Betreff
Antrag der BGE auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 05.04.2011, TOP 11, Abs. 2 - hier: Beschluss zur Konzeption Neumarkt -, hier: Antrag Nr. I/2014 der BGE-Ratsfraktion, Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 1148/2014
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag der BGE- Fraktion zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 05.04.2011 zur Konzeption des Neumarktes abzulehnen.

 

Begründung

Der Vorhabenträger hat in Gesprächen gegenüber dem Bürgermeister und Ratsvertretern glaubhaft versichert, mit der Projektplanung und -realisierung kurzfristig zu beginnen.

Auch die erneuten Kaufvertragsverhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer, der Stadtsparkasse Emmerich, stehen kurz vor dem Abschluss.

Der Vorhabenträger hat seinen Planer beauftragt, einen Projektablaufplan in Abstimmung mit der Verwaltung betr. der Bauleitplanverfahren, Hochbauplanung, Baugenehmigungsverfahren, Städtebauliche Verträge und Umgestaltung der Platzfläche Neumarkt zu erarbeiten.

Nach erfolgter Abstimmung werden die erforderlichen Arbeitsschritte eingeleitet und sodann dem ASE zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung sieht keine Veranlassung den Ratsbeschluss vom 05.04.2011 zum Konzept Neumarkt aufzuheben und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister