Betreff
Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste, die tlw. im Eigentum des Bundes stehen,
hier: Bodendenkmal KLE 255, Grenzbefestigung Emmerich-Elten
Vorlage
05 - 15 1173/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Unterschutzstellung des Bodendenkmals „Grenzbefestigung Emmerich-Elten“ zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In der als Anlage beigefügten Gutachtlichen Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 09.02.2012 zum Denkmalwert der Grenzbefestigung Emmerich-Elten aus dem 1. Weltkrieg, Bodendenkmalblatt KLE 255, wird festgestellt, dass am Schutz und Erhalt des Bodendenkmals „Grenzbefestigung Emmerich-Elten“ aus wissenschaftlich-militärgeschichtlichen, regional- und sozialgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse nach § 2 Denkmalschutzgesetz NRW besteht.

 

Der 1. Weltkrieg fand vor allem im Norden von Frankreich und in Belgien statt. Das Besondere an den Befestigungsanlagen bei Emmerich-Elten ist daher, dass während des Krieges hier eine neue Grenzbefestigung gebaut wurde. Diese militärischen Anlagen in Emmerich und Kleve sind in ihrer Art einmalig, vergleichbare Stellungen sind bis heute nicht bekannt. Es sind Denkmäler aus dem 20. Jahrhundert, das in seiner Geschichte vor allem durch zwei Weltkriege geprägt ist. Als Grenz- und Feldbefestigungsanlagen aus den Jahren 1916/17 sind sie bedeutend für die Geschichte des 1. Weltkrieges und die Geschichte des Rheinlandes zur Zeit des militärisch stark geprägten Kaiserreiches.

Das Befestigungssystem mit Unterständen und Deckungsgräben entspricht im Wesentlichen der zeitgleichen Siegfriedstellung in Flandern und den Jahre später errichteten Ost- und Westbefestigungen (Westwall) und kann daher unter fortifikatorischen Gesichtspunkten als eine Vorgängeranlage betrachtet werden. Dies erhöht den Zeugniswert dieser Stellungen.

 

Eines der von den Befestigungsanlagen betroffenen Grundstücke steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Damit war die Bezirksregierung für das vorbereitende Verfahren zur Eintragung des Denkmals zuständig.

Nach Abschluss dieses Verfahrens wurde die Untere Denkmalbehörde der Stadt Emmerich am Rhein von der Bezirksregierung Düsseldorf zur unverzüglichen Eintragung des Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein aufgefordert.

Die Eintragung erfolgte am 04.02.2014.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter