Betreff
Umsetzung einer Platane, Rheinpromenade 23,
hier: Eingabe von Frau Rotraud Kemkes, Nr. 1/2013 vom 08.01.2013
Vorlage
05 - 15 0931/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag auf Umsetzung des Baumes nicht zu entsprechen.

 

Sachdarstellung :

 

Die überaus anerkannte Gestaltung der Rheinpromenade basiert auf einem strengen Planungsraster, das auch die Grünstrukturen innerhalb der übergeordneten städtebaulichen Zonierung einbezieht.

Im Rahmen der Ausführungsplanung der Rheinpromenade wurde die Oberflächengestaltung intensiv im Fachausschuss erörtert.

Insbesondere wurden mehrere  Sitzungen zur Auswahl der Baumarten, zum Standort, zur Wuchshöhe und zur Schnittverträglichkeit abgehalten, die letztendlich zur Umsetzung der Planung geführt haben.

Die Antragstellerin fürchtet auf Dauer eine Beeinträchtigung der Sicht sowie des Licht- und Sonneneinfalls durch die vor dem Haus Rheinpromenade 23 stehende dachförmig gezogene Platane, die in einem Abstand von 3,40 m zur Hauswand steht.

Wie aus dem beiliegenden Foto ersichtlich, ist sowohl vor dem Fenster des Erdgeschosses als auch des 1. Obergeschosses eine wesentliche Sichtbeeinträchtigung nicht erkennbar, da aus dem Erdgeschossfenster unterhalb der  Krone freie Sicht besteht und aus dem 1. Obergeschoss oberhalb der Krone. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die dachförmig gezogenen Platanen jährlich zurückgeschnitten werden, liegt nach Auffassung der Verwaltung keine unzumutbare Beeinträchtigung vor.

Insofern besteht kein Anlass, die zu Grunde liegende Konzeption zur Stellung der Bäume innerhalb der Gastrozone aufzugeben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter