Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2012
Vorlage
02 - 15 0914/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2012 zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Ermächtigungsübertragungen der Aufwendungen in Höhe von 233.821,23 Euro verbessern das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2012 (Zuführung an die Ausgleichsrücklage). Im Haushaltsjahr 2013 können diese Mittel  zur Deckung der durch die Ermächtigungs-übertragungen entstandenen Mehraufwendungen herangezogen werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks