hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2) Städtebaulicher Vertrag
3) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Staatlichen
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan auf evtl. noch vorhandene Kampfmittelablagerungen und
Verhaltensmaßregeln im Falle tiefer Bodeneingriffe mit erheblichen mechanischen
Belastungen abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat beschließt den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 4/1
-Raiffeisenstraße / Süd-.
Zu 3)
Der Rat beschließt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P
4/1 -Raiffeisenstraße / Süd- mit der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. P 4/1 -Raiffeisenstraße / Süd- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie
die parallel laufende Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden in der
Zeit vom 26.09.2012 bis 26.10.2012
einschließlich durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden seitens der
Öffentlichkeit/Bürgerschaft keine Anregungen und Bedenken zum Planungsentwurf
vorgetragen, wie auch in der vorgelaufenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben
wurden.
Bei der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gingen keine
abwägungsrelevanten Stellungnahme ein. Im Vorlauf der frühzeitigen
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gab es eine Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Über die betreffende Stellungnahme hat der Rat
eine abschließende Entscheidung unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Interessen gegeneinander zu treffen.
Stellungnahme des
staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Schreiben vom 18.07.12
Bei seiner Luftbildauswertung gelangt der Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) zu der Einschätzung, dass für den Bebauungsplanänderungsbereich ein
diffuser Kampfmittelverdacht zu benennen ist. Daher wird den Bauherren vor
Durchführung von Erdarbeiten eine geophysikalische Untersuchung der Flächen,
auf denen ein Eingriff in den Boden erfolgen soll, durch den KBD empfohlen.
Darüber hinaus werden weitere Handlungsempfehlungen für den Fall der
Durchführung von Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen (z.B.
Rammarbeiten) gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da der gesamte Stadtbereich einem Kampfgebiet im Zweiten Weltkrieg
zuzurechnen ist, werden heutzutage im Rahmen von Satzungsverfahren zur
Information der Bauherren über die vorliegenden Sachverhalte grundsätzlich
Hinweise und Empfehlungen für Verhaltensmaßregeln aufgenommen, auch wenn sich
keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmitteln in der
jeweiligen Lage ergeben.
Der KBD empfiehlt im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen
die Überprüfung der Eingriffsflächen im betroffenen Planteilbereich. Der
zukünftigen Bauherrin wurde die betreffende Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit der Bitte um Beachtung zur Kenntnis
gegeben. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit mit der Aufnahme eines
entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan auf mögliche Ablagerungen und die
Handlungsempfehlungen des KBD hingewiesen. Ferner erfolgt im Rahmen des
bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens noch die zusätzliche Übergabe des
Merkblattes des KBD.
Der betreffende Hinweis war Bestandteil des Planentwurfes der Offenlage
nach § 3 (2) BauGB. Anregungen und Bedenken sind hierzu im Rahmen der
Beteiligungen nach den §§ 3 (2) und 4 nicht vorgetragen worden.
Zu 2)
Zur Sicherung der sich aus der Begründung des Bebauungsplanes ergebenden
Ausgleichsmaßnahme für den Entfall der Festsetzung eines Pflanzgebotes an der
Hansastraße soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen
werden. In diesem städtebaulichen Vertrag ist die Abdeckung des
Ausgleichsdefizites von 1.903 Ökopunkten
über eine Verrechnung mit dem noch vorhandenen Aufwertungsguthaben auf dem mit
einer Extensivierungsmaßnahme auf den Grundstücken Gemarkung Borghees, Flur 819
und 745 zu sichern.
Die Abfassung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan ist vor
dem Satzungsbeschluss erforderlich, da hierin die Durchführung der sich aus dem
Bebauungsplan ergebenden Maßnahmen gesichert wird. Unter anderem ergänzt dieser
Vertrag die Regelung der Ausgleichsfestsetzungen und ist daher als Bestandteil
des Bebauungsplanes zu betrachten.
Der beiliegende Vertragsentwurf ist inhaltlich im Rahmen der
Behördenbeteiligung mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Der Vertrag
wird zum Satzungsbeschluss von der Vorhabenträgerin unterzeichnet vorliegen.
Zu 3)
Die Bebauungsplanänderung dient der
Sicherung der vorhandenen Infrastruktur für den Ortsteil Praest durch Ermöglichung
eines Alternativstandortes für einen Geldautomaten. Hierzu soll die bestehende
Festsetzung eines Pflanzgebotes innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes (WA)
für das Eckgrundstück Reeser Straße / Raiffeisenstraße aufgehoben und durch an
das Bauvorhaben angepasste Bebauungsplanfestsetzungen ersetzt werden.
Nach Durchführung der formellen Beteiligungsverfahren kann der
Offenlageentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. P 4/1
-Raiffeisenstraße / Süd- mit der Begründung und des Umweltberichtes gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2, Ziel 4.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter