Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012,
hier: Beratung in den Fachausschüssen - Maßnahmen des Fachbereiches 5 - Stadtentwicklung -
Vorlage
05 - 15 0604/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2012 auf 2.321.741 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.171.459 Euro fest.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit Budget – und Haushaltplan wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2011 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt, der in dem Haushaltsplan der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2012 mit der Seite 261 beginnt und mit der Seite 320 endet.

 

Anmerkung:     Diese Seiten sind im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2012 auf grünem Papier ausgedruckt.

 

Ab den Seiten 277 und 278 im Haushaltsplanentwurf sind die Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 283 sind die einzelnen Straßen mit den jeweiligen Produktnummern aufgeführt.

 

In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 5 (Vorlagen-Nr. 05-15 0570/2011) „Straßenausbau Hubert-Fink-Straße“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0570/2011 angegebenen Summen.

 

In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 9 (Vorlagen-Nr. 05-15 0617/2011)

„Antrag auf förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes in der Stenstraße“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0617/2011 angegebenen Summen.

 

In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 10 (Vorlagen-Nr. 05-15 0636/2012)

„Windenergiekonzept“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0636/2012 angegebenen Summen.

 

In Abhängigkeit von der Entscheidung des ASE zu dem TOP 11 (Vorlagen-Nr. 05-15 0637/2012)

„Klimaschutz- und Energiekonzept“ ändert sich ggf. der Zuschussbedarf für das Budget 500 entsprechend der im Top 05-15 0637/2012 angegebenen Summen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen; siehe Produkt-Nrn.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 6.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter