hier: 1) Teilplan Elten
2) Ersatzbauwerk 's Heerenberger Straße
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergangsbeseitigungs-
konzept vom
03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den nachfolgenden Punkten zu
modifizieren:
BÜ ’s-Heerenberger
Straße Eisenbahnüberführung
mit Nebenanlagen in reduzierter Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im jetzigen Verlauf der
Straße
BÜ Lobither Straße
(L472) Eisenbahnüberführung
EÜ mit Nebenanlagen im Bereich der Sportanlagen
BÜ Haagsche Straße Ersatzlose Aufhebung
BÜ Bindsberger Weg Aufhebung und Ersatz
mittels eines Seitenweges zur Straße Grondstein
BÜ Zevenaarer Straße (B8) Straßenüberführung SÜ mit Nebenanlagen
Sachdarstellung :
In der 19. Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV
am 29.05.2012 wurde das Ergebnis des Abstimmungstermines am 17.04.2012 im
Verkehrsministerium NRW vorgestellt. Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau
NRW erläuterten die Vorplanungen bezüglich der Ersatzmaßnahmen Emmericher
Straße B8, Lobither Straße L472 sowie Zevenaarer Straße B8:
- Die Planung Emmericher Straße (B8) sieht einen bergfußnahen
Verlauf der Bundesstraße einschl. eines einseitigen Rad-, Gehweges
nördlich der Gleise vor. (Anlage 2)
- Die Planung Lobither Straße (L472) beinhaltet eine
Eisenbahnüberführung (Trog) mit einseitigem Rad-, Gehweg im Bereich der
Sportanlagen. (Anlage 3)
- Die Zevenaarer Straße soll nach den Planungen des Landesbetriebes
in Form einer Straßenüberführung mit Nebenanlagen südlich des jetzigen
Verlaufes errichtet werden. (Anlage 4)
Die Planung Ersatzmaßnahme Emmericher Straße (B
8), sogenannte Bergvariante, entspricht dem vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein
am 03.02.2009 einstimmig beschlossenen BÜ-Beseitigungskonzept der Stadt
Emmerich am Rhein.
Die Planung des Landesbetriebes sah eine
alternative Parallelführung der B 8 nordöstlich der Bahntrasse entlang des
Bergfußes zwischen Viadukt und Emmericher Straße vor, der den dortigen
Bahnübergang gegenstandslos macht. Die bisherige Trasse sollte beibehalten
werden, so dass der Spyker Weg und der Tichelkamp weiterhin angebunden bleiben.
Die vorgestellte Vorplanung erfüllt diese
Kriterien, so dass in diesem Punkte keine gesonderte Beschlussfassung
erforderlich ist.
Das aktuelle BÜ-Konzept sieht gemäß dem
Ratsbeschluss vom 31.05.2011 als Ersatzmaßnahme für die Bahnübergänge Lobither
Straße, Haagsche Straße, Bindsberger Weg und Zevenaarer Straße eine
Straßenüberführung im Bereich der Haagschen Straße sowie eine Verlegung der B8
/ L472 westlich entlang der Gleisanlage vor. Zusätzlich wird eine EÜ-F im
Verlauf der Lobither Straße gefordert. (Anlage 1)
Da dieser Ratsbeschluss trotz erheblicher
Bemühungen anlässlich verschiedener Erörterungstermine beim Verkehrsministerium
NRW nicht durchzusetzen war und somit im Rahmen des Planfeststellungsverfahren
keine Chancen eingeräumt werden, wurde die Planung des Landesbetriebes zur
Lobither Straße als Kompromisslösung vorgeschlagen.
Ebenso wurde im AK ÖPNV/SPNV das Ergebnis des
Abstimmungstermins der Stadt Emmerich am Rhein beim Verkehrsministerium NRW vom
03.05.2012 vorgestellt; dieses beinhaltet die Ersatzmaßnahmen der Bahnübergänge
Borgheeser Weg und ’s-Heerenberger Straße.
Hier wurde zum Einen der Forderung der Stadt
Emmerich am Rhein nach einer Eisenbahnüberführung mit reduzierter
Durchfahrtshöhe EÜ-Pkw im Verlauf des Borgheeser Weges einschl. Nebenanlagen
entsprochen, zum Anderen als Entgegenkommen der Stadt eine EÜ-Pkw mit
Nebenanlagen als Ersatzmaßnahme ’s-Heerenberger Straße verabredet.
Der Arbeitskreis hat die Entscheidung des
Ministeriums zur Kenntnis genommen.
Unmittelbar nach
Bekanntwerden des Verhandlungsergebnisses beim Verkehrsministerium NRW ist
seitens des Ortsvorstehers Elten angeregt worden, den derzeitigen
Vorplanungsstand interessierten Bürgern des Ortsteiles Elten vorzustellen. Die
entsprechende Informationsveranstaltung wird voraussichtlich am Montag,
18.06.2012 um 19.00 Uhr in Elten stattfinden.
Als Ergebnis der
Abstimmungstermine im Verkehrsministerium NRW ist somit das BÜ-Konzept vom
03.02.2009, in der Fassung vom 31.05.2011, in den nachfolgenden Punkten zu
modifizieren.
BÜ ’s-Heerenberger
Straße bisher: Eisenbahnüberführung (EÜ) mit Nebenanlagen im
jetzigen
Verlauf der Straße
neu: EÜ mit reduzierter Durchfahrtshöhe
EÜ-Pkw mit Nebenanlagen im jetzigen Verlauf der
Straße
BÜ Lobither Straße
(L472) bisher: Straßenüberführung (SÜ) im Bereich der Haagschen
Straße
sowie EÜ-F im Verlauf der Lobither Straße
neu:
Eisenbahnüberführung EÜ mit
Nebenanlagen im Bereich der Sportanlagen
BÜ Haagsche Straße bisher: SÜ im Bereich der Haagschen Straße zu B8
Neu: Ersatzlose Aufhebung
BÜ Bindsberger Weg
bisher: Anschluss an die
neue B8 westlich der
Gleisanlage
neu: Aufhebung
und Ersatz mittels eines Seitenweges zur Straße Grondstein
Bü Zevenaarer
Straße (B 8) bisher: SÜ im Bereich der Haagschen Straße zu B
8
neu: Straßenüberführung SÜ mit
Nebenanlagen
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 3.
Johannes Diks
Bürgermeister