hier: Eingabe Nr. 20/2011 vom CDU-Ortsverband Vrasselt-Dornick
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, zusätzliche
Mittel in Höhe von 55.000,00 € im Haushalt 2012 für die Sanierung der
Brückenrampen Krusenbrücke bereitzustellen.
Sachdarstellung :
Instandsetzung der
Autobahnüberführung Lenneweg – Hetterstraße (Krusenbrücke)
In ihrem Antrag vom 15.10.2011 (Anlage 3) bittet die CDU darum im
Haushalt 2012 Mittel für eine Sanierung der o.g. Brücke bereitzustellen. Der
Brückenkörper selbst steht im Eigentum des Bundes und technisch in Ordnung.
Nicht so ist es mit den Brückenauffahrten, welche sich im Eigentum der Stadt
Emmerich befinden.
1.Erster visueller
Eindruck
Der Zustand der Fahrbahnoberfläche zeigt sämtliche im Straßenbau bei
Asphaltdecken bekannte Mangelerscheinungen wie:
- Risse (als Netzrisse, Risshäufungen, Längsrisse neben den Rollspuren)
- Spurrinnen infolge mangelnder Tragfähigkeit
- Längsunebenheiten
- Ausmagerungen
- Splittverlust und Flickstellen
2.Schadensbilder/Fotodokumentation
siehe Anlage 1
3.Art und Zustand
der Befestigungsschichten einschließlich Untergrund/Unterbau
Zum Nachweis des bei der Erstellung der Brückenrampen verwendeten
Unterbaus wurden im Fahrbahnbereich mehrere Kernbohrungen hergestellt. Ihre
jeweilige Lage ist in der Übersicht (Anlage 4) erkenntlich. Die Ergebnisse
dieser Bohrungen erklären den derzeitigen Zustand der Brückenrampen.
Fotodokumentation
siehe Anlage 2
4.Sanierungsvorschlag
Die Brückenrampen könnten in ähnlicher Form wie schon vor ca. zwei
Jahren an der Regenittbrücke saniert werden. Dort wurde eine neue
Asphaltdeckschicht vollflächig in einer Stärke von 8 bis 10 cm aufgetragen. Da
aber bei den Rampen an der Krusenbrücke die vertikalen Versätze in der Fahrbahn
bis zu 10 cm betragen empfiehlt es sich zusätzlich an einigen Stellen eine
sogenannte Asphaltbewehrung einzubauen. Hierzu wird nach der Vorprofilierung
ein Fliesstoffgewebe eingelegt. Die Rissfortpflanzug kann dadurch erheblich
vermindert werden. Natürlich wäre eine komplette Neuerstellung der Rampen
vorzuziehen, diese kann aber aus Kostengründen (ca. 350 T€) keiner
Wirtschaftlichkeitsberechnung standhalten. Die zu erwartenden Kosten sind im
Folgenden dargestellt. Falls die Mittel für diese Sondermaßnahme zu Verfügung
gestellt werden, kann die Maßnahme durch den Baubetriebshof der KBE im Sommer
2012 durchgeführt werden.
5.Kostenschätzung
Vorrampe Süd:
ca 520 m2
Rampe Süd:
ca 1020 m2
Rampe Nord:
ca 1280 m2
Zwischensumme 2820
m2 * 13 €/m2 36.660 €
Ca 30 % Vorflicken 850 m2 *
5 €/m2 4.250 €
Fräsflächen ca. 120m2 1.000 €
Feinschicht 2.000 €
Böschungsarbeiten 4.000 €
Gewebeeinlage 6.000 €
Summe gesamt 53.910
€
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012
vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter