hier: Festlegung eines Preises für die Mittagsverpflegung
Beschlussvorschlag
Der Rat setzt den Höchstbetrag für die Mittagsverpflegung in der Mensa
der Gesamtschule Emmerich am Rhein auf einen Elternbeitrag von 3 Euro pro
Mahlzeit fest und beauftragt die Verwaltung, mit dem auszuwählenden Caterer
entsprechende Verhandlungen zu führen.
Sachdarstellung :
Die Gesamtschule Emmerich am Rhein startet
zum Schuljahr 2014/2015 mit sechs bis sieben Eingangsklassen. Gemäß § 9 SchulG
NRW ist die Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule ausgelegt. Der Zeitrahmen
des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen erstreckt sich unter Einschluss
der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei
Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8
bis 15 Uhr. Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur (Räume,
Sach- und Personalkosten) bereit und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern
die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses (aus Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23-12-2010 in der derzeit
gültigen Fassung).
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
dürfen das Schulgrundstück während der verpflichtenden Unterrichtszeiten (in
der Regel von 8 bis 15 Uhr an drei Unterrichtstagen) auch während der
Mittagspause nicht verlassen. Ausnahmen kann die Schulkonferenz durch Beschluss
für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 auf Antrag der Eltern
zulassen (aus den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG – Aufsicht /
RdErl. d. MSW v. 18.07.2005). Daher sind in den ersten beiden Jahren alle
Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule während der Mittagspause zu betreuen.
Ihnen sollte ein Mittagessen angeboten werden. Für die Mittagsverpflegung kann
ein Elternbeitrag erhoben werden.
Die absehbare Zahl der Schülerinnen und
Schüler, die an der anzubietenden Mittagsverpflegung teilnehmen werden, wird
zunächst auf 60 bis 100 Kinder geschätzt. Eine genauere Schätzung lässt sich
auch unter Hinzuziehung von Vergleichszahlen anderer Kommunen nur schwer
ermitteln, da jede Gemeinde ihre eigenen Erfahrungen machen musste, die
wiederum kaum zu vergleichen waren.
Bei einer geringen Abnahmezahl für das
Schulessen ist kein Caterer dazu in der Lage, ein Mittagessen zu einem für die
Eltern akzeptablen Preis anzubieten. Aus diesem Grund sollte der Preis für ein
Schülermittagessen auf 3 Euro begrenzt werden. Die Höhe der Bezuschussung hängt
von der Zahl der abgenommenen Mahlzeiten und des eingesetzten Personals ab.
Berücksichtigt wird hierbei nur das Personal für die Zubereitung und Ausgabe
vor Ort.
Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit der
Vorbereitungsgruppe für die Gesamtschule auf die Suche gemacht, um einen
verlässlichen Partner für die Schülerverpflegung zu finden. Zurzeit laufen noch
Abstimmungsgespräche mit einem Caterer, der bereits jahrelange Erfahrung in der
Schülerverpflegung gemacht hat und von mehreren Ganztagsschulen als kompetenter
Partner beschrieben wird. In enger Abstimmung mit der Verwaltung würde der
Umfang des Personaleinsatzes in Abhängigkeit von der sicherlich schwankenden
Teilnehmerzahl festgelegt. Die nicht durch die Elternbeiträge abgedeckten
Kosten für die Mittagsverpflegung würde die Stadt als Schulträger übernehmen.
Die Höhe des zu erwartenden Zuschusses
beläuft sich bei einer Annahme von 150 Essenstagen pro Schuljahr auf ca. 8.000
Euro. Anteilig für 2014 ist mit einem bisher nicht kalkulierten Mehrbedarf von
5/11 (ein Monat Sommerferien) von ca. 3.650 Euro zu rechnen.
Vertraglich soll mit dem Konzessionsnehmer
eine Vereinbarung über die genaue Ermittlung des Zuschussbedarfes getroffen
werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Künftige
Zuschüsse können durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen für Ganztagsschüler
ausgeglichen werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister