Betreff
Straßenausbau Merowingerstraße/Hubert-Fink-Straße,
hier: Eingabe Nr. 22/2011 der Anwohner der Merowingerstraße
Vorlage
05 - 15 0606/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 22/2011 der Anwohner der Merowingerstraße nicht zu folgen.

 

Sachdarstellung :

 

Durch die generelle Ausweisung eines Parkverbotes an der nördlichen Straßenseite der neu hergestellten Merowingerstraße werden die im Rahmen der B-Planaufstellung durch die Anwohner gewünschten zusätzlichen Parkflächen nicht erhöht.

Im südlichen Bereich ist es in Zukunft auf Grund des neu geschaffenen Parkstreifens (ca. 16 Parkplätze) nicht mehr möglich, auf der Straßenfahrbahn zu parken. Dadurch wird der Straßenraum verbreitert und damit das Ausfahren von den privaten Grundstücken erleichtert.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Parkmöglichkeit (außerhalb der Fahrstreifen) vorrangig benutzt wird und die Straßenfläche nur vereinzelt oder während der verkehrsarmen Zeit (z. B. über Nacht) benutzt wird.

 

Ohne Parkverbot sind bei der aktuellen Planung maximal ca. 16 Stellplätze für Pkw auf der nördlichen Straßenseite möglich.

Sollte das Parkverbot beschlossen werden, würden diese 16 Stellplätze entfallen und sich das Parkplatzangebot zum Ist-Zustand der Merowingerstraße nicht erhöhen.

 

In der Bürgerinfo wurde ebenfalls bemängelt, dass auf der Straße zu schnell gefahren wird. Bei einem Parkverbot würde die Straße, bis auf die nach der Bürgerinfo eingeplanten Ausbuchtungen, eine durchgängig befahrbare Straßenfläche von fünf Meter aufweisen.

Vereinzelt abgestellte Fahrzeuge im nördlichen Bereich der Straße würden zur Verkehrsberuhigung beitragen.

 

Es ist nach Durchführung der Maßnahme noch möglich, an einzelnen Stellen Parkverbote durch Beschilderungen örtlich festzulegen und anzuordnen, um z. B. Ausweichflächen für den Gegenverkehr zu schaffen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter