Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
- den
Jahresabschluss 2009 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss
erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes festzustellen und den
Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage vorzunehmen,
- dem
Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2009 die uneingeschränkte
Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
Der Jahresabschluss 2009 wurde dem Rat der Stadt am 03. 07. 2012
vorgelegt.
Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der
sich zur Durchführung der Prüfung gemäß §101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung
bedient.
Gemäß §101 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung hat sich auch darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das
Inventar, die örtliche Abschreibungstabelle und der Lagebericht einzubeziehen.
Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am
05.11.2012 zugegangen ist, wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2012
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung angeschlossen. Er hat den Prüfbericht zu seinem eigenen Bericht
erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf den
beigefügten unterschriebenen Bestätigungsvermerk wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresfehlbetrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen und dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2009 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister