hier: Einstellung von Haushaltsmitteln
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe
von 30.000,- € für die gutachterliche
Begleitung der Wiederaufnahme der Windenergieanlagenplanung für das
Haushaltsjahr 2012 zu.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein hat
zuletzt 2003 ihren Flächennutzungsplan dahingehend geändert, eine Vorrangzone
für Windenergieanlagen entlang der Autobahn vorzusehen. Diese Zone bietet Platz
für 3 Anlagen, 2 wurden errichtet. Weitere WEA’s wurden bereits vorher
außerhalb dieser Konzentrationszone errichtet. Mit der Ausweisung dieser
Vorrangzone verfolgte man seinerzeit gleichzeitig das Ziel, einer weiteren
regellosen Errichtung dieser Art von Anlagen im restlichen Stadtgebiet entgegen
zu wirken.
Mittlerweile haben sich die gesetzlichen Grundlagen (Gesetz zur
Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen, Änderung des Baugesetzbuches vom 22. Juli 2011) sowie der novellierte Windenergieerlass,
NRW geändert, um die Randbedingungen zur Erreichung der landespolitischen Ziele
in der Energiewirtschaft zu erleichtern. Eines der Ziele ist die Steigerung der
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, hier primär der Windenergie, von
derzeit 3 % auf mindestens 15 % im Jahre 2020. Die geänderte Gesetzeslage legt
eine Überarbeitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen nahe, da mit Blick
auf ein Repowering von bereits betriebenen Standorten sich auch die Kriterien
für die Ausweisung von Vorranggebieten für WEA’s leicht geändert haben.
Als Reaktion darauf, mehren sich, - ähnlich wie im Landestrend -,
auch in Emmerich die Anträge bzw. Anfragen auf Errichtung neuer
Windkraftanlagen (WEA’s).
Um hier zu einer langfristigen und ausgewogenen Lösung zu kommen,
soll das Stadtgebiet erneut auf mögliche Vorrangflächen bzw. Suchräume hin
untersucht werden. Im Anschluss daran werden ggfs. Kartierungen bzw.
artenschutzrechtliche Detailuntersuchungen vorgenommen werden müssen,
bevor planungsrechtlich über eine
Flächennutzungsplan-änderung weitere Konzentrationszonen dargestellt werden
können.
Der
dazu erforderliche Untersuchungsumfang wird sich auf ca. 30.000,- Euro
belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für das Jahr 2012 einzustellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 30.000,00 € vorgesehen.
Produkt:
1.100.09.01.01, Sachkonto: 54290000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.1
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter