und die Deutsche Bahn könnte ein
Überführungsbauwerk einsparen.
Das Landesverkehrsministerium wird in
Kürze zu einem weiteren Abstimmungstermin einladen und hat darum gebeten, dass
die Stadt Emmerich am Rhein hierzu politisch abgestimmte Lösungsvorschläge
vorlegt.
Entsprechend wurde in der o.g.
Ratssitzung verfahren.
Bei dem Ratsbeschluss vom 31.05.2011
handelt es sich, wie bereits in den Sitzungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung, des Haupt- und Finanzausschusses und auch in der Sitzung des
Rates erläutert, um einen Beschluss, der als denkbares Szenario für die
Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn AG, dem Bund und dem Land NRW
hinsichtlich des Teilplans Elten dienen wird. Erst ein, heute noch nicht
bestimmbares konsensuales Ergebnis dieser Abstimmung, wird den
Straßenbaulastträger (Land NRW) und die Deutsche Bahn AG in die Lage versetzen,
mit der eigentlichen Vorplanung zu beginnen. Diese Vorplanung ermöglicht es
dann, die gewünschten Informationen transparent zu machen, da erst zu diesem
Zeitpunkt konkretisierte darstellungsfähige Pläne und Unterlagen – dann auch
solche zu dem Aspekt des „Wo“ bezogen auf Ihre Kernfrage nach der Anbindung der
L 472 an die B 8 - vorliegen. Erst diese werden, vergleichbar mit dem in Hüthum
praktiziertem Vorgehen, eine inhaltlich hinlänglich bestimmte Bürgerinformation
ermöglichen.
Daran anschließen wird sich das
eigentliche Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses förmlichen Verfahrens
findet abermals eine umfassende Bürgerinformation über die genauen
Planungsabsichten statt.
Jedem, dessen Belange durch die Maßnahme
berührt werden, wird ausreichend Gelegenheit eingeräumt, hierzu Stellung zu
nehmen und Einwendungen zu erheben.
In diesem Verfahren und in der
abschließenden Entscheidung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, findet
somit die umfassende Abwägung aller Belange statt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Weitere Unterschriften liegen der Verwaltung vor.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister