hier: 1) Ergebnis
2) Weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt entsprechend dem Ergebnis der vorbereitenden
Untersuchung fest, dass eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 ff.
BauGB kein geeignetes Instrument zur Behebung bzw. Reduzierung von Defiziten
innerhalb der Bebauungsstruktur im Bereich der Steinstraße darstellt und
beschließt daher dem Antrag Nr. XV/2011 der Ratsmitglieder M. Lorenz und U.
Sickelmann nicht zu folgen.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die vom Büro WoltersPartner
erarbeiteten konzeptionellen Vorschläge für den Bereich der Steinstraße in das
ab dem Jahr 2014 zu erarbeitende integrierte Handlungskonzept für die
Emmericher Innenstadt einfließen zu lassen sowie die Begleitung des Neubaus der
Steinstraße 13 seitens der Stadtverwaltung. Hier soll auch geprüft werden,
inwieweit eine Innenhofgestaltung unter Einbeziehung benachbarter Bereiche
erreicht werden kann.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Ausgangspunkt der
Untersuchung ist der Antrag Nr. XV/2011auf förmliche Festsetzung eines
Sanierungsgebietes in der Steinstraße der Ratsmitglieder Marianne Lorenz und
Ute Sickelmann vom 21.11.2011.
In seiner Sitzung am
24.01.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung den Beschluss gefasst, zu
prüfen, ob eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 ff. BauGB ein
geeignetes städtebauliches Instrument zur Behebung bzw. Reduzierung von
Defiziten innerhalb der Bebauungsstruktur im Bereich der Steinstraße darstellt
und beauftragte die Verwaltung, die hierzu notwendigen Daten und Informationen
mit Hilfe einer städtebaulichen Gesamtanalyse für die Emmericher Innenstadt mit
besonderer Betrachtung der Steinstraße zu ermitteln.
Das Büro
WoltersPartner Architekten und Stadtplaner GmbH aus Coesfeld wurde mit der
Durchführung der Untersuchung beauftragt. Diese Untersuchung umfasste sowohl
eine Bestandsaufnahme der Ist-Situation, eine Analyse von ausgewählten
Grundrissen von Gebäuden in der Steinstraße, als auch eine zusammenfassende
Bewertung.
Das Büro kommt in
seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Qualität der Wohnungen in der
Steinstraße nicht überdurchschnittlich schlecht ist. Die Ladenlokale in der
Steinstraße eignen sich aufgrund ihrer Zuschnitte und der geringen Größe
weniger für Einzelhandelsnutzungen. Dienstleistungsnutzungen haben zumeist
keinen großen Flächenanspruch, sodass anzunehmen ist, dass sich künftig eher
diese Nutzungen in der Steinstraße ansiedeln werden. Die öffentlich
zugänglichen Innenhofbereiche weisen gestalterische Defizite auf. Teilweise
wurde die Bausubstanz vernachlässigt. Diese Aspekte zusammengefasst wirken sich
negativ auf die Wahrnehmung der Steinstraße aus.
Insgesamt kommt das
Büro in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass eine städtebauliche
Sanierungsmaßnahme gemäß § 136 ff. BauGB kein geeignetes Instrument zur
Behebung bzw. Reduzierung von Missständen im Bereich der Steinstraße darstellt.
Der
Untersuchungsraum ist in seiner Funktionserfüllung nicht erheblich beeinträchtigt.
Der mit der Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme verbundene Verwaltungsaufwand wird für den zu erwartenden
Nutzen als zu hoch beurteilt. Das Büro empfiehlt ein integriertes
Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt zu erarbeiten und dabei den Bereich
Steinstraße als einen Vertiefungsbereich zu betrachten. So können zielgerichtet
im Gesamtkontext der Innenstadt Maßnahmen entwickelt werden.
Darüber hinaus hat
das Büro im Rahmen der Untersuchung Handlungsempfehlungen für den Bereich der
Steinstraße aufgestellt, die in das integrierte Handlungskonzept einfließen
sollen. Das Büro hat hierzu drei Handlungsfelder definiert: „Gestalterische
Aufwertung Steinstraße“, „Funktionale Profilbildung / Aufwertung Steinstraße“
und „Attraktive Wegeverbindungen zum Rhein“. Für die Handlungsfelder wurden
jeweils Ziele bestimmt. Zudem wurden Instrumente und Maßnahmen aufgezeigt, mit
denen man die Ziele erreichen kann.
Die Ergebnisse der
vorbereitenden Untersuchung werden in der Sitzung durch das Büro vorgestellt
und erläutert.
Zu 2)
Die von dem Büro
WoltersPartner erarbeiteten konzeptionellen Vorschläge für den Bereich der
Steinstraße fließen in das integrierte Handlungskonzept, welches die
Stadtverwaltung ab dem Jahr 2014 erarbeiten wird, ein. Das integrierte
Handlungskonzept für die Emmericher Innenstadt dient als Grundlage für die
weitere Arbeit und stellt die Basis für die Beantragung von
Städtebaufördermitteln dar.
Ein wichtiger erster
Schritt zur Verbesserung der städtebaulichen Gesamtsituation in der Steinstraße
ist der geplante Abriss und Neubau des Gebäudes Steinstraße 13, welchen die
Verwaltung fachlich begleiten wird.
Hier soll auch
geprüft werden, inwieweit eine Innenhofgestaltung unter Einbeziehung
benachbarter Bereiche erreicht werden kann.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2014 mit Mitteln in Höhe von 40.000,00 € vorgesehen.
Produkt: 1.100.09.01.01,
Sachkonto 54290000.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1, 1.2, 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter