Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt
die Bedenken der Initiative zur Kenntnis und wird diese entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 03.07.2012 in der in dem Anhörungsverfahren abzugebenden
Stellungnahme berücksichtigen.
1. BÜ- Beseitigung Ortslage Elten
Das städtische BÜ-Beseitigungskonzept
bezogen auf die Ortslage Elten (Zevenaarer Str.; Lobither Str.; Emmericher
Str.) hat sich, unter Einbindung aller im weitesten Sinne „Planungsbeteiligter“
aus einem mehrjährigen Diskurs heraus entwickelt.
Wesentliche, das „Ringen um die richtige
Lösung“ bestimmende Wegmarken waren und sind,
-
dass die DB Netz AG bereits im Jahr 2005
abschließend mitgeteilt hat, dass eine Trassenverlegung, wie im damaligen
BÜ-Konzept der Stadt vorgesehen, bahnseitig nicht weiter verfolgt werde. Grund
dafür sei der Verzicht auf höhere Streckengeschwindigkeiten. Für die weitere
Planung der BÜ-Beseitigungsmaßnahmen sei die bestehende Gleistrasse unter
Berücksichtigung des geplanten dritten Gleises bestimmende Grundlage.
-
dass Straßen.NRW im Jahr 2007, nach Abstimmung mit
dem Bundesverkehrsministerium, festgehalten hat, dass eine Trassenverlegung der
B8 nicht weiter verfolgt werde.
-
dass ortsbildbeeinträchtigende Straßenüberführungen
(u.a. in einer ca zwölf Meter hohen Dammlage) an den BÜ „Emmericher Strasse“
und „Lobither Strasse“ zu verhindern waren und in den sog. „Konsensgesprächen“
auch verhindert werden konnten.
-
dass für Straßen.NRW spätestens seit November 2008
(Bürgerinformation Elten) die sog. „Variante entlang des Bergfußes“ tragender
Inhalt der Planung ist.
-
dass jede Lösung in der Ortslage Elten, wie auch
die Überlegungen in den P.F.A. 3.3 und 3.4 die 2009 / 2010 errungene „100 %
Förderung“ bzw. deren Voraussetzung („Ein dem Planfeststellungsverfahren
vorlaufender Konsens hinsichtlich der BÜ-Maßnahmen“) mitzuberücksichtigen hat.
Vorgenannte Eckpunkte waren u.a.
entscheidende Parameter der die Frage nach den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen
betreffenden Ratsentscheidungen.
2. BÜ-Beseitigungen – Ratsbeschlüsse
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am
03.02.2009 einstimmig beschlossen „sich
anstelle des BÜ-Ersatzbauwerkes Emmericher Straße [StrÜ in Form einer
Wendel] für eine bergfußnahe Führung der
B 8 einzusetzen“.
In Folge der „Konsensgespräche – EÜ Lobither
Str.“ im Frühjahr 2012 hat der Rat seinen Beschluß aus 2009 im Sommer 2012
bestätigt und insoweit ergänzt, als dass er einstimmig beschlossen hat:
„
... dem Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines auf
Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten Films
und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten Pläne
präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung des
Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“
Die Verwaltung hat die seitens Frau
Sickelmann und Herrn ten Brink zur Verfügung gestellten Unterlagen
(Trassenverlegung, - neubau) im Jahr 2012 sowohl Straßen.NRW als auch der DB AG
zugeleitet.
3. Berücksichtigung im
Planfeststellungsverfahren
Nach Rücksprache mit Straßen.NRW wird die
sog. „ten Brink Variante“ als „Variante sechs“ in die in einem
Planfeststellungsverfahren unabdingbare Betrachtung verschiedener Varianten
miteingestellt. Neben verkehrlichen, wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen
Gesichtspunkten werden dabei auch umweltfachliche Aspekte aller Varianten
einander gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Betrachtungen werden Teil der
Planunterlagen sein.
Zum Zeitpunkt der Auslegung der
Planunterlagen werden also einerseits erst abschließende, fachlich fundierte
Wertungen der verschieden Varianten vorliegen und andererseits damit auch erst
der Zeitpunkt einer sachlich getragenen städtischen Letztentscheidung gekommen
sein. Neben diesem inhaltlichen Gesichtspunkt ist auch zu berücksichtigen, dass
die Planunterlagen für den P.F.A. 3.5 / Elten seitens der DB AG dem
Eisenbahnbundesamt zugeleitet worden sind; eine erneute Beschlussfassung des
Rates zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) keine Wirkung erzielen kann bzw. den
Vorhabenträger (noch) nicht zu einer ggf. gewünschten Planänderung bewegen
wird. Eine (vorgezogene) Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist mithin
weder aus sachlichen Aspekten noch aus dem Verfahrensgesichtspunkt heraus
zielführend.
Die umfassende (ca. 280 Seiten im P.F.A.
3.3), im Anhörungsverfahren abzugebende städtische Stellungnahme wird auch die
seitens der Initiative vorgetragenen Gesichtspunkte, die im Übrigen durch die
Initiative auch parallel und direkt in das Verfahren eingebracht werden können,
mitberücksichtigen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister