hier: Neufassung Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH
zu.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist bisher neben
der mittelbaren Beteiligung der Port Emmerich GmbH (15%), der Stadtsparkasse
Emmerich-Rees und der Volksbank Emmerich-Rees (je 15%) zu 55 % Gesellschafterin
der im Jahre 2001 gegründeten Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH. Zum 31.12.2012 hat die Volksbank
Emmerich-Rees eG ihren Gesellschaftsanteil gekündigt. Gemäß § 12 Abs. 6 des
aktuellen Gesellschaftsvertrages vom 26.06.2001 in der Fassung der 1. Änderung
vom 27.01.2009 ist der gekündigte Geschäftsanteil unentgeltlich auf die Stadt
Emmerich am Rhein zu übertragen. Allein schon aus diesem Grund ist der
Gesellschaftervertrag anzupassen.
Durch die Kündigung der Volksbank
Emmerich-Rees verliert die Gesellschaft einen jährlichen festen Ertrag. Darüber
hinaus wurde die touristisch und heimatkundlich im Ortsteil Elten gelegene
„Gerritzens Mühle“, Eigentümer Stadt Emmerich am Rhein, zum 1. April 2012 hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten und analog
anderer touristischer Gebäude im Stadtgebiet der Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft zugeordnet, weil sich der Mühlenverein Elten, der
die Mühle bis dahin betrieben hatte, aufgelöst hat. Hierdurch entstehen bei der
Gesellschaft zusätzliche jährliche Aufwendungen für die Bewirtschaftung und
eine an die Stadt zu zahlende Miete.
Ab dem Jahr 2008 wurde der
Gesellschaftsvertrag dahingehend geändert, dass entstehende Verluste der
Gesellschaft von der Stadt Emmerich am Rhein bis zu einer Höhe von 330.000 EUR
übernommen werden, wobei ab 2009 dieser Höchstbetrag eine jährliche Indizierung
erfährt. Im Haushaltsplan-Entwurf 2013 wurden bisher 357.505 EUR als Zuschuss
angesetzt.
Aufgrund der zuvor geschilderten
Mindererträge und Mehraufwendungen sowie Steigerungen insbesondere bei den
Personalkosten ist zur Aufrechterhaltung des touristischen Angebots und der
Wahrnehmung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung ab dem Jahr 2013 ein
städtischer Verlustausgleich von 412.000,00 EUR erforderlich.
Neben den Änderungen bei den Gesellschaftern
(§ 3) und des Verlustausgleiches (§ 11) sind weitere Änderungen/Anpassungen
vorwiegend redaktioneller Art vorzunehmen. Entfallen ist die Regelung für die
Bildung eines Gesellschafterausschusses (§ 8 alt), der bisher nicht gebildet wurde und für entbehrlich
gehalten wird. Insbesondere zu ergänzen ist der Gesellschaftsvertrag um
kommunale Vorgaben zum Landesgleichstellungsgesetz und zum Transparenzgesetz
(beides in § 18 neu).
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der Zahl
der Einzeländerung den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. (Anlage
1).
Eine Gegenüberstellung zwischen der
bisherigen Fassung und der Neufassung mit den kenntlich gemachten Änderungen
(Fettdruck) ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer
Sitzung am 29.01.2013 die vorgesehenen Änderungen einstimmig beschlossen.
Der städt. Mehraufwand von 54.495 EUR für das
Jahr 2013 ist bereits in die 2.
Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf 2013 aufgenommen, ebenso die indizierten
Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014-2016.
Der Ratsbeschluss über die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages ist anschließend dem Landrat als Aufsichtsbehörde
anzuzeigen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme wir im
endgültigen Haushaltsplan 2013 bei Produkt 1.100.15.01.01 Sachkonto 5315000
vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1 und 5
Johannes Diks
Bürgermeister