Betreff
Aus- und Umbaumaßnahmen zur Betuwe-Route, hier: Eingabe Nr. 2/2014 der Initiative "Rettet den Eltenberg"
Vorlage
05 - 15 1161/2014
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Bedenken der Initiative zur Kenntnis und wird diese entsprechend dem Ratsbeschluss vom 03.07.2012 in der in dem Anhörungsverfahren abzugebenden Stellungnahme berücksichtigen.

1. BÜ- Beseitigung Ortslage Elten

Das städtische BÜ-Beseitigungskonzept bezogen auf die Ortslage Elten (Zevenaarer Str.; Lobither Str.; Emmericher Str.) hat sich, unter Einbindung aller im weitesten Sinne „Planungsbeteiligter“ aus einem mehrjährigen Diskurs heraus entwickelt.

Wesentliche, das „Ringen um die richtige Lösung“ bestimmende Wegmarken waren und sind,

-      dass die DB Netz AG bereits im Jahr 2005 abschließend mitgeteilt hat, dass eine Trassenverlegung, wie im damaligen BÜ-Konzept der Stadt vorgesehen, bahnseitig nicht weiter verfolgt werde. Grund dafür sei der Verzicht auf höhere Streckengeschwindigkeiten. Für die weitere Planung der BÜ-Beseitigungsmaßnahmen sei die bestehende Gleistrasse unter Berücksichtigung des geplanten dritten Gleises bestimmende Grundlage.

-      dass Straßen.NRW im Jahr 2007, nach Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium, festgehalten hat, dass eine Trassenverlegung der B8 nicht weiter verfolgt werde.

-      dass ortsbildbeeinträchtigende Straßenüberführungen (u.a. in einer ca zwölf Meter hohen Dammlage) an den BÜ „Emmericher Strasse“ und „Lobither Strasse“ zu verhindern waren und in den sog. „Konsensgesprächen“ auch verhindert werden konnten.

-      dass für Straßen.NRW spätestens seit November 2008 (Bürgerinformation Elten) die sog. „Variante entlang des Bergfußes“ tragender Inhalt der Planung ist.

-      dass jede Lösung in der Ortslage Elten, wie auch die Überlegungen in den P.F.A. 3.3 und 3.4 die 2009 / 2010 errungene „100 % Förderung“ bzw. deren Voraussetzung („Ein dem Planfeststellungsverfahren vorlaufender Konsens hinsichtlich der BÜ-Maßnahmen“) mitzuberücksichtigen hat.

Vorgenannte Eckpunkte waren u.a. entscheidende Parameter der die Frage nach den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen betreffenden Ratsentscheidungen.

2. BÜ-Beseitigungen – Ratsbeschlüsse

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat am 03.02.2009 einstimmig beschlossen „sich anstelle des BÜ-Ersatzbauwerkes Emmericher Straße [StrÜ in Form einer Wendel] für eine bergfußnahe Führung der B 8 einzusetzen“.

In Folge der „Konsensgespräche – EÜ Lobither Str.“ im Frühjahr 2012 hat der Rat seinen Beschluß aus 2009 im Sommer 2012 bestätigt und insoweit ergänzt, als dass er einstimmig beschlossen hat:

„ ... dem Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten Films und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“

Die Verwaltung hat die seitens Frau Sickelmann und Herrn ten Brink zur Verfügung gestellten Unterlagen (Trassenverlegung, - neubau) im Jahr 2012 sowohl Straßen.NRW als auch der DB AG zugeleitet.

3. Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren

Nach Rücksprache mit Straßen.NRW wird die sog. „ten Brink Variante“ als „Variante sechs“ in die in einem Planfeststellungsverfahren unabdingbare Betrachtung verschiedener Varianten miteingestellt. Neben verkehrlichen, wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten werden dabei auch umweltfachliche Aspekte aller Varianten einander gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Betrachtungen werden Teil der Planunterlagen sein.

Zum Zeitpunkt der Auslegung der Planunterlagen werden also einerseits erst abschließende, fachlich fundierte Wertungen der verschieden Varianten vorliegen und andererseits damit auch erst der Zeitpunkt einer sachlich getragenen städtischen Letztentscheidung gekommen sein. Neben diesem inhaltlichen Gesichtspunkt ist auch zu berücksichtigen, dass die Planunterlagen für den P.F.A. 3.5 / Elten seitens der DB AG dem Eisenbahnbundesamt zugeleitet worden sind; eine erneute Beschlussfassung des Rates zum gegenwärtigen Zeitpunkt (noch) keine Wirkung erzielen kann bzw. den Vorhabenträger (noch) nicht zu einer ggf. gewünschten Planänderung bewegen wird. Eine (vorgezogene) Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist mithin weder aus sachlichen Aspekten noch aus dem Verfahrensgesichtspunkt heraus zielführend.

Die umfassende (ca. 280 Seiten im P.F.A. 3.3), im Anhörungsverfahren abzugebende städtische Stellungnahme wird auch die seitens der Initiative vorgetragenen Gesichtspunkte, die im Übrigen durch die Initiative auch parallel und direkt in das Verfahren eingebracht werden können, mitberücksichtigen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister