Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag
der BGE- Fraktion zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 05.04.2011 zur
Konzeption des Neumarktes abzulehnen.
Begründung
Der Vorhabenträger hat in Gesprächen gegenüber dem
Bürgermeister und Ratsvertretern glaubhaft versichert, mit der Projektplanung
und -realisierung kurzfristig zu beginnen.
Auch die erneuten Kaufvertragsverhandlungen mit dem
derzeitigen Eigentümer, der Stadtsparkasse Emmerich, stehen kurz vor dem
Abschluss.
Der Vorhabenträger hat seinen Planer beauftragt, einen
Projektablaufplan in Abstimmung mit der Verwaltung betr. der
Bauleitplanverfahren, Hochbauplanung, Baugenehmigungsverfahren, Städtebauliche
Verträge und Umgestaltung der Platzfläche Neumarkt zu erarbeiten.
Nach erfolgter Abstimmung werden die erforderlichen
Arbeitsschritte eingeleitet und sodann dem ASE zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung sieht keine Veranlassung den Ratsbeschluss
vom 05.04.2011 zum Konzept Neumarkt aufzuheben und empfiehlt daher, den Antrag
abzulehnen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister