hier: Eingabe Nr. 8/2012 der Klein-Netterden Windpark GbR vom 24.02.2012
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das
Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der Klein-Netterden Windpark GbR auf Einbezug einer
von ihr skizzierten Teilfläche des Stadtgebietes nördlich der Autobahn im sog.
3. Hetterbogen in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für
Windkraftanlagen nur insoweit mitgeprüft werden kann, wie sie sich mit den
Potentialflächen deckt, deren Lage der Ergebniskarte 10 des Windkraftkonzeptes
entnommen werden kann.
Sachdarstellung :
Nach Vorlage des
städtischen Planungskonzeptes für die Bestimmung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
in der Stadt Emmerich am Rhein ist ersichtlich, dass ein Großteil der
beantragten Grundstücke nicht in der Zielgebietskulisse enthalten sein wird.
Die Darstellung einer Fläche als Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist mit einem öffentlichen Belang gleichzusetzen, der einer
an anderer Stelle im Außenbereich beantragten Windenergieanlage in der Regel
entgegensteht (der sog. ‚Planungsvorbehalt’). Die Gemeinden erhalten
durch diese positive Standortzuweisung die Möglichkeit, das übrige
Gemeindegebiet von WEA freizuhalten.
Nicht abschließend
kann zum jetzigen Zeitpunkt die Eignung der Grundstücke beurteilt werden, die
in den Bereich der Potentialflächen fallen.
Bei Aufstellung
eines Teilflächennutzungsplanes wird die genaue Lage einer möglichen
Konzentrationszone, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, soweit
konkretisiert sein, dass dann über die Eignung der in die Gebietskulisse
fallenden Grundstücke entschieden werden kann.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter