Betreff
Fällen eines Ahornbaumes auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 294F an der Deichstraße
im Ortsteil Dornick
Vorlage
05 - 15 0730/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Baumes nach § 6 Abs. 1 Buchst. b der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein zu.

 

Sachdarstellung :

 

Der Bauherr beabsichtigt den im Lageplan kenntlich gemachten Baum zu fällen. Dieser private Baum befindet sich auf dem Gründstück des Bauherrn und weist einen geringfügig größeren Umfang von mehr als 200 cm, gemessen in 1 m Höhe, auf.

Die Entnahme wird mit der Nähe zu dem geplanten Gebäude und der Lage im geplanten Balkon begründet. Der Erhalt des Baumes ist nicht möglich.

 

Das geplante Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB. Die Zulässigkeit wurde aber schon nach § 34 Abs. 1 BauGB positiv beurteilt.

Damit besteht nach § 6.1 b der Anspruch auf Ausnahme zu den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung. Die Entnahme des Baumes ist somit zu genehmigen.

 

Entsprechend § 7 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist eine Ersatzpflanzung oder wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist, eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Buchst. b) eine Ausnahme erteilt wird.

Der Bauherr hat über den Architekten mitgeteilt, dass der Ausgleich in Form von drei Ersatzplanzungen auf den zu bebauenden Flurstücken erfolgen wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antragsteller die Genehmigung zum Fällen des Baumes zu erteilen mit der Auflage, dass hierfür ein Ausgleich nach § 7 der Baumschutzsatzung geleistet wird. Des Weiteren wird zur Auflage gemacht, dass eine Fällung des Baumes erst durchgeführt werden kann, wenn das Bauvorhaben realisiert und tatsächlich durchgeführt wird und hierfür entsprechende Baugenehmigungen vorliegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter