Betreff
72. Änderung des Flächennutzungsplanes – Umwandlung einer Fläche für Wald in eine Grünfläche und Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
hier: 1) Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2) Feststellungsbeschluss
Vorlage
05 - 15 0614/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)   Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sind.

 

Zu II.b)   Der Rat stellt fest, dass Ausführungen zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung sind.

 

Zu II.c)   Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Zu II.d)   Der Rat beschließt, der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

Zu II.e)   Der Rat beschließt, der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32 Regionalentwicklung zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat beschließt den vorliegenden Entwurf zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 BauGB als 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden hierdurch in der Weise abgeändert, dass eine Fläche südlich der Lindenallee anstatt als Fläche für Wald als Grünfläche (Teilfläche 1) und ein Bereich südlich des Plagwegs anstatt als Fläche für die Landwirtschaft als Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Teilfläche 2) dargestellt wird.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.11.2011 einen Beschluss zur Offenlage des Entwurfes der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die parallel laufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der Zeit vom 07.12.2011 bis 09.01.2012 einschließlich durchgeführt.

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen erhebt die Bezirksregierung keine landesplanerischen Bedenken gegen die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umwandlung einer Fläche für Wald in eine Grünfläche und zur Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

Die nachfolgenden Stellungnahmen, über die der Rat eine abschließende Entscheidung unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander und untereinander zu treffen hat, wurden in den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen.

Diese Stellungnahmen sind in dem vorbereitenden Beschluss zur Offenlage in der Sitzung des Fachausschusses am 22.11.2011 bereits behandelt worden.

 

 

I.   Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

 

 

 

 

II.  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

a) Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung Düsseldorf

 

Vor Durchführung der Rodungsarbeiten im März 2011 wurde der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert.

 

Die von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Fällung des Fichtenforstes vor Ort durchgeführte Untersuchung der Fläche Gemarkung Elten, Flur 9, Flurstück 239 beinhaltet folgende Ergebnisse:

Die Testsondierung ergab keine konkreten Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Auf einer Fläche von 3.568 m2 erfolgte die Räumung.

Insgesamt wurden 22 Kampfmittel geborgen.

Mit den Bauarbeiten (Umgestaltung der gerodeten Fläche) kann aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes begonnen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann die Mitteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Vor Durchführung der Rodungsarbeiten wurde der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert. Entsprechende Sondierungen und Räumungen haben vor Ort stattgefunden.

Die Ausführungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.

 

 

b) Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

 

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland erhebt in seiner Stellungnahme gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken.

Der bestehende Fichtenforst wurde in Abstimmung mit dem Fachamt bereits gerodet. Die geplanten gestalterischen Maßnahmen sind im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens abgestimmt worden.

Es wird allerdings angeregt, das ortsfeste Bodendenkmal KLE 252 „Burg und Stift Elten“ nachrichtlich in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan zu übernehmen und im Bebauungsplan auf die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG NW hinzuweisen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Ausführungen zum ortsfesten Bodendenkmal KLE 252 „Burg und Stift Elten“ sind bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.

 

 

c) Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde

 

Der Kreis Kleve – Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass die Teilfläche 2 am Plagweg (Ersatzfläche) als Fläche für Wald dargestellt werden sollte, da ein anderer Ausgleich als eine Ersatzaufforstung den Funktionsverlust am gering bewaldeten Niederrhein nicht kompensieren würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

 

d) Stellungnahme des Landesbetrieb Wald und Holz NRW

 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW weist darauf hin, dass die Ersatzaufforstungsfläche als Fläche für Wald dargestellt werden sollte.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

 

e) Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32 Regionalentwicklung

 

Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen erhebt die Bezirksregierung mit Verfügung vom 26.10.2011 keine landesplanerischen Bedenken gegen die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Bezirksregierung weist jedoch darauf hin, dass die Teilfläche 2 zwecks geplanter Aufforstung als Fläche für Wald mit Umrandung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt werden sollte.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.

 

 

III.   Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

 

IV.   Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter