Betreff
Luftreinhalteplanung Elten,
Sperrung der Schmidtstraße für Lkw über 3,5 to
Vorlage
05 - 15 0876/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits seit Jahren steht bezüglich des Verkehrsaufkommens im Ortskern Elten eine Diskussion zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW im Raum.

Von Seiten der Stadt Emmerich a. Rh. wurde das hohe tägl. Verkehrsaufkommen in der Schmidtstraße (ca. 6.500 Kfz einschl. 160 Lkw) angeführt und Abhilfe eingefordert, von Seiten des Landesbetriebes wurde als Straßenbaulastträgerin auf die Klassifizierung der Straße und die Bedeutung im Netz, sowie die Verhältnismäßigkeit verwiesen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht keine Sperrungen für bestimmte Verkehrsarten einer Landesstraße vor, da dies einer Entwidmung entsprechen würde.

Die Auffassung des Landesbetriebes Straßenbau wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf als Obere Verkehrsbehörde unterstützt.  

 

Ab 2010 werden durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) in der Schmidtstraße Luftimmissionen (Feinstaub und Stickstoffdioxid NO2) gemessen.

Diese Messungen ergaben für den Parameter Feinstaub eine Überschreitung des zulässigen Tageswertes von 50 µg/m³ an 34 Tagen. Die max. zulässige Anzahl von 35 Tagen wurde nicht erreicht, es lag somit keine Grenzwertüberschreitung vor.  

Für den Parameter Stickstoffoxid NO2 wiesen die Messungen in 2011/2012 jedoch anhaltende Überschreitungen des zulässigen Jahresgrenzwertes vom 40 µg/m³ auf.

 

Hieraus ergab sich ein gesetzlich verankerter Handlungsbedarf zum Schutze der Bevölkerung.

 

Nach rechtlicher Prüfung durch das MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) und Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten wurde die sog. „Kleine Lösung“ favorisiert. Diese beinhaltet die vorübergehende Sperrung der Schmidtstraße (L472) für Lkw über 3,5 to unter Beibehaltung der Immissionsmessungen. Nach Berechnungen des LANUV wird mit dieser Maßnahme die Einhaltung des NO2-Grenzwertes erreicht.

 

Auf die Erstellung eines Luftreinhalteplanes (LRP) wurde in Abstimmung mit dem MKULNV (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW) verzichtet. Die Sperrung der Schmidtstraße wird als planunabhängige Maßnahme gewertet, da sie als Einzelmaßnahme zeitlich näher umzusetzen ist.

 

Im Zuge der Abwägungen wurde ebenfalls die aus der Sperrung heraus resultierende Umleitungsstrecke untersucht. Diese ergab, dass die gesamte Strecke auf niederländischem Hoheitsgebiet über die N812, N336 und N811 durch Lkw zu befahren ist und über getrennte Nebenanlagen verfügt. Durchfahrtsbeschränkungen für Lkw bestehen nicht.

 

In einem Gesprächstermin am 19.12.2012 wurden die betroffenen niederländischen Gemeinden Rijnwaarden und Zevenaar sowie die Provinz Gelderland und Rijkswaterstaat über die Luftreinhalteplanung zum Schutz der Eltener Bevölkerung informiert.

 

Die Beschilderung der Sperrung wird durch die Stadt Emmerich am Rhein als Straßenverkehrsbehörde angeordnet und durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträgerin auf der Landesstraße und der Autobahn errichtet. Die Umsetzung der Beschilderung wird in der ersten Jahreshälfte 2013 angestrebt.   

 

In der Sitzung wird anhand einer Powerpoint-Präsentation die Maßnahme erläutert. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter