Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt diese, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.
Sachdarstellung :
· Planung
Innerhalb der
Wälle (Großer Wall, Wallstraße, Ostwall) ist die Errichtung einer 30 km/h-, und
Haltverbotszone geplant (Anlage 1).
Diese
Beschilderung spricht eine max. zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h sowie ein
generell eingeschränktes Haltverbot ausschließlich der gekennzeichneten Flächen
aus.
· Zielsetzung
Ziel dieser
Ausweisung ist die
- Vereinfachung
der Verkehrsregelungen
- Reduzierung
der Geschwindigkeit
- Erhöhung
der Akzeptanz durch den Verkehrsteilnehmer
- Reduzierung
des Schilderwaldes
30 km/h-Zone |
o
Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links |
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o
Geschwindigkeitsreduzierung von bisher 50 auf 30
km/h |
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o
Übersichtlichkeit für fremde und auch ortskundige
Verkehrsteilnehmer – “Innenstadt = 30 km/h“ |
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o
kein Wechsel zwischen verschiedenen Zonen |
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Haltverbotzone |
o
Übersichtlichkeit für fremde und auch ortskundige
Verkehrsteilnehmer – “Innenstadt = Haltverbotszone“ |
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o
Klare Regelung - nur innerhalb der
Kennzeichnungen ist das Parken erlaubt |
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o
Außerhalb der Kennzeichnungen ist nur das Be- und
Entladen sowie das Ein- und Aussteigen gestattet |
Wie aus der Anlage
2 ersichtlich ist, überzieht die Innenstadt Emmerichs momentan ein bunter
Zonenteppich. Es bestehen eine 30-er Zone, zwei 30 km/h - Strecken, zwei 20-er
Zonen, 5 verkehrsberuhigte Bereiche sowie eine Haltverbotszone und die
restlichen Gebiete ohne Einschränkungen. – Für den Verkehrsteilnehmer nicht
nachvollziehbar und entsprechend oft für ihn mit Sanktionen verbunden.
· Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Um innerhalb der
Wälle nun Übersichtlichkeit und damit Akzeptanz zu schaffen soll die gesamte
Innenstadt zu einer sogenannten 30 km/h-Zone ausgewiesen werden.
Unberücksichtigt
hiervon bleiben die Fußgängerzone Kaßstraße/Hinter dem Schinken sowie die
gesamte Rheinpromenade.
Die bisherigen
verkehrsberuhigten Bereiche Nonnenplatz, Gaemsgasse, Franz-Wolters-Platz,
Tillmannsteege, Hottomannsdeich, Hinter der alten Kirche und Alter Markt sowie
die 20-km/h-Zonen Steinstraße, Königstraße, Fährstraße und Tempelstraße werden
zu Gebieten der Gesamtzone (Anlage 3).
Diese auf den
ersten Blick ungewöhnlich erscheinende Entscheidung beruht auf dem Credo der “Selbsterklärenden Straße“.
Dies bedeutet,
dass sich Verkehrsteilnehmer mit ihrer Geschwindigkeit ungeachtet einer
Beschilderung hauptsächlich an den Geometrien des Verkehrsraumes orientieren.
Eine Beschilderung ist somit bei entsprechendem Ausbau (Einbauten, Bepflanzung,
Oberflächengestaltung, Beleuchtung usw.) nahezu überflüssig.
Die genannten
Straßen stellen alle derartige selbsterklärende Straße dar. Fußgänger werden
entlang optisch getrennter Nebenanlagen geführt, die Fahrbahnen sind
gepflastert, das Gesamtbild veranlasst zu einem reduzierten angemessenem Tempo.
Es ergibt sich
somit keine Erhöhung der Gefahrenlage
gegenüber der bisherigen Regelung.
· Zone mit eingeschränktem Haltverbot
In Kombination mit
Ausweisung der 30 km/h-Zone ist auch eine flächengleiche sogenannte
Haltverbotszone geplant.
Dies bedeutet,
dass generell ein eingeschränktes Haltverbot gilt. Ausnahmen hiervon betreffen
nur gekennzeichnete Bereiche, d.h. durch Beschilderung, Markierung oder
bauliche Abgrenzung dargestellte Parkflächen, hier ist das Parken zulässig.
Außerhalb der
gekennzeichneten Flächen ist jedoch weiterhin das Be- und Entladen sowie Ein-
und Aussteigen gestattet.
· Realisierung
Die Gesamtmaßnahme
wurde mit der Kreispolizei Kleve, der Polizeistation Emmerich, dem Fachbereich
6 Ordnung sowie den Kommunalbetrieben Emmerich a. Rh. vorabgestimmt.
Die Umsetzung ist
in der 1. Jahreshälfte 2013 vorgesehen.
In der Sitzung
wird anhand einer Powerpoint-Präsentation die Maßnahme erläutert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2013vorgesehen. Produkt: 1.100.12.01.01, Sachkonto 52420000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter