Betreff
Einziehung einer öffentlichen Wegefläche,
hier: Teilstück der Alten Reeser Landstraße
Vorlage
05 - 15 0616/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, das Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für die als Geh- und Radweg gewidmete Wegefläche auf dem Flurstück Gemarkung Vrasselt, Flur 8, Flurstück 336, gelegen in dem Bereich zwischen An der Schleuse und Stadtweide auf der Länge des Grundstückes Stadtweide 14 (Flurstück 360) durchzuführen, da diese Wegefläche im Rahmen der 2. Bebauungsplanänderung V 8/5 – Logistik Gewerbe Park – einer anderen Nutzung zugeführt werden soll und damit keine Verkehrsbedeutung mehr haben wird.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 27.09.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. V 8/5 –Logistik Gewerbe Park- beschlossen.

Mit dieser Änderung geht die Nutzungsumwandlung eines Teilstückes der Alten Reeser Landstraße einher. Da es sich bei der Alten Reeser Landstraße um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt, die gemäß Bebauungsplanänderung die Eigenschaft der öffentlichen Straße verlieren soll, ist ein Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.

Die Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Die anschließende Einziehung geschieht durch öffentliche Bekanntmachung.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter