hier: Eingabe Nr. 7/2014 von Fabian Wehren, Daniel Kösters und Ludger Gerritschen, 46446 Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der 2009 gewählte Rat der Stadt Emmerich am
Rhein hat sich - wie alle diesem Rat vorangegangenen Räte seit der Kommunalwahl
1979 - dazu entschieden, für die Ortsteile Ortsvorsteher zu bestellen.
In Konsequenz soll auch der am 25.05.2014 neu
zu wählenden Vertretung das Initiativrecht für eine möglicherweise zukünftig
andere Praxis zukommen und keine Vorwegnahme der Entscheidung durch den noch
amtierenden Rat in seiner letzten Sitzung erfolgen.
Die Behandlung des vorliegenden Antrages ist
im Vorfeld der interfraktionellen Beratungen vor Konstituierung des neuen Rates
zu entscheiden.
Begründung
Die SPD -Distrikt Elten- beantragt mit
Schreiben vom 27.04.2014 für den Ortsteil Elten nach den Wahlen im Mai einen
Ortsausschuss einzurichten, in welchem alle Eltener Angelegenheiten vor Ort
beraten werden.
Rechtliche Grundlage
§ 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NW) regelt, dass für jeden Gemeindebezirk (hier:
Ortsteil) vom Rat entweder Bezirksausschüsse (Ortsausschüsse) zu bilden oder
Ortsvorsteher zu wählen sind.
Anders als kreisfreie Städte haben
kreisangehörige Kommunen Wahlfreiheit. Sie können
a)
für Ortsteile je einen
Ortsausschuss bilden oder
b)
für Ortsteile je einen
Ortsvorsteher wählen oder
c)
für einzelne Ortsteile
einen Ortsausschuss bilden und für andere einen Ortsvorsteher wählen
Die Gemeinde muss sich für eine der drei
Möglichkeiten durch eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung
entscheiden.
Die Ortsauschüsse unterscheiden sich von
ihrer Rechtsnatur her von den Ausschüssen des Rates vor allem dadurch, dass
- bei der Bestellung der Mitglieder durch den Rat das bei der
Gemeinderatswahl im jeweiligen Ortsteil erzielte Stimmenverhältnis maßgeblich
ist
- ihnen mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören können
- der Vorsitzende und der/die Stellvertreter aus den Reihen der ihm
angehörenden Ratsmitgliedern gewählt werden
- ihr Aufgabenbereich räumlich auf Angelegenheiten des Ortsteiles
beschränkt ist
Situation vor Ort
§ 12 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
bestimmt, dass der Rat für seine Ortsteile Ortsvorsteher wählt. So sind für die
Ortsteile Elten, Borghees, Dornick, Hüthum, Klein-Netterden, Praest und Vrasselt
Ortsvorsteher bestellt.
Die Einrichtung eines Ortsausschusses für den
Ortsteil Elten setzt folglich die Änderung der Hauptsatzung mit der Mehrheit
der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder voraus.
Ein Ortsausschuss für den Ortsteil Elten
wurde einmalig im Jahr 1975 gegründet.
Aufgabe dieses Gremiums war es – als Nachfolger des ehemals selbständigen, nach
der Eingemeindung Eltens noch beratend
tätigen Rates der Gemeinde Elten - Angelegenheiten vor zu beraten, die den
Ortsteil Elten betrafen.
Nach der Kommunalwahl am 30.09.1979 beschloss
der Rat, auch für den Ortsteil Elten einen Ortsvorsteher zu wählen.
Die Institution Ortsvorsteher in seiner
Funktion als Bindeglied zwischen dem Rat und der Bevölkerung des jeweiligen
Ortsteils hat sich bewährt. Zudem sind im Rat der Stadt gewählte Mandatsträger
aus den Ortsteilen, die diese Interessen ebenfalls vertreten. Wichtigste Aufgabe des Ortsvorstehers ist es,
die Belange seines Bezirkes gegenüber dem Rat zu vertreten. Er ist berechtigt,
sich in Angelegenheiten seines Ortsteils jederzeit mit Anregungen und Empfehlungen
an den Rat, entscheidungsbefugte Ausschüsse sowie den Bürgermeister zu wenden.
Die durch den Rat der Stadt gewählten Ortsvorsteher nehmen diese Pflichten
wirksam und effektiv wahr. Darüber hinaus sind sie auch mit repräsentativen
Aufgaben betraut.
Bislang wurde durch Rat und Verwaltung auch
mit Blick auf effizientes Verwaltungshandeln das Ziel verfolgt,
Entscheidungsprozesse zu optimieren. So wurden die Anzahl der Mitglieder des
Rates entsprechend der Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes durch Satzung
verringert und Ausschüsse zusammengelegt bzw. nicht mehr eingerichtet. (z.B.
Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie
der Ausschuss für Landespflege und Umweltschutz zum Ausschuss für Stadtentwicklung, Verzicht auf den Geschäfts- und
Verfassungsausschuss etc.)
Bei der Frage der Bildung eines
Ortsausschusses in Elten ist auch die Kostenseite zu berücksichtigen. Diese
richten sich in Bezug auf die Sitzungsgelder nach der Anzahl der Mitglieder und
der Sitzungen. Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende personelle Aufwand für
die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen in den
entsprechenden Fachbereichen/Dezernaten (Vorlagen, Einladungen, Arbeits- und
Fahrtzeit, Niederschrift etc.). Vor
diesem Hintergrund werden in Städten vergleichbarer Größenordnungen in der
weitaus überwiegenden Anzahl keine Bezirksausschüsse gebildet.
Die Entscheidung darüber, ob die Interessen
der Ortsteile durch einen einzurichtenden Ortsausschuss oder durch einen
Ortsvorsteher wahrgenommen werden sollen, trifft der Rat. Vor dem Hintergrund
der am 25.05.2014 stattfindenden Kommunalwahlen ist es nach Auffassung der
Verwaltung geboten, dem neu gewählten Rat die Entscheidungsfreiheit zu lassen,
das bisherige System fortzusetzen oder einen Wechsel zu initiieren.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister