Betreff
Gesamtschule Emmerich am Rhein,
hier: Festlegung eines Preises für die Mittagsverpflegung
Vorlage
04 - 16 0044/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat setzt den Höchstbetrag für die Mittagsverpflegung in der Mensa der Gesamtschule Emmerich am Rhein auf einen Elternbeitrag von 3 Euro pro Mahlzeit fest und beauftragt die Verwaltung, mit dem auszuwählenden Caterer entsprechende Verhandlungen zu führen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Gesamtschule Emmerich am Rhein startet zum Schuljahr 2014/2015 mit sechs bis sieben Eingangsklassen. Gemäß § 9 SchulG NRW ist die Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule ausgelegt. Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Der Schulträger stellt die erforderliche Infrastruktur (Räume, Sach- und Personalkosten) bereit und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern die Einnahme eines Mittagessens oder eines Mittagsimbisses (aus Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23-12-2010 in der derzeit gültigen Fassung).

 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgrundstück während der verpflichtenden Unterrichtszeiten (in der Regel von 8 bis 15 Uhr an drei Unterrichtstagen) auch während der Mittagspause nicht verlassen. Ausnahmen kann die Schulkonferenz durch Beschluss für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 auf Antrag der Eltern zulassen (aus den Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG – Aufsicht / RdErl. d. MSW v. 18.07.2005). Daher sind in den ersten beiden Jahren alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule während der Mittagspause zu betreuen. Ihnen sollte ein Mittagessen angeboten werden. Für die Mittagsverpflegung kann ein Elternbeitrag erhoben werden.

 

Die absehbare Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an der anzubietenden Mittagsverpflegung teilnehmen werden, wird zunächst auf 60 bis 100 Kinder geschätzt. Eine genauere Schätzung lässt sich auch unter Hinzuziehung von Vergleichszahlen anderer Kommunen nur schwer ermitteln, da jede Gemeinde ihre eigenen Erfahrungen machen musste, die wiederum kaum zu vergleichen waren.

 

Bei einer geringen Abnahmezahl für das Schulessen ist kein Caterer dazu in der Lage, ein Mittagessen zu einem für die Eltern akzeptablen Preis anzubieten. Aus diesem Grund sollte der Preis für ein Schülermittagessen auf 3 Euro begrenzt werden. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der Zahl der abgenommenen Mahlzeiten und des eingesetzten Personals ab. Berücksichtigt wird hierbei nur das Personal für die Zubereitung und Ausgabe vor Ort.

 

Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit der Vorbereitungsgruppe für die Gesamtschule auf die Suche gemacht, um einen verlässlichen Partner für die Schülerverpflegung zu finden. Zurzeit laufen noch Abstimmungsgespräche mit einem Caterer, der bereits jahrelange Erfahrung in der Schülerverpflegung gemacht hat und von mehreren Ganztagsschulen als kompetenter Partner beschrieben wird. In enger Abstimmung mit der Verwaltung würde der Umfang des Personaleinsatzes in Abhängigkeit von der sicherlich schwankenden Teilnehmerzahl festgelegt. Die nicht durch die Elternbeiträge abgedeckten Kosten für die Mittagsverpflegung würde die Stadt als Schulträger übernehmen.

 

Die Höhe des zu erwartenden Zuschusses beläuft sich bei einer Annahme von 150 Essenstagen pro Schuljahr auf ca. 8.000 Euro. Anteilig für 2014 ist mit einem bisher nicht kalkulierten Mehrbedarf von 5/11 (ein Monat Sommerferien) von ca. 3.650 Euro zu rechnen.

 

Vertraglich soll mit dem Konzessionsnehmer eine Vereinbarung über die genaue Ermittlung des Zuschussbedarfes getroffen werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Künftige Zuschüsse können durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen für Ganztagsschüler ausgeglichen werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister