Betreff
Wirtschaftsförderung- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH,
hier: Neufassung Gesellschaftsvertrag
Vorlage
02 - 15 0913/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH zu.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist bisher neben der mittelbaren Beteiligung der Port Emmerich GmbH (15%), der Stadtsparkasse Emmerich-Rees und der Volksbank Emmerich-Rees (je 15%) zu 55 % Gesellschafterin der im Jahre 2001 gegründeten Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH.  Zum 31.12.2012 hat die Volksbank Emmerich-Rees eG ihren Gesellschaftsanteil gekündigt. Gemäß § 12 Abs. 6 des aktuellen Gesellschaftsvertrages vom 26.06.2001 in der Fassung der 1. Änderung vom 27.01.2009 ist der gekündigte Geschäftsanteil unentgeltlich auf die Stadt Emmerich am Rhein zu übertragen. Allein schon aus diesem Grund ist der Gesellschaftervertrag anzupassen. 

 

Durch die Kündigung der Volksbank Emmerich-Rees verliert die Gesellschaft einen jährlichen festen Ertrag. Darüber hinaus wurde die touristisch und heimatkundlich im Ortsteil Elten gelegene „Gerritzens Mühle“, Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein, zum 1. April 2012  hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten und analog anderer touristischer Gebäude im Stadtgebiet der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft zugeordnet, weil sich der Mühlenverein Elten, der die Mühle bis dahin betrieben hatte, aufgelöst hat. Hierdurch entstehen bei der Gesellschaft zusätzliche jährliche Aufwendungen für die Bewirtschaftung und eine an die Stadt zu zahlende Miete.

 

Ab dem Jahr 2008 wurde der Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert, dass entstehende Verluste der Gesellschaft von der Stadt Emmerich am Rhein bis zu einer Höhe von 330.000 EUR übernommen werden, wobei ab 2009 dieser Höchstbetrag eine jährliche Indizierung erfährt. Im Haushaltsplan-Entwurf 2013 wurden bisher 357.505 EUR als Zuschuss angesetzt.

 

Aufgrund der zuvor geschilderten Mindererträge und Mehraufwendungen sowie Steigerungen insbesondere bei den Personalkosten ist zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebots und der Wahrnehmung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung ab dem Jahr 2013 ein städtischer Verlustausgleich von 412.000,00 EUR erforderlich.

Neben den Änderungen bei den Gesellschaftern (§ 3) und des Verlustausgleiches (§ 11) sind weitere Änderungen/Anpassungen vorwiegend redaktioneller Art vorzunehmen. Entfallen ist die Regelung für die Bildung eines Gesellschafterausschusses (§ 8 alt), der bisher  nicht gebildet wurde und für entbehrlich gehalten wird. Insbesondere zu ergänzen ist der Gesellschaftsvertrag um kommunale Vorgaben zum Landesgleichstellungsgesetz und zum Transparenzgesetz (beides in § 18 neu).

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Zahl der Einzeländerung den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. (Anlage 1).

Eine Gegenüberstellung zwischen der bisherigen Fassung und der Neufassung mit den kenntlich gemachten Änderungen (Fettdruck) ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2013 die vorgesehenen Änderungen einstimmig beschlossen.

 

Der städt. Mehraufwand von 54.495 EUR für das Jahr 2013  ist bereits in die 2. Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf 2013 aufgenommen, ebenso die indizierten Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014-2016.

 

Der Ratsbeschluss über die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist anschließend dem Landrat als Aufsichtsbehörde anzuzeigen.


 

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme wir im endgültigen Haushaltsplan 2013 bei Produkt 1.100.15.01.01 Sachkonto 5315000 vorgesehen.  

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1 und 5

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister