Beschlussvorschlag
Der Antrag wird im Zusammenhang mit TOP
16 02 – 15 0902/2013/1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013;
hier:
Beschlussfassung
behandelt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Beratungsergebnis aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 05.02.2013
Sachverhalt
Der Antrag wurde bereits im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 05.02.2013 beraten. Bei 4 Gegenstimmen hat der HFA
beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Antrag der BGE-Fraktion auf Änderung der
Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt
Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf 4 % abzulehnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der derzeitige Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung von 7
% hält sich im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Eine weitere Stärkung der
Gewinnrücklage des Eigenbetriebes, die nach Jahresabschluss 2011 einen Bestand
von 8,9 MIO € aufweist, wird auch nach Ansicht der Eigenbetriebsleiters als
nicht erforderlich angesehen; die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes wird
durch den Wirtschaftsprüfer als „zufriedenstellend“ und die Eigenkapitalquote
von rd. 30 % als „solide“ beurteilt. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen
wird deshalb als nicht notwendig erachtet.
Darüber hinaus würde eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung
auf 4 % die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren
2013-2016 um 1,683 MIO € verschlechtern.
Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag
abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister