hier: Im Haag, Europastraße und Fortunastraße
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der folgenden
Gemeindestraßen gemäß § 6 des Straßen – und Wegegesetzes des Landes NRW als
Anliegerstraßen für den öffentlichen Verkehr:
Straße Im Haag,
bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstücke 272, 109,
269, 122, 270 unbeschränkt im Bereich zwischen Im Haag (Parzellengrenze 272)
und Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 263,
Fortunastr. 4a.
Europastraße,
bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 75.
Fortunastraße,
bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Elten, Flur 21, Flurstück 271.
Die Wegeparzelle
zwischen den Grundstücken Europastraße 1 und 1a, endend in der Höhe des
Hausgrundstückes Fortunastraße 4a, wird als Fuß- und Radweg gewidmet. Es
handelt sich um die östliche, nach Norden abknickende Verlängerung des
Flurstückes 270.
Sachdarstellung :
Die Straßen
Europastraße, Fortunastraße und Im Haag im Ortsteil Elten sollen endgültig
ausgebaut werden.
Die Europastraße ist
in der Zeit der niederländischen Auftragsverwaltung entstanden, die
Fortunastraße und die Straße Im Haag wurden aus einem 1974 rechtskräftig
gewordenen Bebauungsplan heraus entwickelt. Die genannten Straßen galten mit
der Verkehrsübergabe als öffentliche Straßen.
Aus
Rechtssicherheitsgründen sind die genannten Straßen nach dem aktuellen Straßen-
und Wegegesetz NRW entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung (Einstufung) und
Funktion (Widmungsinhalt) öffentlich zu widmen.
Bei den vorgenannten
Straßen handelt es sich um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.
Beschränkungen des
Widmungsinhaltes auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder
Benutzerkreise sollten nur für den Fuß- und Radweg zwischen den Grundstücken
Europastraße 1 und 1 a erfolgen. Dieser Weg ist im Anlageplan mit einer
gestrichelten Linie gekennzeichnet.
Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter