Beschlussvorschlag
Der Rat benennt nachfolgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder
für den
Ortsausschuss und Wahlprüfungsausschuss :
Sachdarstellung :
Mit Antrag vom 20.11.2014 begehrte die Fraktion Embrica die Einberufung
einer Sondersitzung des Rates zur
Behandlung nachfolgend genannter Tagesordnungspunkte :
- Bericht und Aussprache zu Thema :
Ortsausschusssitzung vom 19.11.2014
- Nachwahlen zur Besetzung der Gremien
Ortsausschuss, WahlA und Wahlprüfungsausschuss
Der Einladung auf Begehren der Fraktion Embrica am 02.12.2014
anberaumten Sondersitzung des Rates folgte nur ein Bruchteil des Rates; neben
dem Bürgermeister als Sitzungsleiter waren drei Ratsmitglieder anwesend.
Der Bürgermeister stellte nach Eröffnung die Beschlussunfähigkeit fest
und schloss sodann die Sitzung..
Gemäß § 49 Abs. 2 GO NRW ist in diesen Fällen wie folgt zu verfahren.
„Ist eine Angelegenheit wegen Beschussunfähigkeit zurückgestellt worden
und wird der Rat zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufen, so ist
er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten
Ladung muss auf diese Bestimmung ausdrücklich hingewiesen werden.“
Aus diesem Grund werden die o.g. Beratungsgegenstände erneut auf die
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 16.12.2014 gesetzt.
In der Sitzung des Rates am 03.12.2014 nahm die Fraktion Embrica bereits
die Ersatzbenennung für den Wahlausschuss vor.
Somit stehen für die Fraktion Embrica nur noch Ersatzwahlen für den
Wahlprüfungsausschuss an.
Darüber hinaus regt die Fraktion eine personelle Umbesetzung des
Ortsausschusses Elten an.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister