Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
- die Neufassung der Jugendförderrichtlinien,
- die Erhöhung des Betreuerzuschusses in Pos.1 „Jugendfahrten und
-lager“ und die Aufnahme der Pos. 6 „Sonderprojekte“.
Sachdarstellung :
Die zur Zeit gültige Fassung der Jugendförderrichtlinien
stammt aus dem Jahr 2002. Dies wurde von Seiten der Verwaltung zum Anlass
genommen, die Förderrichtlinien inhaltlich zu überarbeiten.
Formal, wurde im gesamten Dokument die
weibliche Form hinzugefügt, die alten Haushaltsstellen durch Produkte und
Sachkonten ersetzt und einige Formulierungen präzisiert. Ein Hinweis auf die
Jugendleiter-Card (JuLeiCa) und die entsprechenden Schulungsmaßnahmen wurde
hinzugefügt (siehe 2.1.2 Jugendleiter-Card).
Als Förderungsvoraussetzung für die
Genehmigung eines Zuschusses für Leiter/innen und Betreuer/innen wurde das
erweitere Führungszeugnis aufgenommen. (siehe A. Allgemeine
Bewilligungsbedingungen).
Um die Attraktivität der ehrenamtlichen
Tätigkeit zu steigern, soll der Betreuer/innen-Schlüssel von bisher 1:10 auf
jetzt 1:7 Betreuer/innen pro Kinder angehoben und der Betreuer/innen-zuschusses
auf den doppelten Teilnehmer/innen-Satz erhöht werden.
Zur Förderung von Projekten und modellhaften
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, die nicht den Richtlinien der Position
1 Jugendfahrten und -lager oder Position 2 Fortbildung in der Kinder- und
Jugendarbeit entsprechen, sollen die Jugendförderrichtlinien um Punkt 6
Sonderprojekte ergänzt werden. Die Zuwendungshöhe soll maximal 1000,--€ pro
Jahr betragen und wird durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am
Rhein genehmigt.
Die Änderungen sind in Anlage 1 synoptisch
dargestellt. Anlage 2 enthält die Neufassung der Förderrichtlinien.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Jahr 2015 vorgesehen.
Produkt:1.100.06.02.01 und 1.100.06.04.01
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister