Sperrung der Schmidtstraße für Lkw über 3,5 to
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.
Sachdarstellung :
Bereits seit
Jahren steht bezüglich des Verkehrsaufkommens im Ortskern Elten eine Diskussion
zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW im
Raum.
Von Seiten der
Stadt Emmerich a. Rh. wurde das hohe tägl. Verkehrsaufkommen in der
Schmidtstraße (ca. 6.500 Kfz einschl. 160 Lkw) angeführt und Abhilfe
eingefordert, von Seiten des Landesbetriebes wurde als Straßenbaulastträgerin
auf die Klassifizierung der Straße und die Bedeutung im Netz, sowie die Verhältnismäßigkeit
verwiesen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht keine Sperrungen für bestimmte
Verkehrsarten einer Landesstraße vor, da dies einer Entwidmung entsprechen
würde.
Die Auffassung des
Landesbetriebes Straßenbau wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere
Verkehrsbehörde unterstützt.
Ab 2010 werden
durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) in der
Schmidtstraße Luftimmissionen (Feinstaub und Stickstoffdioxid NO2)
gemessen.
Diese Messungen
ergaben für den Parameter Feinstaub eine Überschreitung des zulässigen
Tageswertes von 50 µg/m³ an 34 Tagen. Die max. zulässige Anzahl von 35 Tagen
wurde nicht erreicht, es lag somit keine Grenzwertüberschreitung vor.
Für den Parameter
Stickstoffoxid NO2 wiesen die Messungen in 2011/2012 jedoch
anhaltende Überschreitungen des zulässigen Jahresgrenzwertes vom 40 µg/m³ auf.
Hieraus ergab sich
ein gesetzlich verankerter Handlungsbedarf zum Schutze der Bevölkerung.
Nach rechtlicher
Prüfung durch das MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr NRW) und Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten wurde die sog.
„Kleine Lösung“ favorisiert. Diese beinhaltet die vorübergehende Sperrung der
Schmidtstraße (L472) für Lkw über 3,5 to unter Beibehaltung der Immissionsmessungen.
Nach Berechnungen des LANUV wird mit dieser Maßnahme die Einhaltung des NO2-Grenzwertes
erreicht.
Auf die Erstellung
eines Luftreinhalteplanes (LRP) wurde in Abstimmung mit dem MKULNV (Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW)
verzichtet. Die Sperrung der Schmidtstraße wird als planunabhängige Maßnahme
gewertet, da sie als Einzelmaßnahme zeitlich näher umzusetzen ist.
Im Zuge der
Abwägungen wurde ebenfalls die aus der Sperrung heraus resultierende
Umleitungsstrecke untersucht. Diese ergab, dass die gesamte Strecke auf
niederländischem Hoheitsgebiet über die N812, N336 und N811 durch Lkw zu
befahren ist und über getrennte Nebenanlagen verfügt. Durchfahrtsbeschränkungen
für Lkw bestehen nicht.
In einem
Gesprächstermin am 19.12.2012 wurden die betroffenen niederländischen Gemeinden
Rijnwaarden und Zevenaar sowie die Provinz Gelderland und Rijkswaterstaat über
die Luftreinhalteplanung zum Schutz der Eltener Bevölkerung informiert.
Die Beschilderung
der Sperrung wird durch die Stadt Emmerich am Rhein als Straßenverkehrsbehörde
angeordnet und durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Straßenbaulastträgerin auf der Landesstraße und der Autobahn errichtet. Die
Umsetzung der Beschilderung wird in der ersten Jahreshälfte 2013
angestrebt.
In der Sitzung
wird anhand einer Powerpoint-Präsentation die Maßnahme erläutert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen
Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter