hier: Teilstück der Alten Reeser Landstraße
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, das Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und
Wegegesetz NRW für die als Geh- und Radweg gewidmete Wegefläche auf dem
Flurstück Gemarkung Vrasselt, Flur 8, Flurstück 336, gelegen in dem Bereich
zwischen An der Schleuse und Stadtweide auf der Länge des Grundstückes
Stadtweide 14 (Flurstück 360) durchzuführen, da diese Wegefläche im Rahmen der
2. Bebauungsplanänderung V 8/5 – Logistik Gewerbe Park – einer anderen Nutzung
zugeführt werden soll und damit keine Verkehrsbedeutung mehr haben wird.
Sachdarstellung :
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat am 27.09.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 8/5 –Logistik Gewerbe Park- beschlossen.
Mit dieser Änderung
geht die Nutzungsumwandlung eines Teilstückes der Alten Reeser Landstraße
einher. Da es sich bei der Alten Reeser Landstraße um eine öffentlich gewidmete
Verkehrsfläche handelt, die gemäß Bebauungsplanänderung die Eigenschaft der
öffentlichen Straße verlieren soll, ist ein Einziehungsverfahren gemäß § 7
Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.
Die Absicht der
Einziehung ist mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, um
Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Die anschließende
Einziehung geschieht durch öffentliche Bekanntmachung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter