Betreff
30 km/h-Zone und Haltverbotszone in der Innenstadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 0878/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

 

·    Planung

 

Innerhalb der Wälle (Großer Wall, Wallstraße, Ostwall) ist die Errichtung einer 30 km/h-, und Haltverbotszone geplant (Anlage 1).

Diese Beschilderung spricht eine max. zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h sowie ein generell eingeschränktes Haltverbot ausschließlich der gekennzeichneten Flächen aus.

 

 

·    Zielsetzung

 

Ziel dieser Ausweisung ist die

          -        Vereinfachung der Verkehrsregelungen

          -        Reduzierung der Geschwindigkeit

          -        Erhöhung der Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer

          -        Reduzierung des Schilderwaldes

 

 

30 km/h-Zone

o               Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links

 

 

o               Geschwindigkeitsreduzierung von bisher 50 auf 30 km/h

 

 

o               Übersichtlichkeit für fremde und auch ortskundige Verkehrsteilnehmer – “Innenstadt = 30 km/h“

 

 

o               kein Wechsel zwischen verschiedenen Zonen

 

 

 

Haltverbotzone

o               Übersichtlichkeit für fremde und auch ortskundige Verkehrsteilnehmer – “Innenstadt = Haltverbotszone“

 

 

o               Klare Regelung - nur innerhalb der Kennzeichnungen ist das Parken erlaubt

 

 

o               Außerhalb der Kennzeichnungen ist nur das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen gestattet

 

Wie aus der Anlage 2 ersichtlich ist, überzieht die Innenstadt Emmerichs momentan ein bunter Zonenteppich. Es bestehen eine 30-er Zone, zwei 30 km/h - Strecken, zwei 20-er Zonen, 5 verkehrsberuhigte Bereiche sowie eine Haltverbotszone und die restlichen Gebiete ohne Einschränkungen. – Für den Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar und entsprechend oft für ihn mit Sanktionen verbunden.

 

 

·    Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

 

Um innerhalb der Wälle nun Übersichtlichkeit und damit Akzeptanz zu schaffen soll die gesamte Innenstadt zu einer sogenannten 30 km/h-Zone ausgewiesen werden.

Unberücksichtigt hiervon bleiben die Fußgängerzone Kaßstraße/Hinter dem Schinken sowie die gesamte Rheinpromenade.

 

Die bisherigen verkehrsberuhigten Bereiche Nonnenplatz, Gaemsgasse, Franz-Wolters-Platz, Tillmannsteege, Hottomannsdeich, Hinter der alten Kirche und Alter Markt sowie die 20-km/h-Zonen Steinstraße, Königstraße, Fährstraße und Tempelstraße werden zu Gebieten der Gesamtzone (Anlage 3).

Diese auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinende Entscheidung beruht auf dem Credo der “Selbsterklärenden Straße“.

Dies bedeutet, dass sich Verkehrsteilnehmer mit ihrer Geschwindigkeit ungeachtet einer Beschilderung hauptsächlich an den Geometrien des Verkehrsraumes orientieren. Eine Beschilderung ist somit bei entsprechendem Ausbau (Einbauten, Bepflanzung, Oberflächengestaltung, Beleuchtung usw.) nahezu überflüssig.

Die genannten Straßen stellen alle derartige selbsterklärende Straße dar. Fußgänger werden entlang optisch getrennter Nebenanlagen geführt, die Fahrbahnen sind gepflastert, das Gesamtbild veranlasst zu einem reduzierten angemessenem Tempo.

Es ergibt sich somit keine Erhöhung der Gefahrenlage gegenüber der bisherigen Regelung.

 

 

·    Zone mit eingeschränktem Haltverbot

 

In Kombination mit Ausweisung der 30 km/h-Zone ist auch eine flächengleiche sogenannte Haltverbotszone geplant.

Dies bedeutet, dass generell ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Ausnahmen hiervon betreffen nur gekennzeichnete Bereiche, d.h. durch Beschilderung, Markierung oder bauliche Abgrenzung dargestellte Parkflächen, hier ist das Parken zulässig.

Außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist jedoch weiterhin das Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen gestattet.

 

 

·    Realisierung

 

Die Gesamtmaßnahme wurde mit der Kreispolizei Kleve, der Polizeistation Emmerich, dem Fachbereich 6 Ordnung sowie den Kommunalbetrieben Emmerich a. Rh. vorabgestimmt.

Die Umsetzung ist in der 1. Jahreshälfte 2013 vorgesehen.

 

In der Sitzung wird anhand einer Powerpoint-Präsentation die Maßnahme erläutert. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013vorgesehen. Produkt: 1.100.12.01.01, Sachkonto 52420000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter