Betreff
Windenergiekonzept,
hier: Einstellung von Haushaltsmitteln
Vorlage
05 - 15 0636/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000,- €  für die gutachterliche Begleitung der Wiederaufnahme der Windenergieanlagenplanung für das Haushaltsjahr 2012 zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat zuletzt 2003 ihren Flächennutzungsplan dahingehend geändert, eine Vorrangzone für Windenergieanlagen entlang der Autobahn vorzusehen. Diese Zone bietet Platz für 3 Anlagen, 2 wurden errichtet. Weitere WEA’s wurden bereits vorher außerhalb dieser Konzentrationszone errichtet. Mit der Ausweisung dieser Vorrangzone verfolgte man seinerzeit gleichzeitig das Ziel, einer weiteren regellosen Errichtung dieser Art von Anlagen im restlichen Stadtgebiet entgegen zu wirken.

 

Mittlerweile haben sich die gesetzlichen Grundlagen (Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen, Änderung des Baugesetzbuches vom 22. Juli 2011) sowie der novellierte Windenergieerlass, NRW geändert, um die Randbedingungen zur Erreichung der landespolitischen Ziele in der Energiewirtschaft zu erleichtern. Eines der Ziele ist die Steigerung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, hier primär der Windenergie, von derzeit 3 % auf mindestens 15 % im Jahre 2020. Die geänderte Gesetzeslage legt eine Überarbeitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen nahe, da mit Blick auf ein Repowering von bereits betriebenen Standorten sich auch die Kriterien für die Ausweisung von Vorranggebieten für WEA’s leicht geändert haben.

Als Reaktion darauf, mehren sich, - ähnlich wie im Landestrend -, auch in Emmerich die Anträge bzw. Anfragen auf Errichtung neuer Windkraftanlagen (WEA’s).

Um hier zu einer langfristigen und ausgewogenen Lösung zu kommen, soll das Stadtgebiet erneut auf mögliche Vorrangflächen bzw. Suchräume hin untersucht werden. Im Anschluss daran werden ggfs. Kartierungen bzw. artenschutzrechtliche Detailuntersuchungen vorgenommen werden müssen, bevor  planungsrechtlich über eine Flächennutzungsplan-änderung weitere Konzentrationszonen dargestellt werden können.

Der dazu erforderliche Untersuchungsumfang wird sich auf ca. 30.000,- Euro belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 einzustellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 30.000,00 € vorgesehen.

Produkt: 1.100.09.01.01, Sachkonto: 54290000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter