Betreff
Erstellung einer kombinierten Plan- und Projekt-UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) für einen Übernachtungshafen Lobith im Einzugsgebiet der niederländischen Gemeinde Rijnwaarden, hier: Offenlage der Projektunterlagen und Möglichkeit, zu den Untersuchungsparametern und -kriterien des UVP-Verfahrens Stellung zu nehmen
Vorlage
05 - 15 0885/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zum Stand des Verfahrens sowie die Haltung der Stadt Emmerich am Rhein zum Projekt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Mitglieder nach Abschluss der Untersuchungen über den weiteren Ausgang des Verfahrens zu informieren.

 

Sachdarstellung :

 

Anlass

 

In der Zeit vom 20.12.2012 bis zum 30.01.2013 liegt die sog. ‚Nota Reichweite und Detailniveau’ bezgl. der Plan- und Projekt-UVP zum Vorhaben Übernachtungshafen Lobith in der Verwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Interessierte können sich auch am 17. Januar 2013 anlässlich eines Informationsabends zu diesem Thema im Gemeentehuis in Lobith (19:00 – 21:00 Uhr) mit den Einzelheiten vertraut machen. Der hierzu von der Provincie Gelderland erstellte ausführliche Erläuterungsbericht wird, - begleitend zu dieser Vorlage -, in deutscher Version den im ASE vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Diese Vorlage geht im Folgenden kurz auf die Kernaspekte des Vorhabens und die Haltung der Stadt Emmerich am Rhein dazu ein.

 

 

Inhalte des Vorhabens

 

Um die Sicherheit der Schifffahrt auf dem Rhein zu gewährleisten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Schiffsführer auf dem Rhein zu festgelegten Zeiten bzw. Abständen Ruhezeiten einlegen müssen. Um diese Ruhezeiten einhalten zu können ohne auf dem Fluss vor Anker gehen zu müssen, legt die niederländische Oberste Wasserbehörde Rijkswaterstaat in Abständen von 2 Stunden bzw. 30 km entlang der Hauptschifffahrtsrouten sog. Ruhehäfen an.

 

 

Der jetzige Übernachtungshafen bei Lobith Tuindorp ist nur für Schiffe mit einer Höchstlänge von 85 Metern zugänglich. Tatsächlich vollzieht sich in der Schifffahrt jedoch eine Entwicklung hin zu immer größeren Schiffen. Im Umfeld von Lobith möchte das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt die Anzahl von Liegeplätzen für solche größeren Schiffe erweitern. Das bedeutet, dass ein neuer Übernachtungshafen angelegt werden muss, der den jetzigen Übernachtungshafen Tuindorp ersetzt.

 

In früheren Untersuchungen wurden bereits zwei Standorte näher untersucht: die Gebiete ‚Bijsland“ und ‚de Beijenwaard’, ein neuer, nämlich ‚Oude Waal’ kommt hinzu (siehe Abbildung 1). Nachdem inzwischen, gesetzlich vorgeschrieben, die Rücksichtnahme solcher Pläne und Projekte auf die Anforderungen der europäischen NATURA-2000 Richtlinien weit höheren Ansprüchen genügen müssen, hat die niederländische Regierung dem Provinzialausschuss den Auftrag erteilt, erneut eine Untersuchung zur bevorzugten Standortwahl durchzuführen. Aufgabe dieser Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist es, eine Festlegung auf einen definitiven Standort herbeizuführen. Das Ergebnis dieser UVP samt einem sogenannten Eingliederungsplan soll Mitte 2015 vorgelegt werden und dann erneut zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt werden.

 

Der Bericht ‚Note Reichweite und Detailniveau’ nennt die Anforderungen, denen ein neuer Übernachtungshafen genügen muss. Diese Anforderungen bieten die Grundlage der Untersuchung zu den Effekten (der UVP), die von ihm ausgehen können. Hinzu kommen planerische Kernforderungen an den Bau eines Übernachtungshafens, die zusammen genommen in Suchraum Rijnwarden 3 potentielle Standorte in Frage kommen lassen, die im Weiteren auf ihre Eignung hin untersucht werden.

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 1: Potentielle Standorte für den Übernachtungshafen

 

 

 

Nach Klärung des bevorzugten Standortes wird ein sog. Eingliederungsplan aufgestellt und damit das bauleitplanerische Verfahren eingeleitet.

 

Zuständige Behörde für den UVP-Bericht und den Eingliederungsplan sind die ‚Provinziale Staaten’, die Vertretung der Provinz Gelderland.

 

Einwendungen oder Anregungen zum Untersuchungsumfang können bis Ende Januar 2013 bei der Provinz Gelderland eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen sind im übrigen auch in der Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein für die Öffentlichkeit einsehbar.

 

 

Nach Auffassung der Verwaltung gehen von diesem Vorhaben, – soweit dies der aktuelle Wissensstand zulässig -, keinerlei Auswirkungen aus, die negative Folgen für die Stadt Emmerich befürchten lassen. Insoweit sieht sie zu diesem Zeitpunkt keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, der jetzt bereits weitere Forderungen an den Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsuntersuchung stellen würde. Sobald die UVP vorliegt, wird ihr Inhalt erneut geprüft werden, um ggfs. Einwände rechtzeitig formulieren zu können.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter