Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der
Städt. Hanse-Realschule Emmerich am Rhein zu.
Sachdarstellung:
Die Städt. Hanse-Realschule beschult seit mehreren Jahren auch Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht (GU). Für das
Schuljahr 2013/2014 beabsichtigt nun die Städt. Hanse-Realschule auf Vorschlag
des zuständigen Schulrates die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe (ILG).
In den ILG lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zieldifferent, sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderbedarf, als auch
nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule (hier Realschule).
An der Europaschule wurde bereits im letzten Jahr eine integrative Lerngruppe
für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
eingerichtet.
Die Aufnahme eines Kindes in eine ILG setzt einen Antrag der Eltern
voraus. Grundsätzlich kann die Einrichtung erfolgen, wenn für die Gruppe fünf
förderbedürftige Kinder vorgesehen sind. Diese erforderliche Anzahl kann lt.
Schulaufsicht für die Realschule außer Betracht gelassen werden. Derzeit sind
lediglich für zwei Kinder die entsprechenden Anträge gestellt worden. Aufgrund
noch lfd. Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderungsbedarfs,
kann sich die Anzahl bis Schuljahresbeginn noch erhöhen.
Gem. § 79 Schulgesetz für das Land NRW sind
die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten und eine am allgemeinen Stand der Technik
und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen. Da für eine ILG ein zusätzlicher Raum und zusätzliche Sachausstattung
erforderlich ist, muss der Rat der Einrichtung einer ILG zustimmen.
Entsprechende Ergänzungsräume incl. der
Schülermöbel stehen in der Realschule zur Verfügung. Für den differenzierten
Unterricht und den Unterricht in der ILG werden noch Fördermaterialien (Bücher,
Anschauungsmaterial und diagnostische Fördermaterialien) benötigt. Über die
Anschaffung von speziellen Schulbüchern in Klassenstärke für ILG entscheidet
die Schulkonferenz. Für die daraus resultierenden Mehrkosten und für die
Anschaffung weiterer Fördermaterialien wird ein Betrag von 500 Euro kalkuliert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung
des Haushaltes 2013 nicht berücksichtigt und sollen, soweit sie nicht durch das
Schulbudget abgedeckt werden können, durch Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge
im Budget 400 gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister