Betreff
Jugendförderplan, hier: Überarbeitete Fassung der Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 0222/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt:

  1. die Neufassung der Jugendförderrichtlinien,
  2. die Erhöhung des Betreuerzuschusses in Pos.1 „Jugendfahrten und -lager“ und die Aufnahme der Pos. 6 „Sonderprojekte“.

 

Sachdarstellung :

 

Die zur Zeit gültige Fassung der Jugendförderrichtlinien stammt aus dem Jahr 2002. Dies wurde von Seiten der Verwaltung zum Anlass genommen, die Förderrichtlinien inhaltlich zu überarbeiten.

 

Formal, wurde im gesamten Dokument die weibliche Form hinzugefügt, die alten Haushaltsstellen durch Produkte und Sachkonten ersetzt und einige Formulierungen präzisiert. Ein Hinweis auf die Jugendleiter-Card (JuLeiCa) und die entsprechenden Schulungsmaßnahmen wurde hinzugefügt (siehe 2.1.2 Jugendleiter-Card).

 

Als Förderungsvoraussetzung für die Genehmigung eines Zuschusses für Leiter/innen und Betreuer/innen wurde das erweitere Führungszeugnis aufgenommen. (siehe A. Allgemeine Bewilligungsbedingungen).

 

Um die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit zu steigern, soll der Betreuer/innen-Schlüssel von bisher 1:10 auf jetzt 1:7 Betreuer/innen pro Kinder angehoben und der Betreuer/innen-zuschusses auf den doppelten Teilnehmer/innen-Satz erhöht werden.

 

Zur Förderung von Projekten und modellhaften Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, die nicht den Richtlinien der Position 1 Jugendfahrten und -lager oder Position 2 Fortbildung in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechen, sollen die Jugendförderrichtlinien um Punkt 6 Sonderprojekte ergänzt werden. Die Zuwendungshöhe soll maximal 1000,--€ pro Jahr betragen und wird durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein genehmigt.

 

Die Änderungen sind in Anlage 1 synoptisch dargestellt. Anlage 2 enthält die Neufassung der Förderrichtlinien.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Jahr 2015 vorgesehen. Produkt:1.100.06.02.01 und 1.100.06.04.01

.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister