Betreff
Widmung von Straßen,
hier: Im Haag, Europastraße und Fortunastraße
Vorlage
05 - 15 0622/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der folgenden Gemeindestraßen gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes NRW als Anliegerstraßen für den öffentlichen Verkehr:

 

Straße Im Haag, bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstücke 272, 109, 269, 122, 270 unbeschränkt im Bereich zwischen Im Haag (Parzellengrenze 272) und Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 263, Fortunastr. 4a.

 

Europastraße, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 75.

 

Fortunastraße, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 271.

 

Die Wegeparzelle zwischen den Grundstücken Europastraße 1 und 1a, endend in der Höhe des Hausgrundstückes Fortunastraße 4a, wird als Fuß- und Radweg gewidmet. Es handelt sich um die östliche, nach Norden abknickende Verlängerung des Flurstückes 270.

 

Sachdarstellung :

 

Die Straßen Europastraße, Fortunastraße und Im Haag im Ortsteil Elten sollen endgültig ausgebaut werden.

Die Europastraße ist in der Zeit der niederländischen Auftragsverwaltung entstanden, die Fortunastraße und die Straße Im Haag wurden aus einem 1974 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan heraus entwickelt. Die genannten Straßen galten mit der Verkehrsübergabe als öffentliche Straßen.

 

Aus Rechtssicherheitsgründen sind die genannten Straßen nach dem aktuellen Straßen- und Wegegesetz NRW entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung (Einstufung) und Funktion (Widmungsinhalt) öffentlich zu widmen.

 

Bei den vorgenannten Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.

Beschränkungen des Widmungsinhaltes auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sollten nur für den Fuß- und Radweg zwischen den Grundstücken Europastraße 1 und 1 a erfolgen. Dieser Weg ist im Anlageplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter