hier: Eingabe Nr. 22/2011 der Anwohner der Merowingerstraße
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 22/2011
der Anwohner der Merowingerstraße nicht zu folgen.
Sachdarstellung :
Durch die generelle Ausweisung eines Parkverbotes an der nördlichen
Straßenseite der neu hergestellten Merowingerstraße werden die im Rahmen der
B-Planaufstellung durch die Anwohner gewünschten zusätzlichen Parkflächen nicht
erhöht.
Im südlichen Bereich ist es in Zukunft auf Grund des neu geschaffenen
Parkstreifens (ca. 16 Parkplätze) nicht mehr möglich, auf der Straßenfahrbahn
zu parken. Dadurch wird der Straßenraum verbreitert und damit das Ausfahren von
den privaten Grundstücken erleichtert.
Es ist davon auszugehen, dass diese Parkmöglichkeit (außerhalb der
Fahrstreifen) vorrangig benutzt wird und die Straßenfläche nur vereinzelt oder
während der verkehrsarmen Zeit (z. B. über Nacht) benutzt wird.
Ohne Parkverbot sind bei der aktuellen Planung maximal ca. 16
Stellplätze für Pkw auf der nördlichen Straßenseite möglich.
Sollte das Parkverbot beschlossen werden, würden diese 16 Stellplätze
entfallen und sich das Parkplatzangebot zum Ist-Zustand der Merowingerstraße
nicht erhöhen.
In der Bürgerinfo wurde ebenfalls bemängelt, dass auf der Straße zu
schnell gefahren wird. Bei einem Parkverbot würde die Straße, bis auf die nach
der Bürgerinfo eingeplanten Ausbuchtungen, eine durchgängig befahrbare
Straßenfläche von fünf Meter aufweisen.
Vereinzelt abgestellte Fahrzeuge im nördlichen Bereich der Straße würden
zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Es ist nach Durchführung der Maßnahme noch möglich, an einzelnen Stellen
Parkverbote durch Beschilderungen örtlich festzulegen und anzuordnen, um z. B.
Ausweichflächen für den Gegenverkehr zu schaffen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter