hier: Informationen zum Projektstand
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Informationen zum Projektstand
„Entwicklung des Neumarktes“ zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Aufbauend auf dem
vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 05.04.2011
beschlossenen städtebaulichen Grundkonzept zur Entwicklung des Neumarktes –
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Umgestaltung der Platzfläche und
des Parkplatzes – sind die Planungen weiterverfolgt worden.
I. Rat 13.05.2014
Der Rat wurde in
seiner Sitzung am 13.05.2014 von Seiten der Verwaltung und des Investors mit
Planern und Architekten umfassend über den Projektstand „Entwicklung des
Neumarktes“ und das weitere Vorgehen informiert.
Folgende Elemente
waren Bestandteil des Sachstandsberichts:
1.
Konzeptionelle Grundlagen
Die für den Neumarkt
geplanten Hauptnutzungen Einzelhandel, Wohnen, Platzgestaltung und Parken
finden sich im Leitbild der Stadt Emmerich am Rhein in den Kapiteln 1.1, 1.2,
1.3, 2.3 und 4.3.
Der Masterplan zur
Weiterentwicklung der Emmericher Innenstadt enthält Grundaussagen zur
Aufwertung des Neumarktes als großflächiger Handelsstandort mit Abriss des
Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftskomplexes. In Zusammenhang mit der
Entwicklung des Neumarktes sollen ungenutzte Flächenpotenziale beseitigt und
die Innenstadt attraktiviert werden.
Entsprechend den
Aussagen des Strukturkonzeptes für die Emmericher Innenstadt befindet sich der
Neumarkt im „inneren Zentrumsbereich“, welcher vorrangig zu stärken und zu
entwickeln ist. Die Platzfläche Neumarkt soll hochwertig gestaltet werden.
Das Integrierte
Handlungskonzept unterteilt die Emmericher Innenstadt in verschiedene Zonen.
Der Neumarkt liegt in der Zone 2 „Stadtgebiet Einkauf, Freizeit“ und soll
mithilfe einer Einzelhandelsansiedlung neu strukturiert werden.
Im Rahmen des
Emmericher Einzelhandelskonzeptes wird der Neumarkt als städtebaulicher
Mittelpunkt des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher Innenstadt definiert.
Er ist wichtiges Gelenk zwischen Steinstraße und Kaßstraße. Ihm kommt als
ehemaliger Einzelhandelsstandort, aktueller Standort des Wochenmarktes sowie
bevorzugte Fläche für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung eine zentrale
Rolle in der Emmericher Innenstadt zu.
2.
Hochbauplanung und architektonische
Gestaltung
Die Hochbauplanung
zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses umfasst vier Ebenen:
- Untergeschoss (UG) als Tiefgarage mit 80 öffentlichen
und 50 privaten Pkw-Stellplätzen, Flächen für Haustechnik und Abstellflächen
der Wohnungen,
- Erdgeschoss (EG) zur Errichtung eines
Elektronikfachmarktes mit ca. 1.150 qm Verkaufsfläche (VK), Lebensmittelmarkt
mit ca. 850 qm VK, Frische-Arena mit ca. 185 qm VK, weitere Ladenlokale mit
insgesamt ca. 600 qm VK sowie eine Sozialeinrichtung (Pflegedienst und
Beratungsstellen),
- Obergeschoss (1. OG) mit ca. 26 Wohneinheiten
(WE), Dachgärten und Grünflächen,
- Obergeschoss (2. OG) und Dachgeschoss mit
insgesamt ca. 25 – 30 WE.
Der architektonische
Entwurf des Gebäudes nimmt die in der Umgebung vorhandenen trauf- und
giebelständigen Gebäudestrukturen auf und passt die Dachformen des neuen
Gebäudes entsprechend an. Im Obergeschoss soll eine begrünte Platzfläche
entstehen, von der die Wohnungen zu erreichen sind.
3.
Gestaltung der Platzfläche und des
Parkplatzes
Im Rahmen der von
Seiten der Stadt vorgesehenen Umgestaltung der Platzfläche sind verschiedene
Nutzungsansprüche zu berücksichtigen. Der Platz dient als wichtiges
verbindendes Element zwischen Steinstraße und Kaßstraße und soll
Aufenthaltqualität auch als Eingangszone für den Neubaukörper erhalten.
Ein zentral auf der
Platzfläche vorgesehener Baumhain wertet den Platz in Verbindung mit großformatigen
Betonplatten, einem Wasserspiel, Sitzgelegenheiten und
Fahrradabstellmöglichkeiten auf. Wichtiges Element des Entwurfes sind gute
fußläufige Wegebeziehungen in Verbindung mit einem Grün- und
Beleuchtungskonzept.
Darüber hinaus ist
der Wochenmarkt auf der Fläche zu organisieren. In Abstimmungsgesprächen
zwischen Verwaltung und Marktbetreibern konnte ein Konsens bezüglich der
künftigen Organisation der Marktstände erzielt werden. Ebenfalls zu bedenken
sind die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche für Veranstaltungen. Auch hierzu
haben Abstimmungstermine stattgefunden.
Für den Parkplatz
Neumarkt ist ebenfalls eine neue Gestaltung mit Betonsteinpflaster, Baum- und
Heckenstrukturen sowie fußläufigen Verbindungen vorgesehen. Die auf städtischen
Flächen geplanten Stellplätze dienen der Erreichbarkeit der neuen
Einzelhandelsflächen sowie des bestehenden Einzelhandels in der Emmericher
Innenstadt.
4.
Bauleitplanung
Die Realisierung des
Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt setzt die Schaffung von Planungsrecht
durch Aufstellung von Bebauungsplänen voraus.
Für den Bereich
Neumarkt befinden sich drei Bebauungspläne im Verfahren: Vorhabenbezogener
Bebauungsplan für die Fläche des Neubaukörpers, Bebauungsplan Neumarkt und
Umgebung zur Sicherung der Platzfläche und der Fläche des Parkplatzes und
Bebauungsplan Neumarkt/Kaßstraße mit dem Thema Passagen als Verknüpfung
zwischen Neumarkt und Kaßstraße.
Gegenstand der
Bauleitplanungen ist neben der Erarbeitung entsprechender Planzeichnungen mit
textlichen Festsetzungen und Begründungen auch die Erstellung zahlreicher
Fachgutachten: Verträglichkeitsanalyse Einzelhandel, Verkehrsgutachten,
Schalltechnische Gutachten, Grünordnung, Baumgutachten, Artenschutzprüfung.
II. Bürgerinformation 05.06.2014
Die in der Ratssitzung
am 13.05.2014 von Seiten der Verwaltung und des Investors mit Planern und
Architekten erläuterten Präsentationen – Konzeptionelle Grundlagen,
Hochbauplanung und architektonische Gestaltung, Gestaltung der Platzfläche und
des Parkplatzes sowie Bauleitplanung – wurden der Öffentlichkeit am 05.06.2014
in einer Bürgerinformation im PAN kunstforum vorgestellt.
Mit öffentlicher
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Emmerich am Rhein vom 21.05.2014 ist auf
die Veranstaltung hingewiesen worden. Darüber hinaus wurden die Eigentümer der
im Plangebiet und an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke schriftlich
eingeladen.
Die von Seiten der
ca. 50 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Stellungnahmen wurden
aufgenommen und sind bei der anstehenden Fortführung der Bauleitplanverfahren
in die Abwägung einzustellen.
Auf Basis der
Bebauungsplanentwürfe werden öffentliche Auslegungen der Bauleitplanungen gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, innerhalb derer Bürgerinnen und
Bürger nochmals die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen zu den Planungen
abzugeben.
III. Verhandlungen Eigentümer Deutsche Bank
Gebäude
Zur Realisierung des
geplanten Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt sind Abstandflächen auf
dem Grundstück des Eigentümers des Deutsche Bank Gebäudes zu übernehmen.
Darüber hinaus soll die Tiefgaragenzufahrt des Neubaus mit der Zufahrt zur
Tiefgarage Deutsche Bank baulich zusammengelegt werden. Auch dazu waren
Abstimmungen vorzunehmen.
Der Investor konnte
hierüber mit dem Eigentümer eine grundsätzliche Einigung erzielen.
Dieser Sachverhalt
wird in die laufenden Vertragsverhandlungen zum Eigentumswechsel einbezogen.
IV. Weiteres Vorgehen
Der Investor hat
gegenüber Verwaltung und Politik zugesagt, das Vorhaben fortzuführen.
Die Ausarbeitung der
dazu erforderlichen Planunterlagen soll von Vorhabenträgerseite zum Abschluss
gebracht werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Pläne im Laufe des 1.
Quartals 2015 beratungsreif vorliegen.
Die Verwaltung wird
dem Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) die weiterentwickelten Planunterlagen
zusammen mit dem Investor, Planern und Architekten vorstellen sowie zur
Beratung und Beschlussfassung vorlegen und die Bauleitplanverfahren fortführen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter