Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 15 1154/2014
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 22.01.2014 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 100, 200, 300 und 600

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________                                               folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       56.279.397 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          57.910.703 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     51.830.537 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    53.159.805 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                       3.826.442 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                      4.386.436 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                      395.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                  1.254.844 EUR

 

festgesetzt.     


 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                          395.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf               2.244.280 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                      1.631.306 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                                20.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        220 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        415 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

  1. den Stellenplan 2014

 

Sachdarstellung :

 

Sachdarstellung:

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

09.01.2014

Jugendhilfeausschuss

14

0

0

 

 

 

 

 

14.01.2014

Sozialausschuss

17

0

0

 

 

 

 

 

15.01.2014

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

21.01.2014

Ausschuss für Stadtentwicklung

20

1

0

 

 

 

 

 

28.01.2014

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

11.02.2014

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 10.12.2013 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

 

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 09.01.2014

 

 

Der Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2014 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 8.426.473 Euro und im Finanzhaushalt mit 8.426.473 Euro.

 

 

2.

Sozialausschuss am 14.01.2014

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.445.204 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.445.204 Euro fest.

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 015 „Gleichstellung / Demografie“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 57.681 Euro und im Finanzhaushalt auf 57.681 Euro fest.

 

 

3.

Schulausschuss am 15.01.2014

 

 

Der Schulausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.306.585 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.468.492 Euro fest zuzüglich einer Erhöhung Pauschale für Schüler mit zusätzlichem Förderbedarf in Höhe von insgesamt 1.680 €.

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 21.01.2014

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt mit einer Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.237.954 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.952.198 Euro fest.

 

5.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Am  12.12.2013 wurde der Haushaltsplan 2014 in einer Informationsveranstaltung im PAN kunstforum den Bürgern und weiteren Interessierten vorgestellt und zu Anregungen aufgerufen. Ab 11.02.2013 lag der Haushaltsplan öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 20.01.2014 Einwendungen erheben konnten. Sowohl in Folge der Bürgerinformation als auch innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

Zusammenfassung

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 22.01.2014) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

6.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                               0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                   8.073 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                          152.000 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                   70.393 EUR

 

6.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 10.000 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                   10.000 EUR

 

6.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                      31.941 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                 15.955 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                            31.941 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                 15.955 EUR

 

6.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2014 nun eine Unterdeckung von 1.631.306 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.799.105 Euro aus.                     

Kredite

Die Kreditaufnahmen werden um 50.000 Euro auf  395.000 Euro erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014vorgesehen. Produkt: s. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister